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Wer im Glashaus sitzt ...Landrat Götz Ulrich äußert Bedenken gegenüber geplantem Demonstrationszug. Doch während er vor Einschüchterung warnt, ist an die vergangenen Jahre der Pandemie, in denen Verordnungen und Bußgelder die Grundrechte infrage stellten, zu erinnern. Am 11. März 2024 gab der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), während einer Kreistagssitzung ein Statement zur angemeldeten Kundgebung des AfD-Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider in seinem Heimatort Bad Bibra ab. Er kritisierte, dass der Routenverlauf extra so gelegt wurde, dass die Demonstration an seinem Wohnhaus vorbeiführt, weil man ihm einen "netten Besuch mit Fahnen, Trompeten, Fußballtröten, Trillerpfeifen, Trommeln und Megafon abstatten" wolle. Ulrich erklärte: "Wir wissen alle, wer solche Instrumente der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung eingesetzt hat, und wo so etwas hinführen kann. Und da muss ich nicht einmal die NS-Zeit bemühen, sondern es genügt ein Blick in das Jahr 2015 in den Burgenlandkreis nach Tröglitz mit einer vorbereiteten Flüchtlingsunterkunft. Anstatt im Kreistag nach dem besten Weg für unseren Landkreis zu suchen, arbeiten Sie mit Hausbesuchen. Sie sollten sich in Grund und Boden schämen, so in die Privatsphäre meiner Familie einzudringen und meiner 85-jährigen Mutter, meinen Kindern, meinen Nachbarn damit schlaflose Nächte zu bereiten. Aber als Christen-Mensch glaube ich fest daran, dass Sie und Ihre Helfershelfer dafür einst zur Verantwortung gezogen werden. Bis es soweit ist, sage ich Ihnen: Diesen Nazi-Methoden werde ich standhalten und auch weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird." Gemäß dem Ausspruch: „Hier stehe ich und kann nicht anders“ dazu mein Statement: Es hat den Anschein, dass Landrat Götz Ulrich die Pandemiejahre und sein Wirken bereits vollständig verdrängt hat. Es sei an die vielen Maßnahmen erinnert, die er mittels Verordnungen verhängt hatte: abgesperrte Spielplätze, Ausgangssperren, Maskenpflicht, permanentes Testen auch in den Schulen (teilweise mit rechtswidrigen Tests), 3G, 2G, 2G plus, Ausgrenzung, Diskriminierung und Diffamierung all jener, die sich diesen Maßnahmen nicht unterwerfen wollten. Der Zutritt zu Geschäften und Gastronomie wurde Menschen ohne die geforderten "Gesundheitsnachweise" verweigert. Familienzusammenkünfte, auch für Beerdigungen, wurden verboten bzw. massiv eingeschränkt. Und nicht zu vergessen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, durch die all jene in ihrer Existenz bedroht wurden, die die geforderten Nachweise nicht erbringen konnten oder wollten. Wir alle wissen, was damals verordnet wurde - vieles davon rechtswidrig und viele Maßnahmen vollkommen nutzlos, aber dennoch bußgeldbeschwert. Das hat wahrscheinlich fast allen Menschen sehr, sehr viele schlaflose Nächte bereitet. Aus meiner Sicht taten sich grauenhafte Parallelen zur NS-Zeit auf. Damals, 1933 hieß es: "Kauft nicht bei Juden!". Während der Pandemiejahre hieß es sinngemäß: "Verkauft nicht an Ungeimpfte!" und "Beschäftigt keine Ungeimpfte!" Ein willkürlich festgelegtes Merkmal wurde in der NS-Zeit, wie auch während der Pandemiejahre, als Begründung verwendet, um Menschen auszugrenzen, ihre Grundrechte einzuschränken, ihre wirtschaftliche Existenz zu bedrohen und sie in jedem Fall als Menschen zweiter Klasse zu deklarieren. Bisher hat sich der Landrat wohl nicht dafür geschämt. Götz Ulrich spricht von "Instrumenten der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung". Wie sind Bußgelbescheide und ein möglicher Jobverlust aufgrund der Verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie anzusehen? Über 50.000 Euro an Bußgeldern sollten Verstöße gegen die Verordnungen in die Kassen des Landkreises spülen (https://www.mz.de/lokal/zeitz/burgenlandkreis-profitiert-von-strafen-3428500). Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro wären verhängbar gewesen (https://corona.burgenlandkr...