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Vor 79 Jahren (am 20. August 1947) wurde der Nürnberger Kodex verkündet! - Dr. Wolfgang Urmetzer wegen Maskenattesten verurteilt


Er legte zehn ethische Grundsätze fest – allen voran: Jeder Eingriff am Menschen bedarf der freiwilligen und informierten Zustimmung. Unnötiges körperliches und seelisches Leid ist zu vermeiden. Das Risiko darf die humanitäre Bedeutung nicht übersteigen.



Am 19.08.2026: Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Dr. Wolfgang Urmetzer weitgehend abgewiesen. Der Nürnberger Arzt, der Maskenatteste ausgestellt hatte, ist in 14 Fällen rechtskräftig verurteilt. Frühere Freisprüche des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurden aufgehoben – diese Fälle müssen erneut verhandelt werden.

Der Widerspruch bleibt eklatant

Während die Arbeitsschutzvorschriften das längere Tragen von FFP2-Masken klar als Belastung einstufen und auf maximal 75 Minuten mit anschließender Erholungspause begrenzen, wurden der Bevölkerung über Jahre hinweg stundenlange, durchgehende Maskenpflichten auferlegt – ohne die im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen, Pausen und individuellen Prüfungen.

Während ein Arzt verurteilt wird, der seine Patienten vor diesen Maßnahmen bewahren wollte und insbesondere Kinder vor Schäden durch Menschenversuche mit Masken schützte, bleibt die Tragweite des Nürnberger Kodex unbeachtet und die politische Verantwortung für die Quälerei durch die Maskenpflicht bis heute unaufgearbeitet.

Stellungnahme von Dr. Wolfgang Urmetzer am gestrigen Abend nach der Urteilsverkündung:

„Ihr Lieben, mit einem kleinen Abstand zum Erlebten, aber die Wogen sind bei Weitem noch nicht geglättet, möchte ich – bevor ich mir etwas Ruhe und Erholung gönne – noch folgende Stellungnahme abgeben:
Die Richter am BGH in Leipzig hätten heute die gute Gelegenheit gehabt, den massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die Justiz zu korrigieren, wenn sie sich an Wahrheit und Gerechtigkeit orientiert und relevante juristische Fakten berücksichtigt hätten. Hätten, hätten, hätten!

Was ist geschehen? Es wurde ein Urteil gesprochen, das vermutlich in großen Teilen als Entwurf bereits vor der Verhandlung geschrieben war. Die relevanten, von meinen beiden Anwälten vorgetragenen, hervorragenden, juristisch relevanten Gesichtspunkte fanden dabei keinerlei Berücksichtigung. Beide Verteidiger waren sehr erstaunt, dass es heute überhaupt zu einem Urteilsspruch kam.

Das heute verkündete Urteil am BGH ist an Bösartigkeit kaum zu überbieten: Die Anzahl der primär verurteilten Fälle wurde von 26 auf 14 reduziert. Wer jetzt meint, dass dann auch das Strafmaß reduziert wurde, täuscht sich. 15.000 Euro Strafe plus Gerichtskosten zunächst für 26 Fälle und das gleiche Strafmaß jetzt für 14 Fälle. Schon mathematisch fällt es schwer, das nachzuvollziehen. Der erste, in meinen Augen, bewusste Nadelstich.

Was sich jetzt im Nachgang zeigt – wenn man sich die Frage stellt, warum bereits heute das Urteil verkündet wurde: Das Urteil wird heute rechtskräftig und – jetzt kommt es – es beginnt heute bereits die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde, weil ich persönlich vor Ort war. Das haben auch die Verteidiger erst später realisiert. Üblicherweise beginnt diese Frist erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Davon gingen die Verteidiger aus. Mit dieser Entscheidung hat man auch die Verteidiger massiv unter Zeitdruck gesetzt und die Argumentation der Verfassungsbeschwerde beeinflusst, weil die Urteilsbegründung nicht vorliegt. Ein zweiter, in meinen Augen bewusst gesetzter Nadelstich!

Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt und an eine andere Strafkammer in Nürnberg zurückverwiesen. Damit sind zwei juristische Wege, die parallel zu bewältigen: Verfassungsbeschwerde und neue Verhandlungen am Landgericht Nürnberg-Fürth. Der dritte, in meinen Augen, bewusst gesetzte Nadelstich.

Dies alles auch vor dem Hintergrund des Nürnberger Kodex, der morgen seinen Jahrestag hat. Was hat das bitte alles noch mit Rechtsprechung und einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu tun? Nichts! Auch ich musste heute erfahren: man möchte uns auf allen Ebenen des menschlichen Seins zerstören. Was sie allerdings nicht berücksichtigen: Die Verbindung zur Urquelle, der Segen Gottes und bedingungslose Liebe verleihen Kraft und Flügel. In diesem Sinne wünsche ich Euch allen eine gute Nacht."


Auf Wolfgang Urmetzer kommen damit weitere Verfolgungskosten zu. Bitte unterstützen Sie ihn in seinem Bestreben, als Präzedenzfall Recht für Maskenverfolgte zu erkämpfen. Herzlichen Dank.

Ärzte stehen auf!

Förderverein Weißer Kranich
IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91
Schenkung Wolfgang Urmetzer


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