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Demokratie-Verweigerer der ADF im Stadtrat weiterhin auf Vernichtungsfeldzug?Wie bereits berichtet, hatte sich am vergangenen Freitag die Anwaltskanzlei Fehse & Szabó aus Halle bei der Bürgerstimme per E-Mail gemeldet und verlangt, dass die Videoaufzeichnung der Stadtratssitzung vom 7.11.2024 aus dem Internet entfernt wird. Zum vorherigen Artikel geht es HIER! Mir wurde ebenfalls eine Frist bis zum 11.11.2024, 14 Uhr gesetzt, die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Dies tat ich nicht, da ich mich dadurch bereit erklärt hätte, einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro sowie die folgende Anwaltsrechnung in Höhe von wahrscheinlich 730 Euro zu zahlen. Kein schlechtes Salär für eine E-Mail kurz vor Feierabend, oder? Ich forderte, dass die Kanzlei erst einmal die Vollmacht übermitteln soll, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich vertretungsbefugt ist. Des Weiteren schrieb ich, dass ich das Handeln des Anwalts als Nötigung im Sinne des §240 StGB, Erpressung im Sinne des §253 StGB, Betrug im Sinne des §263 StGB, Bedrohung im Sinne des §241 StGB sowie tendenziell Amtsanmaßung im Sinne des §132 StGB betrachte. Am 13.11.2024 folgte eine E-Mail des Anwalts Fehse, der eine Vollmacht angehängt war. Er betrachtet meine Sichtweise hinsichtlich benannter Straftatbestände als Ehrverletzung gegenüber ihm und seiner Mandantschaft und drohte an, dies zur Anzeige zu bringen. Wir sind da offensichtlich unterschiedlicher Auffassungen. Ich hatte ihm meine Meinung mitgeteilt. Anwalt Fehse scheint ziemlich dünnhäutig zu sein, was Meinungen anderer betrifft, fordert aber mal eben ganz spontan 5.000 Euro plus Anwaltsgebühren, was ich dann wohl einfach so hinnehmen soll. Ich habe ihm gegenüber bisher nicht mit einer Anzeige gedroht. Anwälte sind als Organe der Rechtspflege essenziell für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaats. Indem sie Recht und Gerechtigkeit fördern, leisten sie einen Beitrag zur Stabilität und Weiterentwicklung der Demokratie in Deutschland. RA Fehse hätte durchaus eine Abwägung treffen und seinen Mandanten dahingehend beraten können, dass in dieser deutschen und demokratischen Republik die Pressefreiheit ein sehr hohes Gut ist und Stadtratsmitglieder den Bürgern, also auch ihren eigenen Wählern, gegenüber zu Transparenz verpflichtet sind. Er hätte vielleicht auch dahingehend beraten können, dass ein Großteil der Bevölkerung sehr unzufrieden mit der Politik ist, auf die letzten Wahlergebnisse der Stadtratswahl verweisen und die Frage stellen können, ob wirklich gegen die Pressefreiheit ins Feld gezogen werden soll von jenen, die sich Anfang des Jahres anschickten, die Demokratie gegen Rechts verteidigen zu müssen. Aber möglicherweise wollte Anwalt Fehse nur seinem Bankkonto die Ehre eines Zahlungseingangs erweisen.
Der Blick in die GesetzeWenn es zu solchen Auseinandersetzungen kommt, muss man sich mit der Gesetzeslage befassen. Fakt ist, dass die Bild- und Tonaufzeichnung laut Kommunalverfassung grundsätzlich möglich ist. