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Selbstbereicherung oder Bildung einer kriminellen Vereinigung? Mitwirkungsverbot für Kreistagsmitglieder


Im tagtäglichen Verwaltungs- und Politikbetrieb ergeben sich zuweilen Konstellationen, die zu denken geben sollten. Eine solche Konstellation betrifft die Entschädigung für Kreistagsmitglieder.



Heik Meißner hatte hierzu in der Kreistagssitzung am 13.10.2025 eine Frage an Landrat und Kreistag gerichtet. Er verwies auf das Mitwirkungsverbot für Kreistagsmitglieder, wenn es um Sachverhalte geht, die die Mitglieder persönlich betreffen. In dieser Sitzung sollte über die Erhöhung der Entschädigung der Kreistagsmitglieder abgestimmt werden. Würde man das Mitwirkungsverbot tatsächlich konsequent einhalten, dürften die Kreistagsmitglieder darüber nicht abstimmen.

Das ist auch Landrat Götz Ulrich aufgefallen. Er argumentierte, dass eine solche Abstimmung trotzdem möglich sei, weil sie eine ganze Gruppe - also die Kreistagsmitglieder - betreffe. Schaut man sich den weiteren Verlauf der Kreistagssitzung an, stellt man jedoch fest, dass es einen Tagesordnungspunkt gab, bei dem sich mehrere Kreistagsmitglieder der Beratung und Abstimmung entziehen mussten, weil dieser Punkt sie selbst betraf. Es handelte sich somit ebenfalls um eine Gruppe von Kreistagsmitgliedern. Hier zeigt sich demnach ein Widerspruch in der Argumentation von Landrat Ulrich.

Des Weiteren führte Landrat Ulrich an, dass er bei einem solchen Mitwirkungsverbot alleine über die Höhe der Entschädigungen abstimmen bzw. entscheiden müsste. Doch wie ist die hierarchische Struktur tatsächlich gestaltet? Bezieht man dies mit ein, stellt man fest, dass der Kreistag das oberste politische Organ eines Landkreises ist und folglich eine höhere Stellung als der Landrat hat, da er die legislative Gewalt ausübt, während der Landrat die Exekutive repräsentiert. Es wäre also sehr merkwürdig, wenn der Landrat als untergeordnetes Organ die „Gehälter“ des übergeordneten Organs festlegen würde.

Doch wer könnte dann über dem Kreistag stehen und solche Entscheidungen treffen?

In gewisser Weise stehen die Bürger über dem Kreistag – zumindest aus der Perspektive der demokratischen Legitimation und Kontrolle. In einer Demokratie sind die Bürger die oberste Autorität, da sie die politische Macht letztlich durch ihre Wahlrechte ausüben. Daraus ließe sich ableiten, dass eine Volksabstimmung das beste Mittel wäre, um über Erhöhungen von Entschädigungen oder auch Diäten für Mitglieder des Landtages und Bundestages abzustimmen.

Bildung einer kriminellen Vereinigung?

Ein weiterer Punkt könnte oder müsste ebenfalls Berücksichtigung finden – die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB - Strafgesetzbuch). Finden sich mindestens drei Personen zusammen, um sich beispielsweise in irgendeiner Weise selbst zu bereichern, wäre der Tatbestand einer solchen kriminellen Vereinigung durchaus erfüllt. Hmm...?!

Aber zum Glück ist es in dieser »unseren Demokratie« so geregelt, dass die Angestellten des Souveräns / der Bürger selbst über die Höhe ihrer Gehälter entscheiden können – und dies nicht als Selbstbereicherung betrachtet wird. Denn die rechtlichen Grundlagen dafür haben die Angestellten des Souveräns wiederum selbst geschaffen.

Verfasser: Michael Thurm  |  20.10.2025

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