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Anti-Demokratie-Bewegung treibt weiterhin ihr Unwesen im Burgenlandkreis?Die Gruppe aus dem Gebiet Lützen hatte ihr Brückenleuchten für den 14.11.2024 von 18 bis ca. 21 Uhr auf der Autobahnbrücke über der A9 / Am Heerweg in 06686 Lützen angemeldet und erhielt daraufhin einen Auflagenbescheid. Dieser Auflagenbescheid erstreckt sich über acht Seiten. Das Rechts- und Ordnungsamt ist sehr bemüht, auch eine solche Demonstration gegen die Regierungspolitik nur stattfinden zu lassen, wenn sich die Regierungskritiker an – man kann das sicherlich so sagen – willkürlich festgelegte Regeln halten. Ein Teil der Auflagen stammt offensichtlich noch aus Zeiten der Corona-Proteste und wurde einfach übernommen. So wird nach wie vor gefordert, dass von den Protestierenden Ordner gestellt werden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Aber das scheint beim Rechts- und Ordnungsamt nach wie vor niemanden zu interessieren. Spannend ist, dass gefordert wird, dass der Versammlungsleiter oder dessen Vertreter ständig anwesend sein muss. In Aschersleben verlangten die Demonstrierenden am vergangenen Montag, mit dem Einsatzleiter der Polizei sprechen zu können, da sie einen Spaziergang durchführen wollten, der von den Polizisten untersagt wurde. Der Einsatzleiter weigerte sich jedoch, zum Einsatzort zu kommen. Das bekannte Messen mit zweierlei Maß, wie man es immer wieder erlebt. Im Auflagenbescheid heißt es: Die Verwendung der Zeichen „Z“ und „V“, schwarzorange-gestreifte „Sankt-Georgs-Bänder“, Flaggen und Wappen der Sowjetunion, der Volksrepubliken Luhansk, Donezk und Krim sind verboten. Ich weiß nicht, welche Probleme man in Deutschland mit dem Sankt-Georgs-Band hat. Laut Wikipedia ist das Sankt-Georgs-Band in Russland seit 2005 das wichtigste Zeichen der Erinnerung an den Sieg im Deutsch-Sowjetischen Krieg – also den Sieg gegen Hitler-Deutschland. Möchte man im Burgenlandkreis keine solche Erinnerung sehen? Grundsätzlich ist das Sankt-Georgs-Band nicht verboten. Der Anmelder des Brückenleuchtens schrieb in der Anmeldung: Grund der Versammlung ist der Protest gegen die gegenwärtige Politik der Bundesregierung. Die Versammlung beteiligt sich an den bundesweit ausgerufenen Brückenleuchten im Rahmen der Bauernproteste. Warum die Verwendung der Zeichen „Z“ und „V“ sowie der Flaggen der Volksrepubliken Luhansk, Donezk und Krim explizit verboten wird, erschließt sich mir nicht. Oder besteht in der Kreisverwaltung eine gewisse Russophobie? Im Auflagenbescheid heißt es außerdem: Jegliche Kundgebungsmittel sowie Embleme und Tätowierungen dürfen zudem keinen strafbaren, jugendgefährdenden oder als Ordnungswidrigkeit zu erkennenden Inhalt haben. Man scheint davon auszugehen, dass die Autofahrer, die unter der Brücke durchfahren, Adleraugen haben und über die Fähigkeit verfügen, im Dunkeln sehr gut sehen zu können, um Tätowierungen der Demo-Teilnehmer bei einer Durchfahrtsgeschwindigkeit von 80 km/h oder mehr ausmachen zu können. Außerdem scheint man der Auffassung zu sein, dass der Versammlungsleiter in den Status eines Polizisten versetzt werden könne und kontrollieren sowie überwachen solle, dass Teilnehmer keine strafbaren Handlungen und Ordnungswidrigkeiten begehen. So schnell wird man also in den Staatsdienst gehoben – ohne Ausbildung, ohne Prüfungen abzulegen. Toll! In welcher Gehaltsklasse wird der Versammlungsleiter eingestuft? Werden Renten- und andere Sozialversicherungsbeiträge durch den Burgenlandkreis für den Versammlungsleiter abgeführt? Ich frag ja nur! Neu ist, dass „gelbe Rundumleuchten“ nicht verwendet werden dürfen. Bisher hatte man sich daran nicht gestört. Man stützt sich hierbei auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ohne den genauen Paragraphen zu nennen. Man lässt die Demo-Teilnehmer im Unklaren darüber, welche Rechtsvorschrift denn tatsächlich gelten soll. Juristisch könnte man meinen, dass es damit an der notwendigen Begründung fehlt. Die Demo-Teilnehmer sollen möglicherweise noch schnell einen Crash-Kurs in Jura absolvieren und sich selbst durch die Gesetze wühlen. Vermutlich ist §52 StVZO gemeint. Dieser regelt, welche zusätzlichen Scheinwerfer und Leuchten an Fahrzeugen vorhanden sein bzw. eingesetzt werden dürfen. Aber genau wissen können das die Demo-Teilnehmer nicht. Doch wie steht es um §38 StVO (nicht zu verwechseln mit der StVZO)? Zu gelben Blinklichtern (nicht gelben Rundumleuchten) heißt es dort in Absatz 3: „Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.