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Selbstgefälliges Machtverständnis - Willkür und Beliebigkeit im Kreistag Burgenlandkreis bei der Auslegung rechtlicher Vorgaben?


Man könnte meinen, die Demokratie sei eine wohlgeölte Maschine, in der die Regeln klar definiert und die Abläufe transparent sind. Doch wer glaubt, dass im Kreisausschuss des Burgenlandkreises alles nach Plan läuft, der könnte sich am 14. Oktober 2024 eines Besseren belehrt haben. An diesem Tag fand eine Tagung des Kreisausschusses statt, bei der über mehrere Themen abgestimmt werden sollte. Doch so viel sei vorweggenommen: Was nach geordnetem Prozedere aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als absurde Inszenierung, in der die Geschäftsordnung mal als Gummiband, mal als eiserne Kette verwendet wird – je nach Bedarf.


„Beschlüsse“ ohne Beschlussvorlage?

Die Abstimmungsvorgänge der Ausschusssitzung folgten einer eingespielten Routine. Der Landrat fragte, ob es Gegenstimmen gebe. Schweigen. Ob es Enthaltungen gebe. Wenige Handzeichen, wenn überhaupt. Und damit – Tusch und Applaus – wurde der Beschluss als „gefasst“ erklärt. Ein routiniertes Verfahren, das sicher an vielen Orten in ähnlicher Weise stattfindet. Doch ein kleiner, aber nicht unwichtiger Punkt ging in der Eile unter: Die Geschäftsordnung des Kreistages schreibt für Abstimmungen vor, dass offen durch Handzeichen oder im Zweifelsfall durch Aufstehen abgestimmt wird (§10, Absatz 5). Nun ist „Zweifelsfall“ natürlich ein dehnbarer Begriff, aber wer sich an den Buchstaben der Geschäftsordnung hält, muss zu dem Schluss kommen: So wirklich beschlossen wurden die Beschlüsse gar nicht.

Man könnte dies als harmlose Formalität abtun, wenn da nicht das Verhalten des Landrats gewesen wäre, der wenige Minuten nach Beginn dieser Sitzung die Bild- und Tonaufzeichnung kurzerhand untersagte. Der Grund: Eine solche Aufzeichnung müsse laut Geschäftsordnung vorher angemeldet werden, und man könne schließlich nicht gegen die Vorschriften verstoßen. Interessanterweise schien die genaue Beachtung der Geschäftsordnung nur in diesem Fall von Bedeutung zu sein, während bei den Abstimmungen dieselbe Ordnung zur bloßen Nebensache verkam.

Der Bürger als Störfaktor

Diese Inkonsistenz wäre wohl eine Fußnote geblieben, hätte nicht ein engagierter Bürger bei der folgenden Kreistagssitzung am 21. Oktober 2024 genau diesen Punkt zur Sprache gebracht. Mit höflicher Präzision wies er darauf hin, dass im Kreistag über Beschlüsse abgestimmt werden solle, die im Ausschuss gar nicht rechtmäßig beschlossen wurden. Eine vernünftige Frage, könnte man meinen. Doch weit gefehlt: Der Bürger wurde prompt darauf hingewiesen, dass laut Geschäftsordnung Fragen zu Angelegenheiten der Tagesordnung in der Bürgerfragestunde nicht zulässig seien (§7, Absatz 3). Und außerdem handhabt man das in den Ausschüssen schon immer so mit der Abstimmung. Also geht das nicht nur aus Sicht des Kreistagsvorsitzenden in Ordnung.

Darf dieses Argument auch in anderen Bereichen Anwendung finden? Ein Raser, der sagt, dass er ja schon immer rast, muss kein Bußgeld bezahlen? Ein Dieb, der rein gewohnheitsmäßig schon immer stiehlt, bleibt strafrei? Sicherlich nicht! Aber im Kreistag Burgenlandkreis steht die Gewohnheit eben über den Vorschriften in der Geschäftsordnung, die sich der Kreistag selber einmal auferlegt hatte. Was soll's! Wen interessiert schon so ein Papier, oder?

Mit anderen Worten: Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den fragwürdigen Abstimmungsverfahren? Nein, danke. Die Bürgerfragestunde ist zwar eine nette Geste, aber nur so lange, wie die Bürger ihre Fragen auf unverfängliche Themen beschränken. Demokratiebeteiligung à la carte – aber bitte nur aus der Vorspeisenkarte.

