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Verantwortungsloser Landrat Götz Ulrich (CDU) lehnt Entschuldigung für Tode und Geschädigte durch Corona-Maßnahmen und Impfung abOh je, ich war mal wieder böse. Ja, ich habe wieder mal im Kreistag am 26.01.2026 in der Bürgerfragestunde eine Frage gestellt – dieses mal zum Thema Corona und der Verantwortung des Landrates bezüglich seiner Verordnungen. Und ja, das hat dem Kreistagsvorsitzenden Andy Haugk gar nicht gepasst. Es war wieder ein hervorragendes Beispiel dafür, wie diese „unsere Demokratie“ auch im Burgenlandkreis funktioniert – sehr selektiv. Und der Kreistagsvorsitzende Andy Haugk versteht sich weiterhin nicht als Kontrollorgan, das sich genau anschaut, was der Landrat tut, sondern eher als sein Schutzschild. Da muss dem renitenten Fragesteller auch mal das Mikrofon abgestellt werden, oder? Ich hatte darauf hingewiesen, dass es in den Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 ein paar spannende Aussagen von zwei Hauptakteuren dieser sogenannten „Corona-Pandemie“ gab. Zum einen erklärte Professor Christian Drosten, dass die Maßnahmen Kosten – auch im Sinne von Menschenleben – verursacht hatten. Zum anderen erklärte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass das Ziel der Impfstoffentwicklung nie gewesen war, vor einer Übertragung oder Infektion zu schützen. Lediglich der Schutz vor einem schweren Verlauf sei das Ziel gewesen. Doch auch er wurde nicht müde, die Menschen aufzufordern, sich diese experimentellen Substanzen injizieren zu lassen. Der Druck, der aufgebaut wurde, war erheblich. Und auch der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, war ganz vorn dabei – mit Maskenwahn, Impfwahn, Impfzentrum, Impfteams, Impfbussen und Prämien für Vereine, wenn sich deren Mitglieder brav die Spritzen setzen ließen. Bezieht man sich auf die Aussagen von Jens Spahn und Christian Drosten, bleibt durchaus die Erkenntnis, dass die Maßnahmen verfassungswidrig waren. Ich erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Frage, ob ein Passagierflugzeug abgeschossen werden darf, wenn die Gefahr besteht, dass dieses z. B. in ein Fußballstadion gelenkt werden würde, was neben den Passagieren weitere Menschenleben kosten könnte. Das Bundesverfassungsgericht kam zum Ergebnis, dass ein solcher Abschuss verfassungswidrig wäre. Der Staat darf keine Maßnahmen einleiten, die Menschen das Leben kosten würden. Der Staat darf keine Menschen opfern, um eventuell andere zu retten. Da der Landrat Götz Ulrich für den Burgenlandkreis sämtliche Corona-Maßnahmen in Verordnungen gegossen hatte, ist er folglich auch dafür verantwortlich, wenn dadurch Menschen geschädigt oder ums Leben gekommen sind. Ich fragte den Landrat: Wann entschuldigen Sie sich bei den Menschen im Landkreis? Wann werden Bußgelder zurückgezahlt? Wann übernehmen Sie Verantwortung? Die vielsagende, weil nichts sagende Antwort beweist einmal mehr, dass Verantwortung keine Kernkompetenz des Landrates ist. Er erklärte, dass er ständig Verantwortung trage, wenn er Entscheidungen trifft. Und wenn diese Entscheidungen Konsequenzen hätten, nehme er diese „zur Kenntnis“. Wow, oder? Du bist zu schnell gefahren. Es flattert ein Bußgeldbescheid rein. Du nimmst das zur Kenntnis. Bezahlen? Nö! Die Kenntnisnahme muss reichen. Hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit scheint der Herr Landrat der Auffassung zu sein, dass ein Landrat nicht verfassungswidrig handeln könne. Zumindest kenne er keine Urteile hinsichtlich der Corona-Maßnahmen. Eine Selbstreflexion lehnt er demnach ab. Wenn er oder andere nicht entsprechend verklagt wurden und gerichtlich unterlagen, ist alles in Ordnung gewesen. Einen Grund zur Entschuldigung sieht er nicht. Das Thema der Rückzahlung von Bußgeldern erwähnte er mit keiner Silbe. Ich wollte nachhaken und wurde mal