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Wenn Schulen versagen, kassieren Nachhilfe-Firmen: Wie Bildung in Sachsen-Anhalt privat ausgelagert wird


Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt schreibt klare Förderpflichten für Schulen vor – doch statt qualifizierter Lehrer holen sich Ministerien private Nachhilfeanbieter ins Boot. Ein Symptom für das Versagen des öffentlichen Bildungssystems, das mit Fördergeldern eine externe Nachhilfebranche am Leben erhält – und die eigentliche Aufgabe der Schulen auslagert.



Die „Zukunftswerkstatt Mitteldeutschland“ sucht Nachhilfelehrer ohne Lebenslauf und Anschreiben – Schüler, Studenten und Quereinsteiger sollen ran. Ein deutliches Signal dafür, wie marode das Schulsystem inzwischen ist.

Deutschland steckt seit Jahren in einer tiefen Bildungskrise: Lehrermangel, überfüllte Klassen, Unterrichtsausfall. Förderunterricht und individuelle Betreuung sind zwar dringend nötig, bleiben aber oft Wunschdenken. Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt (§ 1 Abs. 3) macht klar: Die Schule hat die Pflicht, die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sind bei Bedarf zusätzlich zu fördern.... Doch genau diese Pflicht der Schulen, der Lehrkräfte wird nicht erfüllt und soll wohl auch nicht erfüllt werden müssen.

Statt die Schulen mit ausreichend Lehrern und Ressourcen auszustatten, fließen öffentliche Fördergelder über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Land Sachsen-Anhalt in private Unternehmen wie die Zukunftswerkstatt Mitteldeutschland GmbH. Diese bedienen den Nachhilfebedarf mit Quereinsteigern und Schülern als Lehrkräfte – ohne pädagogische Qualifikation.

Das Ergebnis: Eine Parallelstruktur, die das Kernproblem verschleiert und die Verantwortung vom Staat auf private Anbieter abwälzt. Die Qualität der Förderung steht auf wackeligen Beinen, wenn Schüler Nachhilfe geben sollen. Und das unterfinanzierte Schulsystem bleibt auf der Strecke, während Fördermittel zum Marktfaktor werden.

Diese Entwicklung zeigt, dass Bildungspolitik versagt hat. Nachhilfe ist kein Ersatz für funktionierende Schulen. Förderung ist gesetzliche Pflicht – und die muss endlich wieder von den Schulen selbst geleistet werden. Sonst finanzieren wir weiterhin nur Symptombekämpfung statt nachhaltige Bildung.



Verfasser: АИИ  |  10.08.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

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