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung – in diesem Fall die des Stadtrates von Weißenfels. Auch dort steht, dass die Aufzeichnung möglich ist und lediglich angemeldet werden soll. Als einzige Einschränkung wird etwas von einem "berechtigten Einzelfall" geschrieben. Das ist sehr undefiniert. Die Stadträte haben bisher nicht erklärt, warum sie ein "berechtigter Einzelfall" wären. Seitens der Stadt Weißenfels heißt es wohl, dass es keiner Begründung eines berechtigten Einzelfalls bedürfe. In dieser BRD gilt allerdings nach wie vor das Willkürverbot. Dem entnehme ich, dass es einer Begründung bedarf.Laut dem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung vom 15.11.2024 argumentiert die Stadtverwaltung, dass Stadtratsmitgliedern ein höherer Schutz des Rechtes am gesprochenen Wort und des eigenen Bildes zuzubilligen wäre, weil sie Ehrenamtler sind. Mir stellt sich die Frage, was am gesprochenen Wort zu schützen ist, wenn dieses vollständig aufgezeichnet und veröffentlicht wurde. Oder soll dem entnommen werden, dass das gesprochene Wort nicht aufgezeichnet werden soll, damit man Stadträte später nicht an ihre eigenen Worte erinnern kann? Haben diese Stadträte Angst davor, dass man sie an ihren eigenen Worten misst? Denn es heißt weiter, dass die Presse die Redebeiträge in der Stadtratssitzung mitschreiben kann. In welchem Jahrhundert leben wir? Herabwürdigung des bürgerlichen EngagementsIn der MZ heißt es, dass Stadtratsvorsitzender Ekkart Günther und Jörg Riemer (CDU-Fraktion) ihre Ablehnung damit begründen, dass sie in Zweifel ziehen, dass es sich bei der Bürgerstimme um ein journalistisches Medium handelt. Jörg Riemer wird zitiert mit den Worten: "Für mich ist das keine seriöse und objektive Berichterstattung."Wenn ich empfindlich wäre wie Anwalt Fehse, könnte ich dies als Verletzung meiner Ehre betrachten, zumal ich von 2012 bis 2019 als Videojournalist für das hiesige Regional-TV unterwegs war und dabei auch Ekkart Günther und Jörg Riemer vor der Kamera hatte, wie auch viele andere – darunter Landrat, Ministerpräsident und den derzeit amtierenden Bundeskanzler. Wir leben nicht im Dritten Reich oder der DDR, wo es einer Prüfung und Zulassung bedurfte, journalistisch tätig zu sein. Jeder darf journalistisch tätig werden. Es bedarf auch keines Presseausweises. Es steht die Frage im Raum, ob Ekkart Günther für den Vorsitz des Stadtrates aufgrund seiner Einstellung 35 Jahre nach der friedlichen Revolution geeignet ist und ob sich die demokratischen Stadträte in ihrer Ehre verletzt sehen, von einem solchen Vorsitzenden vertreten zu werden. Polemisch könnte ich sagen, dass ihre Durchlauchten wohl der Auffassung sind, darüber entscheiden zu können, welche Medien über ihre politische Arbeit berichten dürfen. Medien, die den Durchlauchten nicht zusagen, sollen nicht berichten dürfen. Aus meiner Sicht stellt dies ebenfalls eine Herabwürdigung des bürgerlichen Engagements dar und zeigt, dass sich Riemer und Günther wohl als etwas Besseres empfinden, weil sie Stadtratsmitglieder sind. Sie sind aber nicht von den Bürgern "gekrönt" worden, um nach Belieben zu herrschen, sondern sollen die Interessen der Bürger vertreten und im Interesse der Bürger handeln. Sie sind die Angestellten der Bürger. Die Bürger sind nicht deren Untertanen. Aber ich schreibe das hier besser mal nicht. ;-) Die objektivste Form der BerichterstattungEine Bild- und Tonaufzeichnung einer Stadtratssitzung, die unkommentiert, ungeschnitten und ohne Einordnung veröffentlicht wird, ist die objektivste Berichterstattung, die es überhaupt geben kann. Dadurch kann sich jeder Interessierte unvoreingenommen ein Bild von dem machen, was im Stadtrat gesagt wurde. Mitschriften dürften demgegenüber lückenhaft ausfallen und keine exakte Wiedergabe des gesprochenen Wortes sein, wenn die Mitschreiber der Stenografie nicht mächtig sind.Da