“ Solche Dinge bieten sicherlich immer Raum für Interpretationen. Die Regierungspolitik kann sicherlich als Gefahr angesehen werden. Die Fahrzeuge stehen auf der Brücke und nehmen dort auch Platz ein. Außerdem bewegen sich die Demo-Teilnehmer um die Fahrzeuge herum. Man könnte folglich interpretieren, dass gelbe Blinklichter an den Fahrzeugen doch eine Berechtigung haben. Per Telefon wurde dem Anmelder mitgeteilt, dass gelbe Rundumleuchten, die nicht an den Fahrzeugen befestigt sind, zulässig seien. Also, wenn die Demo-Teilnehmer „gelbe Rundumleuchten“ rings um die Fahrzeuge platzieren, geht das in Ordnung. Ob das logisch ist, darf sich jeder selbst überlegen. Ich würde meinen, dass das Rechts- und Ordnungsamt so tief in die Gesetze gräbt, um irgendeine Kleinigkeit zu finden, die man den Demo-Teilnehmern im Nachhinein anlasten kann. Das Ganze sicherlich immer mit dem Ziel, Demos durch solche Spitzfindigkeiten und Schikanen möglichst zu unterbinden. Des Weiteren steht im Auflagenbescheid, dass der Versammlungsleiter den Teilnehmern die fettgedruckten Auflagen bekannt zu geben hat. Doch warum nicht alle Auflagen? Meine Auffassung dazu ist nach wie vor, dass die Behörde, die einen Bescheid erlässt, auch für dessen Bekanntgabe zuständig ist. Ich würde hierzu auf § 37 VwVfG, § 41 VwVfG und § 43 VwVfG verweisen. Der Auflagenbescheid wurde bisher nur an den Anmelder übermittelt, explizit nur an den Anmelder adressiert und nur diesem zugestellt. Der Bescheid betrifft jedoch auch alle anderen Demo-Teilnehmer. Der Anmelder ist allerdings nicht Mitarbeiter der Behörde. Oder darf der Anmelder seine Tätigkeit für die Behörde in Rechnung stellen? Oder ist der Anmelder während der Demo gleichzeitig auch als Polizist und als Mitarbeiter der Behörde tätig? Ich frag ja nur! Vorsorglich hat das Rechts- und Ordnungsamt die aufschiebende Wirkung, die durch einen Widerspruch entstehen würde, von vornherein ausgeschlossen. Man befürchtet, dass durch die Demo eine Störung der Sicherheit entstehen könnte und meint, dass man die Sicherheit nur durch die Beschränkungen im Auflagenbescheid sicherstellen kann. Aber wer kontrolliert, dass die Auflagen eingehalten werden? Ach, ich vergaß, das macht der neue Mitarbeiter der Polizei und des Rechts- und Ordnungsamtes, der Versammlungsleiter. Welche Gehaltsklasse hat er bekommen? Darf man gegen die Regierung demonstrieren?Aber natürlich! Allerdings nur unter Auflagen, die die Mitarbeiter der "Anti-Demokratie-Bewegung" - Sorry! - des Rechts- und Ordnungsamtes - auferlegen, die offensichtlich darauf abzielen, das Demonstrieren zu vermiesen. Es wird ganz genau darauf geachtet, wo unter Umständen eventuell vielleicht einer dieser Regierungskritiker irgendetwas gemacht haben werden könnte, das mit einem Gesetz nicht vereinbar ist, um dann sofort ein Bußgeld verhängen zu können.Ich bin gespannt, wann das Rechts- und Ordnungsamt Auflagen hinsichtlich der Socken und Unterwäsche erteilt, die man bei Demos dann tragen darf oder tragen muss. Das ist wohl die Freiheit und Demokratie, die auch vom Rechts- und Ordnungsamt im Auftrag des Landrates verteidigt wird.Ich möchte abschließend den von vielen geliebten Landrat, Götz Ulrich zitieren, der am 11. März 2024 im Kreistag sagte: Wir wissen alle, wer solche Instrumente der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung eingesetzt hat und wohin so etwas führen kann... Aber als Christen-Mensch glaube ich fest daran, dass Sie und Ihre Helfershelfer dafür einst zur Verantwortung gezogen werden. Bis es soweit ist, sage ich Ihnen: Diesen Nazi-Methoden werde ich standhalten und auch weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird. Ist das so? Ich frag ja nur! Verfasser: Michael Thurm | 13.11.2024 |
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