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»Anti-Demokratiebewegung« unter Landrat Götz Ulrich (CDU) will Öffentlichkeit und Presse bei Kreistags- und Stadtratssitzungen einschränken


Richtig so! Gebt’s diesem Pöb... ähm... Bürger und diesen freien Medienschaffenden. Es kann ja wohl nicht sein, dass diese »unsere Demokratie« für mehr Öffentlichkeit und Pressefreiheit so schändlich missbraucht wird, oder?



Der Mitteldeutschen Zeitung war heute zu entnehmen, dass sich eine neue, supertolle »Anti-Demokratiebewegung« unter der mutmaßlichen Leitung des von vielen geliebten Landrats Götz Ulrich (CDU) im Burgenlandkreis formiert hat. Ziel dieser fantastischen »Anti-Demokratiebewegung« ist es demnach, die Presse und Öffentlichkeit bei Kreistags- und Stadtratssitzungen einzuschränken. Schuld bin wohl mal wieder ich. Denn ich habe mir das Recht herausgenommen, solche Sitzungen zu filmen. Wobei, nein – das Recht habe ich mir nicht herausgenommen, ich habe dieses Recht. Und alle anderen haben es ebenso.

Doch ist dies den Mitgliedern der neuen »Anti-Demokratiebewegung« im Burgenlandkreis offensichtlich ein Dorn im Auge. Deswegen will man die Geschäftsordnung für den Kreistag verschärfen. Bisher galt, dass eine Videoaufzeichnung vorher anzumelden ist. Es handelt sich dabei um eine reine Formalie, durch die man mitteilt, dass man eine solche Sitzung aufzeichnen wird. Es ist kein Antrag, der genehmigt werden muss. Eine zeitliche Vorgabe, wie lange vorher diese Anmeldung zu erfolgen hat, gab es bisher nicht. Die Mitstreiter der supergeilen »Anti-Demokratiebewegung« in der Kreisverwaltung im Burgenlandkreis wollen nun eine Zeitvorgabe von drei Stunden definieren. Jeder, der den Kopf nicht nur zum Haareschneiden hat, wird sich nun fragen, was der Unterschied zwischen drei Stunden oder drei Minuten vorher ist – sofern es nicht genau darum geht, diese Zeitvorgabe als Ausschlusskriterium für eine solche Aufzeichnung durch die Mitglieder der »Anti-Demokratiebewegung« im Burgenlandkreis ins Feld zu führen. Erreicht die von vielen geliebten »Anti-Demokraten« eine solche Anmeldung erst zwei Stunden und 59 Minuten vor Beginn der Sitzung, soll es dann wohl für diese Medienvertreter heißen: „Du kannst dich hierher setzen, du darfst zuschauen, du darfst mitschreiben, aber filmen – das darfst du nicht! Warum? Weil wir, die tollen »Anti-Demokraten« das eigentlich gar nicht wollen!“

Mutmaßliches Mitglied der »Anti-Demokratiebewegung« und Mitglied des Kreistags Robby Risch (parteilos) führte das „peinliche Geeiere“ bei der Kreistagsausschusssitzung in Theißen an, bei der ich durchgesetzt hatte, dass ich diese Sitzung auf Video aufzeichne – weil das nun mal mein Recht war. Siehe Video hier: https://youtu.be/FBrlAb3WxyU

Der mutmaßliche Vorsitzende der »Anti-Demokratiebewegung Burgenlandkreis«, der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU), wird zitiert mit den Worten: „Eine Situation, wie wir sie in Teuchern hatten, wo Menschen direkt an den Schultern der Stadträte standen, wollen wir nicht.“ Siehe dieses Video hier: https://youtu.be/WNBtB33UPvI Er geht davon aus, dass eine Drucksituation entstanden sein könnte, die bei der Entscheidung zum IKIG (Interkommunales Industriegebiet) eine Rolle gespielt haben könnte.

Ja, das ist schon nicht einfach, wenn dieser Pöb... ähm... dieses Volk in einer Demokratie (Herrschaft des Volkes) seinen Willen durch Anwesenheit bei solchen Sitzungen zum Ausdruck bringt. Das ist natürlich doof, wenn die Volksvertreter eigentlich gegen den Willen des Volkes abstimmen sollen, das Volk aber dabei zuschauen will. Das kann man als aufrechtes Mitglied einer »Anti-Demokratiebewegung« selbstverständlich nicht wollen, stimmt’s?

Die neuen Einschränkungen, die laut Mitteldeutscher Zeitung alsbald Einzug halten sollen, betreffen auch die Anzahl der Plätze, die für den Pöb... ähm... Bürger vorgehalten werden sollen. Bisher heißt es, dass die Anzahl „nach Maßgabe der vorhandenen Plätze“ beschränkt ist - das können auch Stehplätze sein. Das wollen die Mitstreiter der wunderbaren »Anti-Demokratiebewegung« auf „Sitzplätze“ ändern.

Doch damit verbunden sind für jeden, der seinen Kopf nicht nur für die Mütze hat, unter anderem folgende Fragen: Wird dann vorsätzlich die Anzahl an Sitzplätzen reduziert, um die Anzahl an Zuschauern auf ein Minimum – gerade bei Themen, die viele Bürger interessieren – einzuschränken? Nach welchen Kriterien wird dann ausgesucht, welcher Pöb... ähm... Bürger einen solchen Sitzplatz ergattern darf und wer nicht? Werden die reduzierten Sitzplätze dann vorsorglich durch Claqueure besetzt, damit kritische Bürger solchen Sitzungen nicht beiwohnen dürfen? Wie steht es um den Grundsatz: Gleiches Recht für alle? Oder ist es gerade das Ziel der Mitglieder der hervorragenden »Anti-Demokratiebewegung«, diesen Grundsatz auszuhebeln?

Die einzige kritische Stimme gegen das Vorhaben der grandiosen »Anti-Demokratiebewegung«, die im Artikel der Mitteldeutschen Zeitung genannt wird, ist die von Lothar Waehler (AfD) – also der Partei, der stets und ständig vorgeworfen wird, sie wolle die Demokratie abschaffen. Er wird zitiert mit den Worten: „Aber das im Vornherein auf Sitzplätze zu begrenzen, sehe ich kritisch und können wir nicht mittragen.“ Schlimm, oder? Wie kann es sein, dass ein Mitglied der AfD die Bestrebungen der neuen wegweisenden »Anti-Demokratiebewegung« im Burgenlandkreis kritisiert – und sich dem auch noch verweigert?

Es wird also in nächster Zeit spannend werden, wenn sich der Pöb... ähm... Bürger – also dieser Souverän – erdreistet, an solchen Sitzungen teilnehmen zu wollen. Die Mitglieder der fortschrittlichen »Anti-Demokratiebewegung« lassen sich bestimmt immer wieder neue Schikanen einfallen, um den Bürger und auch die Presse, also die Öffentlichkeit, auszuschließen oder einzuschränken. Es ist erkennbar, dass nicht nur der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) einen möglichst großen Abstand zu diesem Pöb... ähm... Souverän haben möchte – also Abstand zu denjenigen, deren Angestellter er ist.

Frage an alle Firmenchefs: Wie würdet ihr mit einem solchen Angestellten verfahren?

Verfasser: Michael Thurm  |  11.10.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

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