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Sachsen-Anhalt ist kein demokratischer Rechtsstaat - Die Altparteien-Einheitsfront schafft sich gerade ihre eigene VerfassungWährend der Landtag von Sachsen-Anhalt am 20. April 2026 in der zweiten Beratung zur „Parlamentsreform 2026“ brav die Köpfe nickte, hat sich endgültig gezeigt, was viele Bürger längst ahnen: Dieses Bundesland ist kein demokratischer Rechtsstaat mehr.
Dieser Text verstößt wahrscheinlich wieder gegen die gewünschte Meinungsbefreitheit. Es ist ein von einer selbsternannten Einheitsfront aus CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen verwaltetes Protektorat, in dem das Volk nur noch Kulisse spielt. Die verfassunggebende Gewalt, die laut Wikipedia „in demokratischen Staaten vom Staatsvolk ausgeht“, wird hier schamlos vom Parlament usurpiert. Keine Volksabstimmung. Kein Referendum. Einfach so. Selbst in Russland hat man vor ein paar Jahren eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen durchgeführt. In Sachsen-Anhalt reicht eine Beschlussempfehlung des Ältestenrates (Drs. 8/6871) mit einem kleinen Zahlendreher – und schon wird die Verfassung umgebaut wie ein Einfamilienhaus. Der Gesetzentwurf der fünf Altparteien (Drs. 8/6653) ist nichts anderes als ein Demokratie-Schutzgesetz gegen das eigene Volk. Berichterstatter Guido Kosmehl (FDP) hat es in seiner Rede brav heruntergebetet: Man hebe die Geschäftsordnungsautonomie des Landesverfassungsgerichts auf Verfassungsebene, man deckele Mitarbeiter auf fünf, man regle Losentscheide bei Schriftführern und man schaffe „Klarheit und Verlässlichkeit“ für die Konstituierung nach der Wahl. Klingt harmlos? Ist es nicht. Es geht darum, dass die AfD – die von den Altparteien als „Elefant im Raum“ gefürchtet wird – nicht einmal mehr die Chance haben soll, das Spiel nach ihren Regeln zu spielen. Tobias Rausch (AfD) hat es in seiner Rede auf den Punkt gebracht, und zwar mit einer Präzision, die den Herrschaften sichtlich unangenehm war: „Hierbei von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich. Hierbei geht es nicht um den Schutz der Demokratie, hierbei geht es um den Schutz Ihrer Demokratie, also Ihrer Posten und Ämter.“Genau. Es geht um Postensicherung. Um die Garantie, dass selbst bei einem AfD-Wahlsieg die Altparteien weiter das Verfassungsgericht, den Landtagspräsidenten und die Staatsverträge kontrollieren. Rausch weiter: „Sie wollen nicht, dass wir dasselbe Recht haben wie Sie, den Landtagspräsidenten zu wählen. Sie wollen nicht, dass wir dasselbe Recht haben wie Sie, einen Verfassungsrichter zu wählen.“Und er zitierte eine Stellungnahme, die den wahren Grund beim Namen nennt: „Es ist der für die kommende Landtagswahl vorhergesagte immense Stimmenzuwachs der AfD.“Die Antwort der Einheitsfront? Pure Arroganz. Andreas Schumann (CDU) dozierte, Demokratie dürfe „nicht an ihren eigenen Abläufen scheitern“ – als ob das Volk die Demokratie wäre und nicht die gewählten Abgeordneten. Stefan Gebhardt (Linke) nannte es ein „Demokratie-Schutzgesetz“ und versicherte großzügig, die AfD behalte ja ihre Vorschlagsrechte – nur eben ohne Garantie auf Mehrheit. Dr. Falko Grube (SPD) sprach von „politischer Hygiene“ und drohte unverhohlen: Wer „Missbrauch mit diesem System im Sinne hat“, stoße nun an Grenzen. Olaf Meister (Grüne) zog gleich die ganz große Keule: Polen, Ungarn, Thüringen – überall lauern die Rechtsextremen, die das System „aushebeln“ wollen. Guido Kosmehl (FDP) krönte das Ganze mit dem Satz: „Sie wollen keine parlamentarische Demokratie. Sie wollen nur eines: Sie wollen, wenn Sie denn stärkste Kraft werden, dass sich alles, aber auch wirklich alles an Ihnen ausrichtet.“ Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Die gleichen Leute, die vor jeder Wahl vollmundig „dem Volk dienen“ versprechen, erklären jetzt offen, dass das Volk nach der Wahl gefälligst die Klappe zu halten hat. Wahlversprechen? Schnee von gestern. Petitionen? Ignorierbar. Volksentscheide? Mit Hürden so hoch wie der Brocken. Und eine Verfassungsänderung, die die Legitimität der Verfassung selbst berührt? Wird einfach durchgewunken. Weil das Parlament ja „gewählt“ ist. Als ob das eine Blankovollmacht für Ewigkeit wäre. Die bittere Wahrheit: In Sachsen-Anhalt hat das Volk keinen Einfluss auf die Verfassung. Die repräsentative Demokratie ist hier zur reinen Farce verkommen – eine Bühne, auf der fünf Parteien sich gegenseitig die Posten zuschieben und jede echte Machtverschiebung per Gesetz verhindern. Das ist keine Demokratie. Das ist eine geschlossene Gesellschaft mit demokratischem Anstrich. Ein Staat, in dem die Regierenden die Regeln ändern, sobald ihnen das Spiel nicht mehr passt. Am Donnerstag soll die dritte Beratung stattfinden. Dann wird das Ganze wahrscheinlich durchgepeitscht. Und das Volk? Darf wieder einmal zuschauen. Willkommen in der „Demokratie“ von Sachsen-Anhalt. Wo die Verfassung nicht vom Volk ausgeht – sondern von denen, die sie gerade umschreiben. Und als Krönung der Farce: Das Parlament wählt die Richter des Landesverfassungsgerichts – wie schon immer.Bisher galt immerhin die Zweidrittelmehrheit als letzter Minimal-Schutz. Nun wird auch das clever umgebaut: Scheitert die Wahl mehrmals, reicht künftig die einfache Mehrheit des Landtags. Damit wird endgültig offengelegt, was ohnehin schon immer galt: Diese Richter waren nie wirklich unabhängig. Sie verdanken ihr Amt der parlamentarischen Mehrheit und wissen genau, wem sie loyal sein müssen. Olaf Meister (Grüne) gab es unverblümt zu: Man brauche diese Notregelung, weil man bei „destruktiven Kräften“ nicht mehr auf Kompromissbereitschaft setzen könne. Die Gewaltenteilung war von Anfang an eine Illusion. Das Parlament schafft sich seine eigenen Regeln und seine eigenen Kontrolleure – Richter, die jede Verfassungsänderung der Altparteien brav abnicken werden. In einem echten demokratischen Staat kontrolliert die Justiz das Parlament. In Sachsen-Anhalt kontrolliert das Parlament die Justiz. Das bestätigt endgültig: Dieses Land ist kein demokratischer Rechtsstaat. Es ist eine geschlossene Veranstaltung der Einheitsfront. Die Reden vom 20.04.2026Guido Kosmehl (FDP)Tagesordnungspunkt 1Zweite Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2026 Gesetzentwurf Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6653 Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 8/6871 (Erste Beratung in der 109. Sitzung des Landtages am 05.03.2026) Ihnen wird sicherlich aufgefallen sein, dass in der Beschlussempfehlung ein kleiner Zahlendreher ist. Das kann passieren. Ich kann mich an Zeiten erinnern, als ich als Landtagspräsident angefangen habe. Damals habe ich ab und zu einen Dreher bei der Abstimmung „Ja - Nein - Enthaltung“ gemacht, und zwar: „Ja - Enthaltung - Nein“. Damit habe ich ein bisschen die Aufmerksamkeit getestet. Das ist nun genauso im Ältestenrat passiert. Ich hatte festgestellt: zehn Jastimmen, drei Neinstimmen und keine Enthaltung. In der Beschlussempfehlung steht es ein bisschen anders; deshalb eine kleine Korrektur der Beschlussempfehlung: Der Beschluss des Ältestenrates lautet: 10 : 3 : 0. Wir steigen ein. Wir haben im Ältestenrat einen Berichterstatter festgelegt: Das ist Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort. Guido Kosmehl (Berichterstatter): Vielen Dank! - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies in der 109. Sitzung am 5. März 2026 den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/6653 zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ältestenrat. Die Inhalte und Motive der Parlamentsreform 2026 habe ich bereits in meiner Einbringungsrede zu dem Gesetzentwurf am 5. März 2026 erläutert. Der Ältestenrat hat sich sogleich am 5. März in der Mittagsunterbrechung der 109. Sitzung des Landtages in der 53. Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Bis zur erneuten Beratung in der 54. Sitzung am 16. April 2026 lagen zehn schriftliche Stellungnahmen vor. Diese wurden als Vorlagen 1 bis 10 in den Informationssystemen des Landtags bereitgestellt. Weiterhin wurde vor der erneuten Beratung im Ältestenrat am 16. April ein Änderungsantrag der einbringenden Fraktionen CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht, welcher als Vorlage 12 vorliegt. Dieser Änderungsantrag beabsichtigt, den Gesetzentwurf um weitere Änderungen zu ergänzen. Auf diese möchte ich kurz eingehen. Zunächst sieht der Änderungsantrag eine Änderung des Artikels 1 des Gesetzentwurfes vor, der die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt betrifft. Die Neufassung der verfassungsrechtlichen Regelungen zum Landesverfassungsgericht soll um einen weiteren Satz ergänzt werden. Die bisher nur einfach gesetzlich geregelte Geschäftsordnungsautonomie des Landesverfassungsgerichts soll dadurch auf die Verfassungsebene angehoben werden. Damit wird eine Anregung aus der Anhörung aufgegriffen. Außerdem sieht der Änderungsantrag Änderungen des Artikels 2 des Gesetzentwurfes vor, der das Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt betrifft. Anpassungsbedarf sehen die einbringenden Fraktionen zum einen bei § 8 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt. Die Änderungen zielen einerseits darauf ab, die Höchstzahl der erstattungsfähigen Aufwendungen für Mitarbeiter und Praktikanten auf maximal fünf Personen zu beschränken. Andererseits soll den Überkreuzbeschäftigungen von Familienmitgliedern von Abgeordneten entgegengewirkt werden, indem die Erstattung von Aufwendungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern ausgeschlossen wird, wenn diese mit einem anderen Mitglied des Landtages verheiratet sind, in einer Lebenspartnerschaft leben, bis zum zweiten Grad verwandt oder bis zum ersten Grad verschwägert sind. Im Unterschied zum Gesetzentwurf bezieht sich diese Regelung nun nicht mehr auf Praktikanten, sondern nur noch auf Mitarbeiter, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das zweite abgeordnetenrechtliche Änderungsanliegen des Änderungsantrages betrifft die Beihilfeangelegenheiten der Abgeordneten. In § 25 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt soll eine Rechtsgrundlage für die Übertragung der Beihilfeangelegenheiten auf eine öffentliche Stelle außerhalb der Landesverwaltung geschaffen werden. Dieser Ergänzungsbedarf hat sich kurzfristig aufgrund einer Änderung des Landesbeamtengesetzes ergeben. Damit Beihilfeangelegenheiten der Abgeordneten auch zukünftig den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend von derselben Stelle bearbeitet werden können wie die der Landesbeamten, muss die Übertragungsmöglichkeit auch für Stellen außerhalb der Landesverwaltung geschaffen werden. Ergänzungsbedarf besteht nach der Auffassung der einbringenden Fraktionen auch bei Artikel 4 des Gesetzentwurfs, der das Landesverfassungsgerichtsgesetz betrifft. Neben der Klarstellung, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen bei Präsidenten, Vizepräsidenten, Vorsitzenden Richtern von Obergerichten und Universitätsprofessoren unabhängig vom Eintritt in den Ruhestand gegeben sind, wird das Landesverfassungsgericht mit dem neuen § 33a ermächtigt, in seinen Entscheidungen auch über die Vollstreckung zu bestimmen. Auch damit wird ein Hinweis im Rahmen der Anhörung aufgegriffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Bezug auf Artikel 7 des Gesetzentwurfs, betreffend die Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt, sind folgende Änderungen aus dem Antrag hervorzuheben: Durch die Ergänzung der Wörter „bis zu“ in § 7 wird dem Landtag zukünftig ein Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Anzahl der Vizepräsidenten eröffnet. Sie erinnern sich: Im ursprünglichen Gesetzentwurf stand drei Vizepräsidenten, im Änderungsantrag sind es nunmehr „bis zu drei“; wobei wir alle, die wir die gesamte Geschäftsordnung gelesen haben, wissen, dass mindestens ein Vizepräsident zu wählen ist. Die Anzahl kann also nicht Null sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich der Wahl der Schriftführer sieht der Änderungsantrag nunmehr einen Losentscheid des Präsidenten vor, wenn eine Fraktion ihr Vorschlagsrecht nicht wahrnimmt. Zur Immunität ist in Anlehnung an die Verfahrensweise in der sechsten Wahlperiode generell eine Genehmigung vorgesehen, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt. Schließlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird in dem Gesetzentwurf die vorgesehene Regelung zur Besetzung des vorläufigen Sitzungsvorstandes dahin gehend geändert, dass künftig nicht mehr die zwei Jüngsten, sondern das jüngste weibliche und das jüngste männliche Mitglied des Landtags sich dazu bereit erklären, dem Sitzungsvorstand anzugehören. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hat in der 54. Sitzung am 16. April über den Gesetzentwurf als Tagesordnungspunkt 1 in öffentlicher Sitzung beraten. Zu dieser Beratung lag auch eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit wenigen, ausschließlich rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen vor, die sich der Ältestenrat als Abstimmungsgrundlage zu eigen machte. Im Ergebnis der Beratung wurde dem Änderungsantrag in der Vorlage 12 zugestimmt und mit 10 : 3 : 0 beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung zu empfehlen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, der in der Drs. 8/6871 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ältestenrates zu folgen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD - Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke) Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: Danke, Herr Kosmehl, auch dafür, dass Sie es noch einmal gesagt haben, damit alles sauber formuliert worden ist. Tobias Rausch (AfD)Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Hierbei von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich. Hierbei geht es nicht um den Schutz der Demokratie, hierbei geht es um den Schutz Ihrer Demokratie, also Ihrer Posten und Ämter, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich hat die Parlamentsreform eine Schutzfunktion, nämlich eine für den Macht und Postenerhalt der Altparteien, die die Einheitsfront gegen die AfD bilden. Es werden neue gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den Wählerwillen weiterhin missachten zu können und parlamentarische Gepflogenheiten zu umgehen. Hier ein Zitat aus einer der Stellungnahmen: „Zunächst einmal sollte man so ehrlich sein und den eigentlichen Anlass für die vorliegende Gesetzesinitiative im Entwurf auch beim Namen nennen: Es ist der für die kommende Landtagswahl vorhergesagte immense Stimmenzuwachs der AfD. Diese Partei steht für alle unübersehbar wie ein Elefant im Raum, während die übrigen im Landtag vertretenen Parteien Auswege suchen, ohne sie auch nur mit einem einzigen Wort zu erwähnen.“ Das, meine Damen und Herren, trifft den Nagel auf den Kopf. Sie wollen nicht, dass wir dasselbe Recht haben wie Sie, den Landtagspräsidenten zu wählen. Sie wollen nicht, dass wir dasselbe Recht haben wie Sie, einen Verfassungsrichter zu wählen. Aber da Sie die Sperrminorität der AfD fürchten, soll das Vorschlagsrecht von Verfassungsrichtern für nachzubesetzende Posten geändert werden, damit deren Nachbesetzung aus den Reihen der Altparteien auch zukünftig genauso wie bisher sichergestellt werden kann. Die Kündigungen von Staatsverträgen sollen unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Offensichtlich rechnet man damit, dass wir unsere Wahlversprechen im Gegensatz zu Ihnen einlösen und dass ein AfD-Ministerpräsident umgehend den Rundfunkstaatsvertrag kündigen wird. (Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl! - Guido Heuer, CDU: Oh!) Insgesamt werten wir es als Zeichen der Anerkennung, dass man die Zustimmungsrate und das Wählerpotenzial der AfD als so groß einschätzt, dass sich CDU, Linke, SPD, Grüne und FDP dazu veranlasst sehen, seit einem Jahr an einer Parlamentsreform zu arbeiten. Statt besserer Politik für die Bürger liefern Sie die Änderung der Landesverfassung und von Gesetzen in Ihrem eigenen Sinne. (Ulrich Siegmund, AfD: Ja!) Das zeigt, Sie haben keine substanzielle Antwort auf die AfD. Zudem wird mit einer Einheitsfront deutlich, wohin die Reise geht. Wer im September die CDU wählt, der wählt die linke Politik. Bestes Beispiel dafür ist die Landeszentrale für politische Bildung. Diese wollten wir trockenlegen und abschaffen. Sie sorgen dafür, dass die gesetzliche Finanzierung sichergestellt wird. Diese Parlamentsreform ist ein Armutszeugnis für die demokratische Landschaft in Sachsen-Anhalt. Die einzige Blockade, die in diesem Parlament tatsächlich droht, ist die Blockade des Wählerwillens durch eine