wieder vom „Best Buddy“ des Landrates, dem Kreistagsvorsitzenden Andy Haugk, ausgebremst. Wie ein Recke verwies er darauf, dass er die Sitzung leitet und sich an die Geschäftsordnung zu halten habe. Jeder Bürger darf eine Frage stellen und hat zwei Nachfragen. Das müsse reichen in dieser „unseren Demokratie“. Ob es mal jemanden gibt, der den Kreistagsvorsitzenden über seine Aufgabe informiert: Er hat nicht als Schutzschild für den Landrat zu fungieren, sondern als Kontrollorgan. Angemerkt sei, dass der erste Fragesteller in der Kreistagssitzung zwei Fragen stellen durfte. Komisch, oder? Kreistagsmitglied Andreas Karl (Heimat) hatte später in der Sitzung meine Frage noch einmal aufgegriffen. Er berichtete von Fällen, in denen ein Feuerwehrmann nach der Impfung schwerbehindert wurde und Menschen starben. Seine Frage ging dahin, ob der Landrat Götz Ulrich (CDU) an einer Aufarbeitung interessiert sei. Götz Ulrich erklärte, dass er glaube, dass diese Corona-Impfungen auch Komplikationen bis hin zum Tod nach sich gezogen haben könnten. Er sei aber kein Mediziner, um das tatsächlich einschätzen zu können. Die Fragen, die sich daraus ableiten, wären: War er medizinisch genug informiert, um einschätzen zu können, dass der Impfwahn Todesopfer fordern könnte? Hatte er das geprüft, oder hat er sich auf die Falschaussagen von oben blind verlassen? Hat er in Kauf genommen, dass es neben gesundheitlichen Schädigungen auch Todesopfer geben wird? Und da ist die Problematik der Verfassungswidrigkeit wieder und die Frage nach der Verantwortung. Andreas Karl (Heimat) fragte auch, ob Landrat Götz Ulrich (CDU) an einer Aufarbeitung interessiert sei. Der Landrat antwortete, dass er das sei und es auch eine Expertenkommission der Landesregierung gegeben habe, bei der er viele Monate lang die Landkreise vertreten habe. Dazu gebe es auch ausführliche Abschlussdokumente, die er den Kreistagsmitgliedern zur Verfügung stellen wolle. Zum Video mit meiner Frage und den Antworten des Landrates gab es schon zahlreiche Reaktionen. Begeisterung für den Landrat war bisher nicht dabei - ganz im Gegenteil. Kritisiert wurde unter anderem, dass mir das Mikrofon abgestellt wurde. Dem einen oder anderen kam hinsichtlich der Reaktion des Landrates „das Kotzen“. Transkript des Videos oben: Michael Thurm: Also, ich weiß ja nicht, ob Sie es mitgekriegt hatten. Im Dezember waren zwei Ausschüsse der Enquetekommission zum Thema Corona. Einmal war der Professor Drosten geladen worden, der zugegeben hat, dass die Coronamaßnahmen Kosten verursacht hatten, also auch Menschenleben gekostet haben. Und zum Zweiten hatte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verkündet, dass die Forschung bzw. die Entwicklung zu den sogenannten Impfstoffen nie das Ziel hatten, die Übertragung zu verhindern, sondern bestenfalls schwere Verläufe zu verhindern. Und damit waren so gesehen sämtliche Coronamaßnahmen, die da so veranstaltet wurden, ganz klar verfassungswidrig, weil der Staat darf keine Menschen zu irgendeiner, ich sag mal, Therapie nötigen, was ja passiert ist, definitiv, zu denen sie nicht genötigt werden wollten. Und da eben auch Menschen ums Leben gekommen sind, das darf der Staat auch nicht. Sie haben aber diese Coronaverordnung auch entsprechend erlassen für den Landkreis. Und da ist meine Frage: Wann entschuldigen Sie sich bei den Bürgern, wann werden die Bußgelder zurückbezahlt, die viele bezahlen mussten, und wann übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Verordnungen im Landkreis? Landrat Götz Ulrich (CDU): Ich übernehme permanent Verantwortung, indem ich Entscheidungen treffe, und die Entscheidungen, die dort getroffen werden, zu denen muss ich stehen. Und wenn die Konsequenzen haben, dann muss ich diese Konsequenzen auch natürlich zur Kenntnis nehmen. Die Ableitung, die Sie aber getan haben aus einer