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Schulbesuch ist Beistandspflicht - Eltern im Unterricht - Hans‑Thomas Tillschneider fordert Härte gegen migrantische Gewalt durch Schüler an SchulenIn einem Video‑Statement schildert Hans‑Thomas Tillschneider (AfD) einen Fall von Mobbing durch Kinder mit Migrationshintergrund gegen einen Schüler an der Novalis‑Grundschule in Hettstedt.
Tillschneider berichtet, dass an der Novalis‑Grundschule in Hettstedt ein neunjähriger Schüler über Monate hinweg von einer „Migranten‑Kinderbande“ gemobbt, drangsaliert, geschlagen, gedemütigt und gequält worden sei (siehe Video unten). Der Schüler sei im Oktober 2025 zusammengebrochen und traue sich seitdem nicht mehr in die Schule. Tillschneider kritisiert, dass die Schule dem Schüler lediglich Hausaufgaben und Arbeitsblätter schicke, damit er diese zu Hause bearbeiten könne. Dem Bildungsauftrag, den eine Schule zu erfüllen habe, dürfte das sicherlich nicht genügen. Die Mutter des Schülers hatte darum gebeten, dass sie ihren Sohn in die Schule begleiten dürfe. Sie wolle gar nicht ins Klassenzimmer, sondern lediglich vor dem Klassenraum sitzen bleiben, damit sich ihr Kind sicherer fühle. Dies wurde von der Schulleitung nicht erlaubt. Das Argument lautete: „Da könnten ja alle kommen.“ Der Mutter wurde stattdessen vorgeschlagen, ihr Kind solle die Schule wechseln. Tillschneider kritisiert, dass nicht die gewalttätigen Schüler der Schule verwiesen würden. Er fordert Härte gegenüber solchen gewalttätigen Schülern. Einschätzung:An diesem Fall wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Eltern ihre Rechte kennen. Der Schulbesuch gehört zur elterlichen Beistandspflicht (u.a Artikel 6 Grundgesetz, §1680 BGB). Daraus ergibt sich zwangsläufig das Recht, dem eigenen Kind jederzeit beistehen zu können - auch in der Schule, auch im Unterricht. Die Schule hat demzufolge nicht das Recht, Eltern daran zu hindern, dieser Pflicht nachzukommen und ihr Recht auszuüben. Eltern sollten sich nicht von einer Schulleitung abhalten lassen – schon gar nicht in solchen Fällen. Denn am Ende tragen immer die Eltern die Verantwortung für das eigene Kind und müssen mit dem Kind mit den Konsequenzen leben, die sich daraus ergeben bzw. ergeben könnten. Stichwort: Kindeswohlgefährdung.Lehrkräfte und Schulleitungen versuchen häufig, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Die Mutter müsste ihr Recht gegen den Widerstand der Schulleitung durchsetzen und könnte sich sogar mit in den Klassenraum setzen. Will die Schulleitung das unterbinden, muss sie dies in Form eines schriftlichen Verwaltungsaktes bescheiden. Die Mutter könnte selbstverständlich dagegen Rechtsmittel einlegen. Ob es sinnvoll ist, die eigene Anwesenheit an einer solchen Schule einzuklagen, steht auf einem anderen Blatt. An der Erfüllung des Bildungsauftrags scheint man an dieser Schule jedenfalls kein großes Interesse zu haben. Auf keinen Fall muss man als Eltern solche Zustände einfach hinnehmen. Sicherlich fällt es vielen schwer, sich aus einer gewissen mentalen Hörigkeit und Unterwürfigkeit gegenüber Schulleitungen und Lehrkräften zu befreien. Rechtlich gesehen stehen Schulleitungen und Lehrkräfte jedoch nicht über den Eltern. Das muss man für sich aber erst verinnerlichen. Dass die Schule die gewalttätigen Schüler nicht der Schule verweist und stattdessen der Mutter nahelegt, das gemobbte Kind solle die Schule verlassen, ist ein nicht untypisches Verhalten der Verantwortlichen in solchen Fällen. Würde die Schulleitung die gewalttätigen Schüler verweisen, müsste dies durch einen Verwaltungsakt beschlossen und begründet werden. Selbstverständlich hätten die Eltern der Täter das Recht, dagegen Rechtsmittel einzulegen. In einem solchen möglicherweise Gerichtsverfahren würde ersichtlich werden, dass Lehrkräfte und Schulleitung ihrer Aufsichtspflicht über Monate hinweg