undemokratische Altparteien-Einheitsfront. Eines wird klar: Es wird eine Schicksalswahl - wir, die AfD, gegen die Einheitsfront aus CDU, SPD, GRÜNE, Linke und FDP. (Zustimmung bei der AfD) Ihre Initiative gliedert sich in drei wesentliche Merkmale: Absicherung bestehender Mehrheitsstrukturen, Erschwerung des Machtwechsels und institutionelle Entkopplung des Wahlergebnisses. Diese Initiative lehnen wir ab und finden sie zutiefst undemokratisch. - Vielen Dank. Andreas Schumann (CDU)Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt von Debatten und gelegentlich auch von Streit. Sie ist darauf angewiesen, dass unterschiedliche Meinungen auch offen geäußert werden. (Zuruf von der AfD: Ja, genau!) Demokratie darf aber nicht an ihren eigenen Abläufen scheitern. Genau diesem Anspruch tragen wir mit der vorliegenden Parlamentsreform Rechnung. (Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der AfD) Erinnern wir uns nur an die konstituierende Sitzung des Landtages in Thüringen und an die Katastrophe, die dort abgelaufen ist. Wer als Abgeordneter in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt wird, der trägt eine besondere Verantwortung für die Menschen in unserem Land und ihre Lebensbedingungen, für die Handlungsfähigkeit von Parlament und Landesregierung, für die innere Sicherheit, die Bildung und die Infrastruktur sowie für den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Medien. Diese Verantwortung kann nicht wahrgenommen werden, wenn nach einer Wahl aufgrund von Unklarheiten, aufgrund fehlender Erfahrung oder im Streit zentrale Positionen nicht besetzt und notwendige Entscheidungen nicht getroffen werden. (Zuruf von der AfD: Ach!) Ein solcher Zustand würde das Vertrauen in unsere demokratische Institution schwächen. (Oliver Kirchner, AfD: Das habt ihr schon längst verloren beim Bürger!) Deshalb haben wir mit der Reform Klarheit und Verlässlichkeit geschaffen. Wir sorgen dafür, dass sich ein neu gewählter Landtag in Sachsen-Anhalt in jedem Fall konstituieren und seine Arbeit aufnehmen kann. Denn eines ist klar: Nur ein Parlament, das sich nach der Wahl selbst handlungsfähig macht, kann Gesetze beschließen. Nur mit einem arbeitsfähigen Parlament gibt es auch eine legitimierte und handlungsfähige Landesregierung. Nur mit einer funktionierenden parlamentarischen Struktur können Rechtsstaat und Demokratie dauerhaft gewährleistet werden. Die Wählerinnen und Wähler erwarten zu Recht, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden. Sie erwarten keine Verzögerung und keine Blockaden, sondern verlässliche Entscheidungen - Entscheidungen, die allen Menschen in unserem Land zugutekommen. Eine solche Entscheidung ist - davon bin ich überzeugt - auch der vorliegende Gesetzentwurf zur Parlamentsreform. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank. Stefan Gebhardt (Die Linke)Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident. Ich werde mich kurz auf zwei oder drei Dinge beziehen, die Kollege Kosmehl schon für die antragstellenden Fraktionen eingebracht hat. Ja, wir haben schriftlich ein umfassendes Anhörungsverfahren durchgeführt. Alle, die wir angefragt haben, haben auch eine Stellungnahme diesbezüglich abgegeben. Wir haben die Stellungnahmen, die abgegeben wurden, sehr ernst genommen. Das sieht man daran, dass wir Dinge daraus übernommen haben. Zwei Dinge wurden von Kollegen Kosmehl exemplarisch dazu genannt. Das war einmal die Geschäftsordnungsautonomie des Landesverfassungsgerichts, aber auch die Vollstreckungsermächtigung des Landesverfassungsgerichts. Diese finden sich jetzt in der Beschlussempfehlung. Nachdem die antragstellenden Fraktionen diesbezüglich einen Änderungsantrag eingebracht haben, ist das in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden. Das sind Dinge, die wir als Fraktion klar begrüßen. Das Zweite, worauf ich kurz eingehen will, ist die Deckelung auf fünf Mitarbeiter. Es gab eine Debatte über die Anzahl und das Wirken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und darüber, ob die Wahlkreisbüros verwaist sind usw. Dieser gesamte Komplex hat - das muss man klar so sagen - wahrlich nicht als vertrauensbildende Maßnahme in