diese Aussagen von Riemer und Günther in der MZ als Begründung bezeichnet werden, dürften diese eben nicht als Begründung eines "berechtigten Einzelfalls" ausreichen. Jörg Riemer moniert in der MZ, dass auch seine Tätigkeit als Schulleiter der Berufsbildenden Schulen im Burgenlandkreis in der Bürgerstimme genannt wurde. Das sei für ihn "fachfremd". Als Schulleiter ist man de facto der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Riemer ist nicht nur im Stadtrat, sondern auch im Kreistag aktiv. Wenn er im Stadtrat und Kreistag aufzeigt, dass es ihm am demokratischen Grundverständnis mangelt, stellt dies seine Eignung als Schulleiter und Vorbildfunktion für die Berufsschüler aus meiner Sicht erheblich in Frage. Die Aufgabe der Presse in einer DemokratieDie Presse hat in einer Demokratie die Aufgabe, die Öffentlichkeit unabhängig und umfassend zu informieren, um eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Sie fungiert als "vierte Gewalt", indem sie Regierung und Machtstrukturen kritisch kontrolliert und Missstände aufdeckt, wodurch sie zur Sicherung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beiträgt.Wer Probleme damit hat, dass er, wenn er öffentliche politische Ämter besetzt, dadurch in der Öffentlichkeit steht, den Bürgern gegenüber zu Transparenz verpflichtet ist und von kritischen Medien kontrolliert wird, sollte sich wohl eher nicht für politische Ämter zur Wahl stellen. Wie geht es weiter? Kommt es zur Gerichtsverhandlung?Die Vollmacht, die Anwalt Fehse übermittelt hatte, trägt nur zwei Unterschriften – sogenannte Paraphen, aber nicht die vollständigen Namen jener, die die Vollmacht unterzeichnet haben sollen. Man könnte darauf schließen, dass es sich dabei um den Oberbürgermeister Martin Papke sowie den Vorsitzenden des Stadtrates Ekkart Günther handeln könnte. Die Namen beider tauchen in der Vollmacht an keiner Stelle auf. Es werden lediglich Bezeichnungen wie Oberbürgermeister und Vorsitzender des Stadtrates genannt. Anwalt Fehse meinte in seiner E-Mail darüber hinaus, dass er gar keine Vollmacht vorlegen müsse. Spannend, denn dann könnte jeder Anwalt kommen und behaupten, er würde irgendjemanden vertreten.Was allerdings nicht übermittelt wurde, ist eine Vollmacht, wonach Papke und Günther die benannten 15 Stadträte (16 inklusive Günther) in dieser Sache vertreten sollen. Es liegt kein Beschluss des Stadtrates vor, dass Günther und Papke diesbezüglich agieren sollen. Folglich vertreten Papke und Günther eben nicht den Stadtrat, sondern nur einzelne Personen. Es darf sich jeder selbst einen Reim darauf machen, warum die einzelnen Personen sich nicht selbst vertreten können und als "Vormund" Papke und Günther benötigen. Ich fragte diesbezüglich bei Anwalt Fehse noch einmal an und warte, ob etwaige Vollmachten vorgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich oben genannte Straftatbestände erfüllt, die sich dann auch auf Papke und Günther erstrecken. Ich habe in meinen E-Mails an die Rechtsanwaltskanzlei immer angeregt, dass deren Forderungen zurückgezogen werden. Dies kann die Gegenseite nach wie vor jederzeit tun. Da aber sofort die große Keule rausgeholt wurde, gehe ich nicht davon aus, dass dies passieren wird. Es hat den Anschein, dass sich hier einige mit einem großen Ego aber vielen Befindlichkeiten in einer ADF ("Anti-Demokratischen Fraktion") zusammengefunden haben, die sich unbedingt durchsetzen wollen. Immerhin hätten der Bürgermeister oder der Stadtratsvorsitzende