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Das Phantom im Amtsgericht - Die neue Serie in Pro7Sat1RTL... ähm... in der Bürgerstimme!Ein Phantom geht um im Weißenfelser Amtsgericht. Es wurde mehrfach gesehen. Auch ich habe schon mit ihm gesprochen. Aber den Namen, den weiß man nicht, oder? Ich hatte bereits über mein Erlebnis im Weißenfelser Amtsgericht am 25.11.2024 geschrieben. Ein Bußgeldverfahren wollte der Richter meiner Meinung nach einfach so durchziehen. Einspruch gibt es nicht! Ich hatte beantragt, dass drei Polizisten geladen werden. Ich hätte diese gern befragt. Der Richter meinte jedoch, einer reiche vollkommen aus. Die Verfahrensführung war unter aller Kanone. Ich legte eine Befangenheitsrüge (Befangenheitsantrag) ein. Der Richter verlangte (nötigte mich), dass ich diese sofort schriftlich begründen sollte. Ohne Schreibzeug ist das so ziemlich unmöglich. Es folgte eine weitere Nötigung: die schriftliche Begründung noch am selben Tag bis 13:15 Uhr zu erbringen. Doch annehmen wollte der Richter diese nicht. Er nötigte mich, die knapp 23 Seiten vorzulesen. Seinen Namen wollte er nicht nennen. Der Richter setzte einen weiteren Termin für eine nun dritte mündliche Verhandlung an. Dies ist rechtlich so nicht möglich, da ein Richter, gegen den eine Befangenheitsrüge eingereicht wurde, nur noch jene Verfahrenshandlungen durchführen kann, die unaufschiebbar sind. Den Richter interessierte dies nicht. Per Telefon erfuhr ich, dass derselbe Richter tatsächlich eine weitere mündliche Verhandlung am 2.12.2024 durchführte. Ich hatte den Termin auf den 4.12.2024 verstanden. Da weder ein Protokoll der bisherigen mündlichen Verhandlungen vorlag, noch eine schriftliche Ladung zugestellt wurde, fand der Termin am 2.12.2024 ohne mich statt. Am Freitag zuvor, dem 29.11.2024, hatte ich eine weitere Befangenheitsrüge aufgrund des Agierens des Richters bei der 13:15-Uhr-Verhandlung an das Amtsgericht gefaxt. Ein weiterer Grund also, weshalb es den Termin am 2.12.2024 nicht hätte geben dürfen. Beide Befangenheitsrügen gingen an selbigen Tage ebenfalls als Anzeige wegen Rechtsbeugung an die Staatsanwaltschaft raus. Die Staatsanwaltschaft Naumburg konnte den Namen des Richters schon mal ermitteln und schrieb, dass sie für diesen Fall nicht zuständig ist und dies an die Staatsanwaltschaft in Halle weiter geleitet hatte. Von dort gab es bisher keine Reaktion. Bis heute wurden die Protokolle der drei Verhandlungen nicht zugestellt. Normalerweise sollte dies innerhalb von 14 Tagen geschehen, wenngleich es wohl keine festgelegten Fristen gibt. Die Stellungnahme des Phantoms im AmtsgerichtErreicht hat mich allerdings am 31.12.2024 ein Schreiben mit der Stellungnahme zu meinen Befangenheitsrügen. Der Wortlaut dazu wie folgt:Dienstliche Äußerung zum Antrag des Betroffenen Der Gang der Hauptverhandlung wurde vom Betroffenen im Wesentlichen richtig dargelegt. Bei der durchgeführten Hauptverhandlung hielt ich mich an die Vorgaben der StPO und des OWiG. Sofern der Vorwurf gemacht wird, ich hätte prozessuale Vorschriften nicht beachtet oder gar bewusst falsch angewendet, um dem Betroffenen zu schaden, ist dies absurd. Offensichtlich verkennt der Betroffene, dass es in dem gegen ihn gerichteten Verfahren um den Vorwurf einer ihm vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung geht und nicht darum, mögliches Fehlverhalten der vor Ort der Kontrolle anwesenden Polizeibeamten aufzuklären. Da der Vorwurf der falschen Anwendung prozessualen Rechts durch mich und/oder die Unterstellung, ich hätte strafbare Handlungen begangen, einen Befangenheitsantrag unzulässig machen, bleibt der Vorwurf, ich hätte den Betroffenen im Übrigen durch meine Verhandlungsführung schikaniert. Insofern beziehe ich mich auf das oben Mitgeteilte. Weißenfels, 19.12.2024 Was kann dieser Stellungnahme entnommen werden?Der Richter erklärt, dass meine Darstellung der Hauptverhandlung korrekt ist. Allerdings meint er, dass er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Spannend, oder? Keine ordentliche Eröffnung der Verhandlung, seinen Namen hat er nicht genannt. Das Protokoll