die Politik gedient. (Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN) Deswegen finde ich es auch richtig, dass wir jetzt im Zuge dieser Parlamentsreform darauf reagieren und eine Deckelung auf fünf Mitarbeiter pro Abgeordneten einführen. Darüber hinaus werden Kosten für Mitarbeiter nicht mehr erstattet. Es wurde schon etwas zu dem Komplex der Schriftführerinnen und Schriftführer gesagt. Es wurde uns immer gesagt, dass es Ämter gibt, die man eigentlich von Amts wegen gar nicht ablehnen kann. Wir sehen es auch bei der Auszählung von Wahlergebnissen: Wenn geheime Wahlen durchgeführt werden, dann ist es natürlich sehr wichtig ist, dass alle Fraktionen sich daran beteiligen. Deswegen brauchen wir hier einen Vorschlag, wie künftig alle Fraktionen hieran mitwirken. Dafür ist das Losverfahren, glaube ich, ein guter Weg, der in dem Gesetzentwurf aufgeschrieben wurde und ab der nächsten Legislaturperiode greifen soll. Das sind die wesentlichen Dinge, die geändert wurden. Im Großen und Ganzen und in wesentlichen Punkten bleibt dieser Gesetzentwurf natürlich im Kern so, wie er eingebracht wurde. Es ist und bleibt ein Demokratie-Schutzgesetz. Herr Rausch, Sie behalten übrigens die gleichen Vorschlagsrechte. Diese werden gar nicht geändert. Auch in der kommenden Legislaturperiode hat laut diesem Gesetzentwurf die stärkste Fraktion z. B. das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Daran wird auch gar nicht gerüttelt. Aber man muss doch Vorsorge treffen für den Fall, dass zwar eine Fraktion die stärkste Fraktion ist, sie aber keine Mehrheit hat und der Kandidat, der vorgeschlagen wird, keine Mehrheit erhält. Dann braucht es eine Lösung dahin gehend, wie man hier zu einem mehrheitsfähigen Kandidaten oder zu einer mehrheitsfähigen Kandidatin kommt. (Zuruf von der AfD) Nicht mehr und nicht weniger steht in diesem Gesetzentwurf. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf auch weiterhin zustimmen. - Vielen Dank. Dr. Falko Grube (SPD)Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Parlamentsreform ist ein Akt politischer Hygiene. Wir sorgen heute dafür, dass das Land auch nach dem 6. September nicht ins Schlingern kommt. Wir sorgen dafür, dass niemand den Stock in die Speichen stecken kann. Wir sorgen dafür, dass es auch nach dem Wahlabend weitergehen kann, dass die Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas ihr Geld kriegen können, dass die Kräne und Bagger auf den Straßen und Brücken nicht stillstehen und dass der Staat alle seine Aufgaben für Sie als Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen kann.Damit all das weiterlaufen kann, braucht es ein arbeitsfähiges Parlament, das vom ersten Tag an arbeiten kann, das eine Regierung wählen kann und das im Haushalt das Geld freigeben kann. Dafür braucht es auch ein funktionierendes Landesverfassungsgericht. All das, meine Damen und Herren, sichern wir mit dieser Parlamentsreform für die Zukunft des Landes, für die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. Was die AfD hier geliefert hat, lässt allerdings tief blicken. Herr Rausch, es gibt nicht „Ihre Demokratie“ und „unsere Demokratie“. Es gibt nur e i n e Demokratie. (Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD) Diese steht im Grundgesetz. Wenn Sie eine andere Demokratie wollen, dann stehen Sie außerhalb des Grundgesetzes. (Unruhe) Deutlicher kann man seine Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht ausdrücken. (Zustimmung - Zuruf) Meine Damen und Herren! Wir regeln mit dieser Parlamentsreform Dinge, von denen wir nie gedacht hätten, dass man sie überhaupt regeln muss. Niemand, der Missbrauch mit diesem System im Sinne hat, muss sich vor dieser Parlamentsreform fürchten. Wer allerdings anderes geplant hat, der stößt an die Grenzen von Regeln. Es sind gute Regeln, die wir heute beschließen. Tun Sie ein gutes Werk und sagen Sie Ja. Die Demokratie wird sich freuen. - Vielen Dank. Olaf Meister (GRÜNE)Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner sind bereits auf den Änderungsantrag der einbringenden fünf Fraktionen eingegangen. Insbesondere Herr Kosmehl hat es in seiner Berichterstattung detailliert dargelegt. Wir