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Waren die 2G-Regeln in Sachsen ein systematischer Angriff auf Freiheit und Recht? - Julia Neigels Kampf gegen staatliche Willkür


In einer Zeit, in der die Corona-Pandemie als Vorwand für massive Eingriffe in die Grundrechte diente, steht die Sängerin und Künstlerin Julia Neigel als Symbol für den Widerstand gegen staatliche Übergriffe.


Seit nunmehr fünf Jahren führt sie einen erbitterten Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen, der mit seinen drakonischen 2G-Plus-Regeln – Geimpft oder Genesen plus Test – besonders hart gegen Kunst- und Kulturveranstaltungen vorging. Diese Maßnahmen, die Ende 2021 und Anfang 2022 ihren Höhepunkt erreichten, schlossen Ungeimpfte systematisch aus dem kulturellen Leben aus und trieben Künstler wie Neigel an den Rand der Existenz. Doch statt einer raschen Aufklärung spielt die Justiz auf Zeit, während die Regierung taktiert, um Verantwortung zu entgehen. Ein klares Zeichen: Der Staat schützt sich selbst, nicht die Bürger.

Was ist ein Normenkontrollverfahren?

Um den Kern des Streits zu verstehen, muss man zunächst klären, was ein Normenkontrollverfahren – auch Normenkontrollklage genannt – eigentlich ist. In Deutschland handelt es sich dabei um ein spezielles gerichtliches Verfahren, das die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen prüft. Anders als bei einer Individualklage, die persönliche Schäden oder Entschädigungen geltend macht, geht es hier nicht um individuelle Ansprüche wie Schadensersatz. Stattdessen wird abstrakt überprüft, ob eine Verordnung oder ein Gesetz gegen höheres Recht verstößt – etwa gegen das Grundgesetz, Menschenrechte oder EU-Recht.

Das Verfahren dient der Kontrolle staatlicher Macht: Bürger oder Betroffene können beantragen, dass ein Gericht eine Norm für unwirksam erklärt, wenn sie grundrechtswidrig ist. In Neigels Fall richtet sich die Klage gegen die sächsischen Corona-Verordnungen, die 2G-Regeln vorschrieben. Sie argumentiert, dass diese per se rechtswidrig seien – verfassungs-, menschen- und völkerrechtswidrig. Das Ziel: Eine gerichtliche Feststellung, dass der Staat Unrecht begangen hat, unabhängig von persönlichen Entschädigungen. Doch genau hier liegt der Hund begraben: Das Verfahren ist komplex und zeitintensiv, was der Regierung in die Hände spielt.

Die 2G-Regeln: Erpressung und Diskriminierung unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes

Julia Neigel, die als Künstlerin mitten in einer Tournee steckte, sah sich 2021 vor eine unmögliche Wahl gestellt: Entweder sie akzeptierte die 2G-Regeln und schloss Teile ihres Publikums aus, oder sie sagte Konzerte ab – mit katastrophalen finanziellen Folgen. "Das war Erpressung", betont sie in einem kürzlichen Interview. Die sächsische Regierung führte 2G als erstes Bundesland bundesweit ein, ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Künstler, die mit 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) unterwegs waren, wurden über Nacht gezwungen, umzuschalten. Wer ablehnte, blieb auf Kosten sitzen – keine Förderungen, kein Ersatz. Neigel spricht von einer "perfekten Nummer", die Künstler erpressbar machte und einen künstlichen Markt für Impfungen schuf, ohne eine direkte Impfpflicht durchzusetzen.

Die Kritik geht tiefer: Die Maßnahmen verletzten fundamentale Rechte. Neigel verweist auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil (1 BvR 10/10 vom 18.07.2012), das kulturelle Teilhabe als Existenzminimum nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz ansieht. Durch 2G wurde ein Drittel oder mehr des Publikums ausgeschlossen – eine klare Diskriminierung. Zudem widersprechen die Regeln EU-Recht, Völkerrecht und der Europaratsresolution, die Impfungen als freiwillig und ohne Diskriminierung fordert. Neigel argumentiert, dass den Menschen die Aufklärung über die experimentelle Natur der Impfstoffe verwehrt wurde, was zu einer indirekten Impfpflicht führte.

