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Landrat Götz Ulrich und Mitarbeiter der Kreisverwaltung verstehen kein Deutsch! Wie weit darf Inklusion in der Verwaltung gehen?Damit man mich nicht falsch versteht: Ich bin absolut für Inklusion. Allerdings gibt es Bereiche, in denen zumindest das kognitive Verständnis der deutschen Sprache auf einem sehr guten Niveau sein sollte.
Landrat Götz Ulrich und Mitarbeiter der Kreisverwaltung verstehen kein Deutsch!Ich hatte schon mehrfach im Kreistag die Frage gestellt, wann denn nun endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Eltern in den Schulen im Unterricht ihrer gesetzlichen Beistandspflicht nachkommen können. Doch irgendwie hat es den Anschein, dass dies eine Frage ist, die – ich schreibe es mal etwas direkter – die kognitiven Fähigkeiten des Landrates und der Kreisverwaltung übersteigt.Nachdem ich an die Beantwortung dieser Frage am 13.10.2025 in der Bürgerfragestunde der Kreistagssitzung erneut erinnert hatte, schrieb mir der Landrat höchstpersönlich. Er oder ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung hatte sich noch einmal das Video der Kreistagssitzung vom 10.03.2025 angeschaut. Anzumerken ist, dass Landrat Götz Ulrich von einer Kreistagssitzung vom 03.03.2025 schreibt. Am 03.03.2025 gab es jedoch keine Kreistagssitzung. Herausgeschrieben hatte – wer auch immer –: „Wann der Landkreis in den Schulen, über die der Landkreis die Trägerschaft hat, endlich die gesetzlichen Voraussetzungen umsetzt, dass alle Eltern ihrer Beistandspflicht nachkommen können? … Wann werden endlich die Voraussetzungen geschaffen, dass Eltern ihrer gesetzlichen Beistandspflicht im Unterricht, in der Schule nachkommen können und wie wird das konkret aussehen?“ Gefragt hatte ich aber – siehe Videobeweis –, wann die gesetzliche Vorgabe umgesetzt wird bzw. die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Eltern ihrer Beistandspflicht nachkommen können. Robert Aßmann im Dezernat IV der Kreisverwaltung hatte mit Schreiben vom 10.04.2025 aus den Aufnahmen herausgehört, dass ich gefragt hätte, wann die „gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden“ würden, und geantwortet, dass gesetzliche Vorgaben durch den Bund oder das Land erarbeitet und verabschiedet würden. Der Burgenlandkreis könne darauf nur begrenzt Einfluss nehmen. Es gebe derzeit keine Bestrebungen für Neuregelungen in diesem Bereich. Anzumerken ist, dass Bildung und das Schulsystem Ländersache sind und der Bund hierfür kaum die gesetzlichen Vorgaben machen würde. Es hat den Anschein, dass versucht wird, Verantwortlichkeiten an das Land und den Bund abzuschieben, obwohl der Bund hierfür nicht zuständig ist. Der aufmerksame Leser stellt nun sicherlich fest, dass zum einen die Aussage aus dem Video falsch abgeschrieben wurde. Und zum anderen hat Robert Aßmann selbst die falsch abgeschriebene Frage noch einmal vollkommen falsch verstanden und folglich auch absolut an der Frage vorbei eine Antwort formuliert. Obwohl ich meine Frage in der Kreistagssitzung am 13.10.2025 wiederholte und präzisierte, verwies Landrat Götz Ulrich mit seinem Schreiben vom 16.10.2025 erneut auf das Schreiben von Robert Aßmann. Auf meine präzisierte Frage ging Landrat Ulrich wieder nicht ein. Es hat für mich den Anschein, als würden Landrat Götz Ulrich und Robert Aßmann die deutsche Sprache nicht verstehen. Wenn ich nach der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und der Schaffung der Voraussetzungen frage, damit Eltern ihrer Beistandspflicht nachkommen können – zumal die rechtlichen Vorgaben geklärt sind und die Kreisverwaltung danach seit mindestens 2010 im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wenn es um die Verweigerung von Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung geht –, ist es äußerst bedenklich, wenn sowohl Landrat als auch der Verwaltungsmitarbeiter Robert Aßmann meinen, ich hätte nach der Schaffung der gesetzlichen Vorgaben gefragt. Ich ging bisher davon aus, dass sowohl der Landrat als auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung durch Schulabschlüsse und Studium ein gewisses Niveau hinsichtlich des Sprachverständnisses erreicht haben müssten. Ich habe auch kein Problem damit, dass in der Kreisverwaltung Mitarbeiter mit Handicap arbeiten oder auch der Landrat ein Handicap hat. Wenn es allerdings daran mangelt, die deutsche Sprache in ihren Feinheiten zu verstehen oder die kognitiven Fähigkeiten nicht vorhanden sind, das gesprochene Wort aus einem Video herauszuschreiben – und selbst diese falsch herausgeschriebenen Worte dann vollkommen falsch verstanden werden –, und dies zu solchen Nicht-Antworten führt, sehe ich darin ein erhebliches Problem. Und dieses Problem ist umso größer, wenn der Landrat und seine Mitarbeiter nicht in der Lage sind, auf die wiederholt präzisierte Frage adäquat zu reagieren und zu erkennen, dass die bisher vollkommen falsch verstandene Frage zusätzlich vollkommen falsch beantwortet wurde. Ich halte es für sehr problematisch, dass der Landrat weiterhin an der vollkommen falschen Antwort festhält. Solche Reaktionen kennt der eine oder andere sicherlich von Menschen, bei denen die Demenz beginnt oder die grundsätzlich eingeschränkte geistige Fähigkeiten haben. Ich weiß nun nicht, wer dafür zuständig ist, den Gesundheitszustand der beteiligten Personen prüfen zu lassen. Müsste dies der Kreistag veranlassen, da der Kreistag das Aufsichtsgremium über den Landrat und die Kreisverwaltung ist? Ich gehe aber davon aus, dass es nicht nur von äußerster Wichtigkeit ist, dass sowohl der Landrat als auch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung kognitiv 100 Prozent fit sind. Es ist sicherlich unabdingbar für eine rechtskonform arbeitende Verwaltung, dass die Mitarbeiter und eben auch der Hauptverwaltungsbeamte, der Landrat, nicht an Einschränkungen leiden, wodurch sich Verwaltungsakte, Bescheide oder Verträge als hinfällig herausstellen könnten, weil der oder die Mitarbeiter nicht entsprechend zurechnungsfähig sind. Inklusion ja, unbedingt, aber gerade hier an diesem Beispiel zeigen sich meiner Meinung nach die Grenzen auf. Verfasser: Michael Thurm | 22.11.2025 |
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