hatten zum einen noch offen gebliebene Fragen im Zuge der AfD-Vetternwirtschaftsaffäre zu klären. Zum anderen waren sich aus der Anhörung ergebende Punkte zu bewerten und aufzunehmen.Zentral für uns Bündnisgrüne war die Einigung auf die Deckelung auf maximal fünf Wahlkreismitarbeiter. Damit setzen wir dem von der AfD entwickelten Geschäftsmodell eine harte Grenze und erschweren den Missbrauch öffentlicher Gelder. (Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken) Das ist eine wichtige Konsequenz aus den bekannt gewordenen Selbstbedienungsfällen der AfD. Leider sehe ich auch weiterhin bei der AfD keine Bereitschaft, aus eigener Kraft die Dinge aufzuklären, aufzuarbeiten und zu beenden. Auch bezüglich einer sachlichen Auseinandersetzung hat der Herr Rausch deutlich gemacht, dass es ihm nicht wert ist. Das war kein inhaltlicher Punkt, bei dem er sich tatsächlich mit Dingen auseinandergesetzt hätte. Wichtig sind auch zwei im Rahmen der Anhörung vorgesehene Änderungen, die beide das Landesverfassungsgericht stärken sollen. Es enthält das in der Verfassung verbriefte Recht, sich eine Geschäftsordnung zu geben und kann Entscheidungen zur Vollstreckung seiner Entscheidungen treffen. Eingehen möchte ich noch auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion zu der Frage, ob die in der Parlamentsreform vorgesehene Notregelung, die zu einem Quorum bei der Richterwahl von weniger als zwei Dritteln führen kann, sinnvoll ist. Ich hätte sie gern vermieden, da sich die bisherige Zweidrittelregelung bewährt hat und große Akzeptanz genießt. Auch hoffe ich, dass sie nie zur Anwendung kommt. Die bisherige Regelung setzt aber eine grundlegende Gutwilligkeit der beteiligten Parteien voraus. Sie setzt voraus, dass die Gewaltenteilung und eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit als Werte verstanden werden, für die man bereit ist, Kompromisse zu machen. Wenn eine Gruppe jedoch destruktiv unterwegs ist und die bisherige Regelung als Chance sieht, das System - Stichwort Antisystempartei - auszuhebeln und zum Einsturz zu bringen, dann fehlt eben genau diese nötige Grundlage. (Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der SPD und von Stefan Gebhardt, Die Linke) Die Lehren aus dem bisherigen Handeln rechtsextremer Parteien - wir haben es in Polen gesehen, wie haben es in Ungarn gesehen und wir haben auch die Situation in Thüringen gesehen - machen es daher erforderlich, diesen Schutz für ein funktionsfähiges Verfassungsgericht einzurichten. (Zustimmung bei den GRÜNEN und von Hendrik Lange, Die Linke) Wenn die Befürchtungen unberechtigt sein sollten, dann wird ein zukünftiger Landtag den beschwerlichen Weg dieser Notmaßnahmen nicht gehen, sondern einfach mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. Das wäre auch gut so, aber wir müssen jetzt tatsächlich das machen, um die Handlungsfähigkeit des nächsten Landtags in der Frage zu sichern. - Vielen Dank. Guido Kosmehl (FDP)Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit nutzen, aus der Sicht der FDP noch auf zwei, drei Punkte hinzuweisen. Zunächst ist es gut, dass das Paket, das wir im März eingebracht haben, inhaltlich zusammengeblieben ist. Es ist gut, dass wir es an der einen oder anderen Stelle in Nuancen sogar noch besser machen konnten, weil wir an der einen oder anderen Stelle doch Beratungsbedarf gesehen haben. Das gilt insbesondere für die Frage der Deckelung der Anzahl der Mitarbeiter in Wahlkreisbüros. Das ist - das sage ich ausdrücklich - ein Umfang, in dem ab der nächsten Wahlperiode alle, die das ernsthaft mit ihren Mitarbeitern in einem Büro wollen, arbeiten können. So gibt es einen Ausgleich hinsichtlich der Flächenkreise und der kleineren Fraktionen mit vielen inhaltlich differenzierten Zuständigkeiten. Ein weiterer Punkt. Ich werde nicht müde, deutlich zu machen, was die Grundintention dieses Gesetzentwurfes war, ist und bleiben wird. Wir wollen unser Parlament und unsere parlamentarische Demokratie schützen. (Zustimmung bei der FDP, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der AfD - Zurufe von der AfD: Unsere! - Weitere Zurufe) - Sie können gern lachen, aber mit dem „unser“ schließe