-eindv.pdf). Er kritisiert den bevorstehenden Hausbesuch. Während der Pandemie musste jeder jederzeit mit einem Hausbesuch durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen, wenn der Verdacht im Raum stand, dass sich zu Hause nicht an die Verordnungen gehalten worden wäre - also ein Eindringen in die Privatssphäre der Bürger. Er sagt: "wo so etwas hinführen kann". Mittlerweile ist hinlänglich bekannt, dass die Maßnahmen mit dem Ziel, dass sich möglichst alle die experimentellen Substanzen mehrfach spritzen lassen sollten, dazu geführt haben, dass Menschen durch diese Substanzen nicht nur schwer erkrankt, sondern auch verstorben sind (siehe: http://buergerstimme.net/artikel.php?id=65). Die Verordnungen des Landrates haben genau dorthin geführt - Krankheit, Leid und Tod. Eine Aufarbeitung wird weiterhin verweigert, Verantwortung wird nicht übernommen. In Grund und Boden schämen...? Der Riss in der Gesellschaft ist nach wie vor vorhanden zwischen jenen, die sich dem Corona-Wahn entgegenstellten, und jenen, die immer noch felsenfest der Überzeugung sind, dass doch (weitestgehend) alles richtig gemacht wurde. Oder es wird behauptet, man hätte es nicht besser gewusst. Dass zahlreiche Kritiker es besser gewusst hatten, aber diffamiert und zensiert wurden, wird weiterhin ausgeblendet. Oder es heißt, man hätte sich an Gesetze halten müssen. Das gleiche Argument wurde nach 1945 und auch nach 1990 gebracht. Dass ich diese Zeilen schreiben kann, ist letztlich glücklichen Umständen zu verdanken. Mir wurde im Krankenhaus durch Ärzte die Behandlung verweigert. Das ist ein klarer Fall von unterlassener Hilfeleistung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html). Konsequenzen hatte dies für die Ärzte und das Krankenhaus keine. Eine Not-OP rettete mein Leben. Und es waren eben auch die Verordnungen des Landrates, die genau dorthin führten. Ich hatte bei vielen Gesprächen erfahren, dass es nicht die Angst vor dem Virus war, die bis hin zur Erfüllung solcher Straftaten führte, sondern die Angst vor Repressionen (Bußgeldbescheide - https://corona.burgenland...senfels.html) durch das Ordnungsamt im Auftrag des Landrates. Dieser Angst wurde die Gesundheit, Menschenleben und Menschlichkeit untergeordnet. Ja, man kann kritisieren, dass der Demonstrationszug am Wohnhaus des Landrates vorbeiführen soll. Doch ist diese kurzzeitige Ruhestörung meiner Meinung nach nichts im Vergleich zu dem, was während der Pandemiejahre durch das Handeln des Landrates verursacht wurde. Wenn Götz Ulrich wegen eines Demonstrationszuges sofort Parallelen zur NS-Zeit und zu brennenden Häusern zieht, hat das für mich den Eindruck, dass es ihm an wirklicher Selbstreflexion mangelt. Oder es soll wieder einmal die Nazi-Keule geschwungen werden, um sich selbst als "Opfer" darzustellen. Wenn er sagt, dass er "mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen" will, dann hätte er dies zu allererst während der Pandemiejahre tun müssen. Das tat er aber nicht. Er hat sich in den Reigen jener eingefügt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung außer Kraft gesetzt hatten. Und es ist immer noch nicht vorbei. Versuche wie das "Demokratiefördergesetz" sind unverkennbar Bestrebungen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Jeden wahren Demokraten sollten allein schon solche Bestrebungen massiv erschauern lassen. Scharfe Kritik ist in jedem Fall angebracht. Wenn Götz Ulrich sein Statement ernst meint, wäre dies meiner Meinung nach durch Taten zu belegen. Er könnte zum Beispiel wie in Slowenien anordnen, dass Corona-Bußgelder zurückgezahlt werden (https://www.berliner-zeit...-li.434115). Die Verwaltung kann das tun, die Gesetzeslage gibt das her. Er könnte versuchen, Verantwortung zu übernehmen. Er könnte sich für die vielen rechtswidrigen Handlungen der ihm unterstehenden Verwaltung mindestens entschuldigen. Besser wäre die rückwirkende Aufhebung sämtlicher Bescheide und eine Kompensation. Er könnte mindestens sein Bedauern gegenüber jenen äußern, die aufgrund der experimentellen Substanzen erkrankt sind oder Angehörige verloren haben - also jene, deren Gesundheit und Leben sehenden Auges geopfert wurde. Er könnte versuchen, Brücken zu Kritikern zu bauen. Dann käme wahrscheinlich auch niemand auf die Idee zu Hausbesuchen. Jetzt werden sich sicherlich wieder die üblichen Verdächtigen zu Wort melden und sinngemäß rufen: "Was erlauben Thurm?" Nun, in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darf sich Thurm das erlauben. Jeder, der aufgrund dieser Zeilen Konsequenzen für mich fordert, steht ganz klar nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ob sich Götz Ulrich für mich gegen die üblichen, nicht selten massivst beleidigenden Anfeindungen einsetzt? Ich bin gespannt! Nachtrag: Der Anmelder o.g. Demonstration hat in diesem Video-Statement der Darstellung des Landrates widersprochen. Verfasser: Michael Thurm | vor dem 01.07.2024 |
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