Demokratieverständnis auf dem Prüfstand

Man muss sich die Frage stellen: Welches Demokratieverständnis zeigt sich hier? Der Landrat pocht einerseits auf die strikte Einhaltung der Geschäftsordnung, wenn es um die Untersagung von Bild- und Tonaufnahmen geht, ignoriert jedoch dieselbe Ordnung bei der Frage, wie Abstimmungen zu erfolgen haben. Und sobald ein Bürger versucht, auf diesen Widerspruch hinzuweisen, wird er mit derselben Geschäftsordnung mundtot gemacht.

Man kann es kaum anders formulieren: Die Geschäftsordnung wird hier nicht als Werkzeug für Transparenz und Rechtssicherheit verstanden, sondern als flexibles Instrument, das je nach Belieben gedehnt oder als Barrikade verwendet wird. Während den Bürgern der Zugang zu den Abläufen des Kreistages faktisch verwehrt wird, entscheiden die Mitglieder des Kreistages über Beschlüsse, die formell nicht einmal zustande gekommen sind. Was bleibt, ist der bittere Nachgeschmack einer Demokratie, in der die Spielregeln zwar festgeschrieben sind, aber nur dann gelten, wenn sie den Verantwortlichen gerade nützlich erscheinen.

Die Rolle der Kreistagsmitglieder

Und was ist mit den Kreistagsmitgliedern? Diese stimmten am 21. Oktober 2024 über die fraglichen Beschlüsse ab – wissentlich oder unwissentlich darüber, dass diese im Ausschuss gar nicht rechtmäßig gefasst wurden. Doch anstatt den offensichtlichen Widerspruch zu hinterfragen, wurde weiter abgestimmt, als wäre nichts gewesen. Man fragt sich, ob die Mitglieder des Kreistages die Geschäftsordnung ebenso flexibel interpretieren wie der Landrat, oder ob es einfach an politischem Rückgrat fehlt, um gegen solche Unregelmäßigkeiten vorzugehen. Das Verhalten lässt zumindest erahnen, dass hier mehr Wert auf formales Durchwinken als auf ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung gelegt wird.

Sind die Beschlüsse des Kreistages überhaupt gültig?

Rein formal könnte man argumentieren, dass die Beschlüsse des Kreistages auf tönernen Füßen stehen. Wenn die Geschäftsordnung des Kreistages nicht korrekt befolgt wurde – sowohl im Ausschuss als auch bei der Abstimmung im Kreistag – stellt sich die Frage nach der Gültigkeit dieser Beschlüsse. Allerdings scheint es in der Praxis wenig Hemmungen zu geben, über solch formale Ungereimtheiten hinwegzusehen. Wo kein Kläger, da kein Richter, könnte man sagen. Doch das sollte uns zu denken geben: Demokratie lebt nicht nur von der Einhaltung von Mehrheitsentscheidungen, sondern auch von der Beachtung der Regeln, die diese Mehrheiten überhaupt legitimieren.

Eine Scheindemokratie aufgrund der selektiven Regeln

Das Schauspiel im Kreisausschuss und Kreistag des Burgenlandkreises zeigt eindrucksvoll, wie fragil demokratische Abläufe werden, wenn die Regeln, die sie stützen sollen, selektiv angewendet werden. Bürgerbeteiligung wird zu einer Farce, wenn den Bürgern die Möglichkeit genommen wird, sich zu relevanten Themen zu äußern, während gleichzeitig die Geschäftsordnung als Schutzschild verwendet wird, um unangenehme Fragen abzuwehren. Und die Kreistagsmitglieder? Sie agieren als Statisten in einem Stück, dessen Regie offensichtlich nicht auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit beruht.

Die Frage, ob die Beschlüsse des Kreistages gültig sind, wäre eine Frage, mit denen sich Juristen auseinandersetzen könnten - oder wohl zwingend müssten. Die zugrunde liegende "Demokratie" wird offensichtlich nur als bloßes Mittel zum Zweck betrachtet – ein Werkzeug, das je nach Situation und Interessenlage neu definiert wird.