Noch schärfer wird die Kritik an den Corona-Maßnahmen insgesamt: Krankenhäuser waren nie überlastet, es gab keinen medizinischen Engpass, und die Politik wusste von Anfang an – wie der US-CDC-Direktor zugab –, dass Impfungen keinen Übertragungsschutz bieten. Dennoch wurden Freiheiten eingeschränkt: Bewegungsfreiheit, Recht auf Therapiewahl, sogar das Verbot vollständiger Isolation in Kliniken (Infektionsschutzgesetz § 28a Abs. 2 Satz 2) wurde ignoriert. Neigel spricht von Folter, wenn Patienten wochenlang isoliert starben – ein Verstoß gegen UN-Antifolterkonventionen und das Völkerstrafgesetzbuch. Die Regierung missachtete internationale Standards, während sie vorgab, Menschenrechte zu schützen. Für deutsche Bürger gibt es nicht einmal eine nationale Anlaufstelle für Menschenrechtsverletzungen – Beschwerden sollen nach New York zur UNO gehen. Ein Skandal in einer angeblich freien Demokratie!

Warum das Verfahren so lange liegengeblieben ist: Taktik der Verzögerung und Verjährung

Neigels Normenkontrollklage läuft seit 2021, doch das Gericht brauchte vier Jahre allein, um über die Zulässigkeit zu entscheiden – eine Etappe, die normalerweise schneller abgeschlossen wird. "Das spricht für sich", sagt Neigels Anwalt Ralf Ludwig. Die Vermutung: Die Gerichte und die sächsische Regierung spielen auf Zeit, um eine Verjährung zu erreichen. Sollte das Gericht schließlich feststellen, dass die Verordnungen rechtswidrig waren, wären Schadensansprüche – potenziell in Millionenhöhe für Betroffene – bereits verjährt. Die Maßnahmen endeten 2022, und mit jeder Verzögerung schwindet die Möglichkeit, den Staat haftbar zu machen.

Ein perfides Manöver unterstreicht das: Kurz vor Ablauf der angegriffenen Verordnung erließ Sachsen eine neue, die Neigels Klage obsolet machen sollte. Am Tag der Ablehnung ihres Eilverfahrens (19.11.2021) trat eine "neue" Regelung in Kraft – angeblich hastig im "Hinterzimmer" verfasst. Das verhinderte eine inhaltliche Prüfung und zwang Neigel, neu zu klagen. Ludwig schätzt die Chancen auf Zulassung der Klage bei 52 zu 48 Prozent, doch selbst dann könnte das Gericht um die Kernfragen herumlavieren: War 2G rechtmäßig? Durfte man Künstler einschränken? Stattdessen könnte es einfach alle sächsischen Verordnungen für unwirksam erklären, weil der Staat nicht in der Lage war, ordnungsgemäße Regeln zu erlassen – eine elegante Ausflucht, die keine tiefgehende Aufarbeitung erzwingt.

Diese Taktik ist kein Zufall, sondern System: Die Regierung vermeidet Verantwortung, während Gerichte mitmachen. Neigel sieht sich als Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UN-Resolution 53/144, die Bürger verpflichtet, Verletzungen zu melden. Doch der Staat blockt ab – ein Beweis, dass Freiheit in Deutschland nicht selbstverständlich ist.

Die Freiheit muss verteidigt werden – vor der nächsten "Pandemie"

Julia Neigels Kampf ist mehr als ein persönlicher Streit: Er enthüllt, wie die Politik unter dem Deckmantel des Schutzes Freiheiten aushöhlt – sei es durch Corona, Klima-Lockdowns oder zukünftige Krisen. Unsere Vorfahren kämpften für eine liberale Gesellschaft, in der niemand diskriminiert oder erpresst wird. Doch die sächsische Regierung und die Justiz zeigen: Macht korrumpiert, und ohne Aufarbeitung wiederholt sich Geschichte. Neigel bleibt unerschütterlich: "Wir sind im Recht, und wir machen so lange weiter, bis uns Recht gegeben wird." Es ist Zeit, dass der Staat zur Rechenschaft gezogen wird – nicht durch Verzögerung, sondern durch Wahrheit. Bleibt wachsam, wie Neigel es fordert, denn die nächste Einschränkung lauert bereits.

Verfasser: АИИ  |  02.02.2026

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