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Der heldenhafte Kampf der EU-Kommission für unsere Befreiung von Meinung und Information sowie für unsere Erziehung


Freiheit, das hört man aus Politikerkreisen immer wieder, ist sehr wichtig. Doch noch wichtiger ist Befreiung und Befreitheit. Dafür setzt sich die EU weiterhin unermüdlich ein.



In einem Video dieser selbsternannten „Anwälte für Aufklärung“ wird sehr anschaulich aufgezeigt, wie vorbildhaft unsere geliebten Führer in Brüssel und Berlin für unser aller Befreiung kämpfen. Endlich wird dem Pöbel – ähm, dem mündigen Bürger – klargemacht: Nicht jede Information ist gleich wertvoll. Manche Meinungen sind schädlich. Und schädliche Ansichten müssen konsequent bekämpft werden, bevor sie sich wie ein Virus in den Köpfen breitmachen.


So erfährt der Zuschauer vom heldenhaften Vorgehen gegen Thomas Röper, Alina Lipp, Jacques Baud und den Journalisten Hüseyin Doğru. Vollkommen zurecht wurden diese Subjekte auf die Sanktionsliste gesetzt, da sie es nicht unterließen, schädliche Ansichten öffentlich zu verbreiten. Sie übersetzten russische Texte, zitierten sogar Selenskis eigenen früheren Berater, beobachteten Referenden und wagten es, Narrative zu verbreiten, die nicht vom offiziellen Brüsseler und Berliner Skript abgesegnet waren. Solche Menschen gefährden die Meinungsbefreitheit und die Informationsbefreitheit der gesamten Union. Gut, dass die EU hier endlich durchgreift.

Die Sanktionen sind übrigens keine Strafe – nein, bewahre! Es handelt sich um eine sanfte, erzieherische Maßnahme. Vermögen einfrieren, Reiseverbot verhängen, jegliche finanzielle Unterstützung unter Strafe stellen – das alles dient lediglich der Verhaltensänderung. Wer sich nicht freiwillig von falschen Gedanken befreit, wird eben von den geliebten Führern dazu befreit. Das ist pure Humanität. Wer das anders sieht, hat offenbar noch nicht verstanden, dass Freiheit ohne Befreitheit nur Chaos ist.

Die dreisten Versuche der Anwälte

Wie ebenfalls zu erfahren ist, versuchen die Anwälte von Thomas Röper nun dreist, Gesetzeslücken zu nutzen, um die Sanktionen gegen ihn aufgehoben zu bekommen. Sie berufen sich dabei auf lächerliche Relikte wie das Grundgesetz und diese angebliche „Meinungsfreiheit“, wonach jeder alles sagen dürfe – sogar üble Dinge! Ganz klar ein Grundrechtsmissbrauch, auch wenn diese Anwälte das anders sehen. Als ob Artikel 5 des Grundgesetzes dafür da wäre, dass unliebsame Journalisten russische Originalzitate ins Deutsche übersetzen und der Bevölkerung zugänglich machen. Solcher Missbrauch von Grundrechten muss konsequent unterbunden werden. Zum Glück halten die geliebten Führer in der EU-Kommission und im Rat dagegen. Sie lassen sich von solchen formalistischen Spitzfindigkeiten nicht beeindrucken.

Die segensreiche Umkehr der Unschuldsvermutung

Besonders erfreulich ist die Umkehr der Unschuldsvermutung, die sich hier Bahn bricht. Früher musste der Staat beweisen, dass jemand Unrecht getan hat. Heute reicht es völlig aus, wenn jemand komisch schaut, falsche Sachen postet oder einfach nur Meinungen äußert, die unseren geliebten Führern missfallen. Der Delinquent, pardon: der Dissident, muss dann seine Unschuld beweisen. Das spart enorm viel Arbeit bei den Behörden und sorgt für schnelle, effiziente Befreiungsmaßnahmen – Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Vermögenssperren. Die EU-Kommission macht es vor, und der mündige Bürger sollte sich ein Beispiel daran nehmen.

Wie Sie die geliebten Führer aktiv unterstützen können

Wie kann der aufrechte Bürger die geliebten Führer im Kampf für Meinungsbefreitheit und Informationsbefreitheit sowie die Erziehung des Pöbels – ähm, des Bürgers – unterstützen?

Ganz einfach: Achten Sie im Alltag auf Ihre Mitmenschen. Wer äußert sich zum Missfallen unserer geliebten Führer? Wer schaut einfach nur komisch? Wer postet nicht hinnehmbare Dinge im Internet, die die Meinungsbefreitheit gefährden? Melden Sie dies! Bringen Sie es zur Anzeige! Haben Sie keine Angst, diese Schritte zu gehen. Und selbst wenn Ihre Informationen bei der Anzeige nicht ganz stimmen – machen Sie sich keine Sorgen. Dank der fortschrittlichen Abkehr von der veralteten Unschuldsvermutung muss der Beschuldigte seine Unschuld beweisen. Es reicht also aus, irgendetwas zu behaupten, damit die Staatsanwaltschaft loslegen kann mit Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und allem, was dazugehört.

Die geliebten Führer und die EU-Kommission machen es uns vor. Sie sammeln Artikel von NGOs, reihen Textbausteine aneinander, nennen unliebsame Journalisten „Sprachrohr“, „Handlanger“ und „Narrativverstärker“ – und schon ist die Sache erledigt. Kein Gerichtsverfahren, keine Anhörung, keine lästigen Beweise nötig. Das ist effiziente, moderne Demokratie im 21. Jahrhundert.

Die große Befreiung

Wer noch zweifelt, dem sei gesagt: Diese Maßnahmen dienen ausschließlich unserer Befreiung. Befreiung von der Last, selbst denken und abwägen zu müssen. Befreiung von schädlichen, verstörenden oder schockierenden Meinungen, die unsere fragile Demokratie gefährden könnten. Befreiung von der Qual, beide Seiten einer Geschichte zu hören. Die EU-Kommission kämpft heldenhaft an vorderster Front – für eine saubere, befriedete, einheitliche Informationslandschaft.

Hoch lebe die EU!
Hoch leben die geliebten Führer!
Und nieder mit allen, die sich der großen Befreiung widersetzen.

Verfasser: АИИ  |  23.04.2026

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