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Der Regelmacher - Pappi Langstrumpf im StadtratWir leben in sehr interessanten Zeiten. Wir erleben, wie die Demokratie zunehmend ausgehöhlt wird – jedoch nicht von angeblich antidemokratischen Parteien, sondern von jenen, die sich selbst als demokratisch bezeichnen. Wie wichtig die Videoaufzeichnungen von Stadtratssitzungen sind, kann man an der Sitzung vom 12.12.2024 in Weißenfels erkennen. Oder wiederum auch nicht, denn die Vorgabe des Vorsitzenden des Weißenfelser Stadtrates war erneut, dass er und jene Stadtratsmitglieder der CDU nicht im Video zu sehen und zu hören sein sollen. Ich habe das Video entsprechend angepasst und mit etwas weihnachtlicher Stimmung versehen. Mal sehen, ob jetzt doch wieder einer meckert. Warum Ekkart Günther, seines Zeichens Vorsitzender eben jenes Weißenfelser Stadtrates, keine Videoaufzeichnung im Netz veröffentlicht haben will, wird nachvollziehbar, wenn man sich seine Art und Weise anschaut – und die folgt in gewisser Weise dem Prinzip von Pippi Langstrumpf: „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.“ Pappi Langstru... ähm... Ekkart Günther hat für sich festgelegt, die Beschlusstexte, über die abgestimmt werden soll, nicht mehr vorzulesen. Er begründete dies mit einer besseren Effizienz. Die Stadträte haben die Texte auf ihren Tablets. Er kommentierte seine neue Regel mit den Worten: „Wir werden sehen, was passiert.“ Ein paar Stadträte klopften zustimmend auf die Tische. Er bedankte sich für diese Zustimmung. Tatsächlich gibt es keine direkte Vorgabe, dass die Beschlusstexte vorgelesen werden müssen. Allerdings lässt sich dies indirekt ableiten. Das Vorlesen sorgt dafür, dass alle Mitglieder des Gremiums sowie anwesende Zuhörer – insbesondere aus der Öffentlichkeit – genau wissen, worüber abgestimmt wird. Gerade bei umfangreichen oder während der Sitzung geänderten Beschlussvorlagen ist dies entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Beschluss korrekt formuliert und verstanden wurde. Zudem entspricht das Vorlesen dem Grundsatz der Transparenz, der in kommunalen Gremien ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie ist. Juristisch lässt sich das Vorlesen indirekt aus den allgemeinen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes ableiten. So verlangt beispielsweise § 52 KVG LSA, dass Sitzungen öffentlich sein sollen. Das Vorlesen des Beschlusstextes trägt dazu bei, dass auch Zuhörer ohne Zugang zu den schriftlichen Unterlagen den Inhalt nachvollziehen können. Ebenso schreibt § 56 KVG LSA vor, dass Beschlüsse ordnungsgemäß zustande kommen müssen. Hier kann das Vorlesen als eine Methode angesehen werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten genau wissen, worüber sie abstimmen. In anderen Stadt- und Gemeinderäte und auch im Kreistag werden die Beschlusstexte vorgelsen. Nur in Weissenfels wird diese "neue Mode" eingeführt. Wenn Stadträte Fragen zu den Themen hatten, ließen die Antwortenden häufig durchblicken, dass dies doch in den Ausschüssen beraten worden sei. Dort sei alles geklärt worden. Fragen würden sich daher erübrigen. Es gelte demnach nur noch, den Arm zu heben und zuzustimmen. Wie bereits berichtet, wurde ich von Pappi Langstr... ähm... Ekkart Günther mit meinen Kameras auf die Zuschauerempore verbannt. Von dort sind die Texte, die mittels Beamer an die Leinwand projiziert werden, nur bedingt lesbar. Auch die Akustik ist dort oben sehr schlecht. Man versteht oft kaum etwas von dem, was in die Mikrofone gesagt wird. Der Videobeweis ist diesbezüglich oben anklickbar. Es bleibt folglich nichts anderes übrig, als die Erkenntnis, dass Pappi Lang... ähm... Ekkart Günther und in jedem Fall die Riege der CDU statt Transparenz nur Intransparenz wollen. Sie wollen nicht, dass der Bürger, der Wähler, der Souverän tatsächlich mitbekommt, was im Stadtrat passiert. Wer aber keine Transparenz will, hat Demokratie offensichtlich nicht verstanden. Er hat nicht verstanden, dass er nicht gewählt wurde, um nach Belieben willkürlich zu herrschen, sondern im Sinne der Bürger zu dienen und den Bürgern entsprechend Rechenschaft schuldig ist. Der anhängige Rechtsstreit
Pappi... ähm... Ekkart Günther hatte gegen die Veröffentlichung der Videoaufzeichnung der Stadtratssitzung vom 7.11.2024 am Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ich hatte dagegen Widerspruch eingelegt. |
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