Ausschusssitzung, das aus Ihrer Sicht alles für verfassungswidrig zu erklären – solche Rechtsprechung dazu oder auch Entscheidungen über die kreislichen Verordnungen, die in beschränktem Maße, aber doch von der einen oder anderen Person auch angegriffen wurden vor Gerichten –, die kenne ich nicht. Unsere Maßnahmen sind nicht für rechtswidrig erklärt worden, und deshalb gibt es jetzt auch nicht die Gelegenheit und den Grund, sich für diese Regelung zu entschuldigen. Michael Thurm: Ich erinnere an dieses Urteil vom, ich glaube, Bundesverfassungsgericht war es. Da ging es darum, ob ein Flugzeug mit Passagieren abgeschossen werden darf, wenn die Gefahr besteht, dass das Flugzeug z. B. in ein Fußballstadion reinfliegen könnte, wenn es entführt worden wäre. Und da hat das Verfassungsgericht ganz klar gesagt: Es darf nicht abgeschossen werden. So, und dieser Impfwahn – hätte ich jetzt fast gesagt – wurde trotzdem veranstaltet, und es sind Menschen dadurch auch im Burgenlandkreis ums Leben gekommen. Ich habe ein Interview aufgezeichnet gehabt, wo eine Frau berichtet hatte, dass ihr Mann elendig an diesen Impfstoffen zugrunde gegangen war, und Sie haben aber … Kreistagsvorsitzender Andy Haugk schaltete mir das Mikrofon ab und ging dazwischen. Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Sie haben die Möglichkeit, zu Ihrer ersten Frage eine Nachfrage zu stellen. Sie machen aber Ableitungen über Flugzeugabschüsse. Solche Abschüsse fallen im Übrigen nicht in die Zuständigkeit des Landkreises. Sie dürfen jetzt Ihre Nachfrage stellen. Michael Thurm: Ich hatte nur versucht, das auszuführen bezüglich Verfassungswidrigkeit. Der Staat darf keine Maßnahmen treffen, die Bürger das Leben kosten. Das ist die Sache. Und diese Impfgeschichten haben auch im Landkreis Bürgern das Leben gekostet. Und da die Frage: Verantwortung übernehmen und sich überhaupt erst mal entschuldigen. Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Ich habe jetzt keine Frage gehört. Michael Thurm: Also noch mal die Frage: Wann entschuldigen Sie sich? Wann werden Bußgelder zurückbezahlt und wann übernehmen Sie Verantwortung? Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Herr Thurm, Sie haben doch sicherlich die erste Antwort des Landrates dazu gehört. Der hat Ihre Frage – das ist die erste Frage, die Sie jetzt wiederholen – beantwortet. Aber Sie haben es ja auf Ihrem eigenen Band. Das können Sie dann zu Hause in Ruhe noch mal nachhören, und dann wissen Sie, was der Landrat darauf geantwortet hat. Also dieselbe Frage noch mal stellen gilt nicht. Sie können jetzt noch die letzte Nachfrage zu Ihrer ersten Frage stellen. Michael Thurm: Ob Sie eventuell den Landrat antworten lassen können? Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Der Versammlungsleiter, Herr Thurm, bin ich. Ich passe auf, dass wir die Regeln, die wir uns hier alle selber gesetzt haben, auch einhalten. Und die habe ich am Anfang vorgelesen. Das mache ich übrigens in jeder Sitzung auch. Das können Sie auf Ihrem Band nachhören. Und die Antwort – der Herr Landrat hat Ihre Frage beantwortet –, die können Sie auch hören. Und jetzt frage ich Sie das letzte Mal, ansonsten ist Ihre Runde diesmal wieder beendet: Ob Sie noch eine Nachfrage zu Ihrer ersten Frage haben? Michael Thurm: Also übernehmen Sie keine Verantwortung, Herr Landrat? Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Auch das war keine Frage. Michael Thurm: Doch! Kreistagsvorsitzender Andy Haugk: Äh … das ist keine … Sie sind am Ende, ja, für heute. Danke! Kreistagsmitglied Andreas Karl (Heimat): Ja, guten Abend allerseits. Ich möchte noch mal kurz darauf eingehen, was in der Einwohnerfragestunde der Herr Thurm von sich gegeben hat und den Herrn Ulrich fragte angesichts der Tatsachen, dass es also bewiesen ist mittlerweile, dass diese Coronamaßnahmen und diese Impfthematik eigentlich gar nicht in Ordnung waren und dass es wirklich auch zu massiven Nebenwirkungen gekommen ist. Er hat es alles gut erläutert. Mir ist der Sachverhalt auch bekannt. Ich kenne auch in Naumburg einen Fall von einem Feuerwehrmann. Der ist nach der ersten Johnson-&-Johnson-Impfung umgefallen. Der ist schwer behindert. Es gibt also einen Fall auch von jemandem, der an den Schlachthof gegangen ist, ins Impfzentrum, und der wurde direkt nach der Impfung in die Klinik verbracht und ist dann am selben Tag noch gestorben. Es gibt ganz, ganz viele Fälle. Mir sind ungefähr vier bis fünf bekannt. Es ist alles dokumentierbar. Es ist also so, wie es der Herr Thurm gesagt hat. Ich habe dieselbe Auffassung. Ich meine, Herr Ulrich, ich kann mich in Ihre Lage versetzen zur damaligen Zeit. Sie haben das, was von oben nach unten gekommen ist, mit propagiert. Sie haben die Impfmobile hier rumgeschickt. Sie haben Vereinen Geld geboten, wenn die Vereinsmitglieder zum Impfbus gehen, dass die Kasse dann aufgestockt wird. Ich kann es mittlerweile eventuell ein bisschen verstehen, aber nur ganz wenig. Und deshalb meine Frage zu dieser gesamten wahnsinnigen Thematik: Ein Lauterbach rudert zurück, ein Spahn rudert zurück. BRD-Gerichte haben mittlerweile entschieden, mehr oder weniger, dass das nicht gerechtfertigt war – dieser ganze Impfdruck, der Maskendruck und die ganzen Maßnahmen zur Coronazeit. Und deshalb meine Frage an Sie: Sind Sie an einer Aufklärung interessiert, um eben eventuell die Wahrheit zu ergründen und vielleicht auch mal irgendwann zu sagen: Tja, ich habe halt den Mist mitgemacht, und es war nicht in Ordnung? Oder sind Sie überhaupt daran interessiert, sich damit zu befassen oder mal sich Fälle anzuhören von schwerkranken Menschen, die vorher kerngesund waren? Die seit dem Booster – ich will jetzt nicht über Herrn Erben sprechen. Herr Erben hat damals auch Werbung gemacht, dass er geboostert ist mit Moderna. Egal. Ich kenne Leute, die sind fünfmal geimpft, die sind kerngesund, die sind über 80 Jahre alt. Es gibt solche und solche Gegebenheiten. Bloß: Unser aller Organismus ist anders. Jeder hat einen anderen Organismus. Bei dem einen macht’s nichts aus, den anderen haut’s um. Deshalb meine Frage an Sie: Sind Sie daran interessiert, eventuell an einer Aufklärung mitzuarbeiten, dass wirklich mal Gerechtigkeit herrscht und die Wahrheit ans Licht kommt? Landrat Götz Ulrich (CDU): Zunächst glaube ich, dass es mit Sicherheit wie bei jeder Impfung Komplikationen auch bei diesen Impfungen gegeben hat. Komplikationen, die möglicherweise Todesfolgen, möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen, auch dauerhafte Beeinträchtigungen mit sich bringen. Ich glaube, das ist in einem bestimmten Maße bei jeder Impfung, die angewendet wird, der Fall. Ob dieses Impfen ein Ausmaß erlangt hat, wie Sie es jetzt beschreiben hinsichtlich der Auswirkungen, dazu kann ich mich als Nichtmediziner und Nicht-Experte nicht abschließend äußern. Das sind jetzt Glauben, Vermutungen, Behauptungen. Ich beteilige mich jederzeit an einer Aufarbeitung und habe das ja bereits getan. Denn ich habe die kommunale Familie und insbesondere die Ebene der Landkreise in der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission über mehrere Monate vertreten. Wir haben uns mit diesen Fragen ausführlichst beschäftigt. Ich habe da viel Freizeit hinein investiert. Und es liegen auch umfangreiche Abschlussdokumente unserer Aufklärungsarbeit vor. Die kann ich Ihnen gern allen zur Verfügung stellen. Da ist auch erkennbar, wo ich kritische Anmerkungen gemacht habe und wo nicht. Aber ich kann nicht abschließend medizinische Fragen als Nichtmediziner beantworten. Ansonsten habe ich das, was ich dazu sagen könnte, jetzt gesagt. Verfasser: Michael Thurm | 27.01.2026 |
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