wurde nicht vorgelesen, um eventuelle Unrichtigkeiten zu korrigieren. Basics, die ein Richter eigentlich draufhaben sollte. Für diesen Richter scheint das unwichtig zu sein.Er möchte sich einzig und allein darauf konzentrieren, dass ich, der Delinquent, abzuurteilen bin. Rechtswidriges Handeln, Strattabestände der Polizisten, Falschbehauptungen in deren Protokoll – das geht für ihn in Ordnung und ist keine Erwähnung wert. Er geht davon aus, dass seine Verhandlungsführung nicht den Verdacht der Befangenheit begründen würde. Laut §24 StPO sowie §42 ZPO ist die Ablehnung eines Richters durchaus möglich. Dort heißt es jeweils: „Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.“ Die Verfahrensführung ist für mich Grund genug, diesen Richter nie wieder vor mir zu haben. Ich habe eine große Besorgniss, dass eben jener Richter befangen ist. Seine Nötigungen betrachtet er selbst nicht als Schikane. Aha! Was ist das dann? Er betrachtet den Befangenheitsantrag als unzulässig. Ich überlege, ob ich den Bußgeldbescheid auch als unzulässig betrachten sollte. Ich meine, es kann doch nicht sein, dass ein paar km/h zu viel ausreichen sollen, um ein Bußgeld zahlen zu müssen, wenn die Verhandlungsführung des Richters nicht zu beanstanden sein soll, oder? Was hatte ich an dieser Stellungnahme zu beanstanden?Die erste Befangenheitsrüge hatte knapp 23 Seiten, die zweite knapp 21. Ich hatte Gesetze und Gerichtsurteile aufgeführt, durch die aufgezeigt wurde, dass das, was der Richter da veranstaltet hat, mit Rechtsstaatlichkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Der Richter ist mit keiner Silbe auf auch nur ein Gesetz oder ein Urteil eingegangen. Das interessiert ihn offenbar nicht. Er benennt auch keinen Pragraphen, um seine Aufassung zu stützen.Wenn z.B. ein Deutschlehrer von Schülern eine Stellungnahme zu einem 43-seitigen Schriftstück verlangen und ein Schüler so etwas abliefern würde, würde wahrscheinlich nicht viel mehr als eine 5 dabei raus kommen. Aber hey, ein Richter, der muss nicht mehr schreiben, oder?! Das Phantom im AmtsgerichtEine Sache ist aber auch bei dieser Stellungnahme bemerkenswert: Es findet sich auf diesem Stück Papier an keiner Stelle der Name des Richters. Auch ist keine Unterschrift vorhanden, aus der der Name hätte entnommen werden können. Es gibt zwar eine sogenannte Paraphe, aber was die bedeuten soll, das weiß ich nicht. Und auch im Anschreiben des Gerichts ist nicht ersichtlich, von wem denn diese Stellungnahme kommt. Hat diese der Richter ohne Namen, das Phantom im Amtsgericht, wirklich selbst verfasst, oder war es ein Azubi? Ich weiß es nicht.In einem rechtsstaatlichen Verfahren ist es wichtig, dass die Beteiligten wissen, wer die Entscheidung in ihrem Fall trifft. Der Name des Richters stellt sicher, dass das Verfahren persönlich und nachvollziehbar ist. Das soll das Vertrauen in die Justiz stärken und es heißt, dass Rechtsstaatlichkeit diese Transparenz erfordert. Wenn der Richter also immer und immer wieder seinen Namen nicht nennt, wie ist das zu werten? Wie ist seine Einstellung zur Rechtsstaatlichkeit zu werten? Ich habe ein paar Zeilen (Seiten) als Stellungnahme zur Stellungnahme des Richters an das Gericht gefaxt. Ich habe geschrieben, dass die Stellungnahme des Richters zurückgewiesen werden soll. Man weiß ja auch gar nicht, ob diese tatsächlich von diesem verfahrensführenden Richter stammt. Außerdem hätte ich gern, dass er auf die Befangenheitsrügen eingeht. Ich denke, es ist schon wichtig, dass ein Richter, der über Ordnungswidrigkeiten befinden will, sich zuallererst und peinlichst genau an Gesetze hält. Ansonsten muss ich annehmen, dass Gesetze irrelevant sind – was dann sicherlich auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen zutreffen müsste. Gleiches Recht für alle und so, oder? Ich habe geschrieben, dass ich darum bitte, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen, weil ich ein faires Verfahren möchte. Mal sehen, wie es mit dem Phantom im Amtsgericht so weitergeht. Ich bin gespannt. Verfasser: Michael Thurm | 08.01.2025 |
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