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Handlungen, einen Angruffskrieg vorzubereiten, sind unter Strafe zu stellen!


Transcript ja und jetzt will die grimmbrücke die Bundeswehr die grimmbrücke noch angreifen haben wir den Artikel 26 Grundgesetz den lese ich mal kurz vor Handlung die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten sind verfassungswidrig sie sind unter Strafe zu stellen na na hoffentlich


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