Eine Staatsstruktur die ausschließlich aus den Menschenrechten entstammt!
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die Besonderheit am Artikel 1 bis 19 sind die Menschenrechte dass die Besonderheit am Grundgesetz ist das aus diesem Menschen direkt eine Staatsstruktur gehoben ist die ausschließlich aus diesem Menschenrechten stammt und aus keinem anderen Gedanken