Die Sinnlosigkeit der Ausschüsse

Wenn Ausschüsse, wie jener im Burgenlandkreis, ihre Abstimmungen nur pro forma durchführen, stellt sich unweigerlich die Frage nach ihrer tatsächlichen Relevanz. Was bleibt von der Funktion solcher Gremien, wenn deren Entscheidungen nicht nur formell unzulässig sind, sondern de facto im Kreistag ohnehin erneut – und womöglich ohne Rücksicht auf das eigentliche Abstimmungsverfahren – beschlossen werden? Der Ausschuss, der eigentlich als vorbereitendes Organ fungieren soll, verkommt so zur bürokratischen Bühne, auf der Debatten zwar gespielt, aber nicht ernsthaft geführt werden. Wenn Abstimmungen irrelevant sind, reduziert sich der Ausschuss auf einen Scheinschauplatz der Demokratie – eine Art Alibi-Veranstaltung, die den Eindruck politischer Teilhabe erwecken soll, ohne dass es tatsächlich darauf ankommt, was dort entschieden wird. Damit wird nicht nur die Arbeit der Ausschussmitglieder entwertet, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die politischen Prozesse nachhaltig untergraben.

Selbstgefälliges Machtverständnis

Wenn ein Landrat und der Vorsitzende des Kreistages, der zudem Mitglied des fraglichen Ausschusses ist, derart agieren, lässt das auf bedenkliche Lücken im Demokratieverständnis und Führungsverantwortung schließen. Der Landrat trägt als oberster Repräsentant des Landkreises nicht nur die Verantwortung, Entscheidungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu treffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass politische Prozesse transparent und regelkonform ablaufen. Indem die Geschäftsordnung selektiv angewendet wird – diese bei unangenehmen Bürgerfragen rigoros durchsetzt wird, während sie bei formalen Abstimmungen ignoriert wird – signalisiert er, dass die Regeln nur dann gelten, wenn sie ihm oder der Verwaltung dienlich sind. Das untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit seiner Amtsführung, sondern offenbart auch eine Missachtung der institutionellen Verantwortung.

Der Vorsitzende des Kreistages, der zudem als Ausschussmitglied unmittelbar in die fragwürdigen Abstimmungen involviert war, steht ebenso in der Pflicht, auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten. Stattdessen scheint er als stiller Mitläufer zu agieren, der bereit ist, formelle Verstöße zu übersehen oder sie gar mitzutragen, um den Anschein eines reibungslosen politischen Betriebs aufrechtzuerhalten. Diese passive Rolle – oder gar bewusste Mitwirkung an einer solchen Verzerrung demokratischer Prozesse – wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf seine Amtsführung, sondern entwertet auch das Vertrauen, das Bürger in ihre gewählten Repräsentanten setzen.

Insgesamt zeugt dieses Verhalten von einer Führungskultur, die sich weniger an der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Prinzipien orientiert, sondern an einem selbstgefälligen Machtverständnis, bei dem die politischen Spielregeln nur dann von Bedeutung sind, wenn sie den eigenen Zielen dienen. Das schadet nicht nur dem Ansehen der politischen Institutionen, sondern gefährdet auch die Grundpfeiler einer lebendigen, transparenten Demokratie.

Der Elefant und die Frage im Raum

Es zwängt sich anhand dieser Vorgänge sofort die Frage auf, wie das Handeln des Landrates und anderer Beteiligter in anderen Bereichen aussieht? Läuft es grundsätzlich auf diese beliebige, willkürliche Art? Welche Beschlüsse der Vergangenheit sind de facto mindestens formell als ungltig anzusehen und welche Maßnahmen, Ausgaben, Handlungen müssten in der Konsequenz zurück genommen werden? Maßnahmen und Ausgaben, bei denen es um mehr geht als reine Formalitäten.

Wer durchforstet das Archiv?

Bei der Ausschusssitzung am 14. Oktober 2024 stand ein Ton-Aufzeichnungsgerät im Raum vor dem Landrat. Insofern dies eingeschaltet war und bei solchen Ausschusssitzungen immer eingeschaltet ist, müsste es demnach Tonaufzeichnungen geben, die Aufschluss darüber bringen, welche Beschlüsse des Kreistages als ungültig zu betrachten wären. Die Frage ist natürlich, wer Lust und Laune hat, diese Aufnahmen für die Bürger, für die Demokratie, für die Rechtsstaatlichkeit durchzugehen.

Verfasser: Michael Thurm  |  21.10.2024

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