mit mir direkt in Kontakt treten können, um den Sachverhalt zu klären. Das wollte man offensichtlich nicht. Es wurden sofort die großen Geschütze aufgefahren und der Gang zum Gericht bereits durch RA Fehse angedroht. Eine Rücknahme der Forderung würde außerdem bedeuten, dass die Mitglieder der ADF die Anwaltskosten tragen müssten. Es ist sicherlich nicht anzunehmen, dass sie dies wollen, selbst wenn sie sich reinteilen könnten. Nicht hinnehmbarer Angriff auf die PressefreiheitWas auch immer bei einem Gerichtsverfahren herauskommen würde, eins steht bereits jetzt fest: Demokratie, Transparenz, Pressefreiheit usw. mögen die Mitglieder der ADF absolut nicht. Sie stellen ihre eigenen Befindlichkeiten über alles andere.Auch in der Stadtratssitzung vom 7.11.2024 wurde immer erklärt, dass die Stadträte Schaden von der Stadt abwenden müssten. Ich würde mal behaupten, dass die Mitglieder der ADF mit ihrem Vorgehen das genaue Gegenteil bewirken. Ich betrachte dieses Vorgehen als nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit. Es wird zweifelsfrei versucht, die unabhängige Presse einzuschüchtern und die Berichterstattung zu verhindern. buergerstimme.net ist ein unabhängiges und ehrenamtliches Medium und hat keine Einnahmen. Die Forderung nach 5.000 Euro Schadenersatz plus Anwaltsrechnung hat aus meiner Sicht ganz klar das Ziel, dieses Medium, dessen kritische Berichterstattung plattzumachen und mir persönlich finanziellen Schaden zuzufügen. Dies wahrscheinlich als Zeichen an alle da draußen, damit keine Bürger auf die Idee kommen, die gewählten Politiker zu kontrollieren und deren Arbeit öffentlich zu bewerten. Neuwahlen für Stadtrat und OberbürgermeisterIch rege hiermit an, dass alsbald Neuwahlen für den Stadtrat und das Amt des Oberbürgermeisters angesetzt werden. Es ist offensichtlich, dass sich im Weißenfelser Stadtrat eine große Anzahl an Demokratie-Verweigerern befindet. Man kann wohl kaum davon ausgehen, dass diese tatsächlich im Sinne der Bürger agieren wollen, wenn sie in diesem Fall so reagieren.Die Frage wäre nun, wie viele Demokratie-Versteher es gebe, die sich für Neuwahlen aussprechen würden. Und ja, meine Anregung betrifft auch den Oberbürgermeister, da er sich für die ADF einspannen lässt und auch für ihn die Pressefreiheit und Demokratie keine hohe Priorität zu haben scheint. Mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehenIch möchte auch an dieser Stelle den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich (CDU) zitieren, der am 11. März 2024 im Kreistag sagte: "Wir wissen alle, wer solche Instrumente der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung eingesetzt hat, und wo so etwas hinführen kann. ... Aber als Christen-Mensch glaube ich fest daran, dass Sie und Ihre Helfershelfer dafür einst zur Verantwortung gezogen werden. Bis es soweit ist, sage ich Ihnen: Diesen Nazi-Methoden werde ich standhalten und auch weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird."Unterstützen Sie den Kampf für Demokratie, Transparenz und PressefreiheitWer mich und die Bürgerstimme im Kampf für Demokratie und Pressefreiheit unterstützen kann und will, findet weiter unten Bankverbindung und PayPal-Link. Ein Gerichtsverfahren in dieser Sache zu führen, worauf es derzeit wohl hinausläuft, ist leider nicht billig.Eine Unterstützung darüber hinaus ist immer willkommen, um mehr berichten zu können. Verfasser: Michael Thurm | 15.11.2024 |
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