ich Sie nicht aus. (Lachen bei der AfD) Es ist auch „unser Grundgesetz“ und nicht nur „mein Grundgesetz“ oder „Ihr Grundgesetz“. (Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN) Es ist unsere gemeinsame Grundlage, über die wir das machen. Ich will, weil auch jetzt wieder diese Zwischenrufe kamen, sehr deutlich werden. Eigentlich wollte ich ein bisschen ruhiger bleiben, aber manchmal geht es bei Ihnen nicht. Sie haben nichts - nichts! - von den Änderungen verstanden. (Lachen und Zurufe bei der AfD) Ihre Zwischenrufe machen nur eines deutlich: Sie wollen keine parlamentarische Demokratie. (Lachen bei der AfD - Zustimmung bei der Linken, bei der SPD, bei den GRÜNEN und von Sandra Hietel-Heuer, CDU) Sie wollen nur eines: Sie wollen, wenn Sie denn stärkste Kraft werden, dass sich alles, aber auch wirklich alles an Ihnen ausrichtet. (Unruhe) Fragen Sie doch einmal die Kollegen der CDU. Sie sind stärkste Fraktion und trotzdem haben sie keine Mehrheit in diesem Haus. Trotzdem müssen sie mit allen umgehen. Ihre Stellungnahme, die von Ihrem Rechtsanwalt, besagt sehr deutlich, es geht nicht um die parlamentarischen Abläufe, sondern die stärkste Fraktion entscheidet über alles und bekommt ihre Posten. (Nadine Koppehel, AfD: Ach, um die Posten geht es wieder! Siehst du!) Ich sage Ihnen: Nein! Auch diejenigen, die vorschlagsberechtigt sind, müssen eine Mehrheit bekommen in diesem Haus. Sie müssen eine Zustimmung bekommen. (Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD - Oliver Kirchner, AfD: Ja! - Weitere Zurufe von der AfD: Ja! - Zuruf von Jan Scharfenort, AfD) Sie suggerieren, wenn Sie die stärkste Kraft werden, dann haben Sie automatisch den Posten. - Nein, den haben Sie nicht. Den hatten Sie vorher nicht und den haben Sie auch künftig nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD - Oh! bei der AfD) Deshalb - letzter Satz, Herr Präsident - verstehe ich manchmal Ihre Aufregung gar nicht. (Oliver Kirchner, AfD: Das sind doch Sie! - Unruhe bei der AfD) Wenn Sie doch an sich selber glauben, 45 % plus x, (Zuruf von der AfD: Da sind Ihre 5 % mit dabei!) dann ist es doch überhaupt kein Problem, die Kündigung eines Staatsvertrags ins Parlament zu bringen, wenn Sie eine Mehrheit haben. (Zuruf von der AfD: Machen wir!) Wovor haben Sie denn Angst? (Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Wir haben keine Angst! - Oliver Kirchner, AfD: Wir haben gar keine Angst! - Daniel Rausch; AfD: Wir haben keine Angst davor! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Sie haben Angst! - Daniel Rausch; AfD: Sie haben doch die Angst! - Weitere Zurufe von der AfD) Sie wissen, dass Sie keine 45 % plus x bekommen werden. (Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD) Vielleicht werden Sie noch nicht einmal stärkste Fraktion werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD) Am Ende entscheidet der Wähler. Wenn der Wähler entschieden hat, dann muss in diesem Hohen Haus für Kandidaten und für inhaltliche Punkte eine Mehrheit zusammengebracht werden, nicht die stärkste Fraktion, sondern eine Mehrheit der Abgeordneten in diesem Haus. Daran arbeiten wir. (Starker Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD - Zustimmung bei der Linken - Unruhe bei der AfD) Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: Damit sind wir am Ende dieser Debatte. (Anhaltende Unruhe bei der AfD) - Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Sie können gern außerhalb weiter diskutieren, aber jetzt nicht. - Da es sich bei dem Parlamentsreformgesetz zum Teil um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, ist es durch das Plenum dreimal zu behandeln. Das heißt, wir werden eine dritte Beratung durchführen. Das machen wir am Donnerstag. Deshalb ist es nicht notwendig, heute eine Abstimmung über die Beschlussempfehlung durchzuführen. Eine erneute Überweisung an den Ältestenrat ist nicht beantragt worden. Damit kann ich feststellen: Der Tagesordnungspunkt ist für heute erledigt. Wir werden den Tagesordnungspunkt am Donnerstag wieder aufrufen, und zwar als ersten Tagesordnungspunkt. Verfasser: АИИ | 21.04.2026 |
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