nicht nachgekommen sind. Es ist nachvollziehbar, dass die Verantwortlichen nicht nachgewiesen bekommen wollen, dass die Pflichtverletzung bei ihnen liegt. So wie es sich darstellt, wird versucht, nicht das Problem zu lösen, sondern „das Problem“ loszuwerden. Möglicherweise will man dieses Problem an dieser Schule auch nur aussitzen. Ab der 5. Klasse wechseln auch die gewalttätigen Schüler auf eine andere Schule. Aus den Augen, aus dem Sinn. Transkript Liebe Zuschauer des Deutschland Kuriers, an der Novalis Grundschule in Hettstedt in Sachsen‑Anhalt wurde ein neunjähriger Schüler über Monate hinweg von einer Migrantenkinderbande gemobbt, trangsaliert, geschlagen. Man hat ihn gezwungen, sich auszuziehen, die Hose runterzuziehen. Er wurde auf jede nur erdenkliche Weise gedemütigt und gequält. Es ging sogar so weit, dass man ihm angedroht hat, ihn zu töten. Wir stechen dich ab, hat man ihm gesagt. Bis er dann im Oktober letzten Jahres zusammengebrochen ist Zuhause. und seitdem traut er sich nicht mehr an die Schule. Und was macht die Schule? Was macht die Schulleitung? Man ist gerade so gnädig, ihm Hausaufgaben und Arbeitsblätter nach Hause zu schicken, damit er die zu Hause bearbeiten kann. Die Mutter hat drum gebeten, ihn wenigstens jetzt begleiten zu dürfen an die Schule, falls er sich wieder an die Schule trauen sollte. Sie will gar nicht ins Klassenzimmer, aber sie will im Flur sitzen bleiben. Damit fühlt das Kind sich dann sicherer. Hat man ihr nicht erlaubt. Nö, da könnten ja alle kommen. Man soll ja sogar geraten haben, es wäre das Beste, ihr Kind möge die Schule wechseln. Also die Schulleitung bestreitet das zwar, aber da glaube ich der Mutter. Ja, dass nicht die Täter – das Opfer soll die Schule wechseln. Ja! Das traue ich dieser Schulleitung zu, dass die so ticken. Ja! Denn sie tun ja nichts. Die Täter bleiben völlig unbehelligt, die gehen an die Schule, die haben überhaupt keine Probleme, die lassen wir Ruhe. Eine nichtsnutzige Schülervertreterin hat sich nicht entblödet, jetzt das zum Anlass zu nehmen, um noch mehr Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter zu fordern. Dabei gibt's an dieser Grundschule schon eines dieser kreuzüberflüssigen multiprofessionellen Teams, ja. Trotz aller Multiprofessionalität und aller Schulpsychologen und Sozialarbeiter konnten sie diesen Fall nicht verhindern und konnten diesem neunjährigen Kind nicht helfen. Sie sind überflüssig. Hier helfen keine Stuhlkreise und keine Schulsozialarbeiter. Das Problem ist, dass an der Schule und in der Gesellschaft eine Atmosphäre herrscht, eine Stimmung, in der migrantische Gewalttäter, ausländische Kriminelle sich wohlfühlen wie der Fisch im Wasser. Ihnen passiert ja nichts. Und daran wird sich nichts ändern, solange Politiker so tun, als sei der Rassismus an den Schulen das größte Problem. Solange millionschwere Vereine Initiativen betreiben wie: „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“, der fast jede Schule in Sachsen hat angehört. Nicht der angebliche Rassismus an Schulen ist das Problem. Die Ausländergewalt und die Migrantengewalt an Schulen, das ist unser Problem. Und diese Rassismusinitiativen verschärfen dieses Problem sogar noch. Denn, wenn aller Welt eingeredet wird, unser eigentliches Problem sei die Ausländerfeindlichkeit und der Rassismus, dann sehen natürlich migrantische Gewalttäter und kriminelle Ausländer sich erstmal in der Opferrolle. Dann wissen sie, man wird sie nicht zu hart anfassen. Dann können sie sich viel erlauben. Und genau das ist das Problem. Und genau daran muss sich etwas ändern. Wir brauchen eine Mentalität an Schulen und in der Gesellschaft, eine Einstellung, in der Ausländer es nicht wagen, sich irgendeinen Deutschen, irgendeine Kartoffel, ja, zum Opfer zu nehmen, weil sie eben wissen, dass sie auf Nachsicht rechnen können. Wir brauchen keine Nachsicht, wir brauchen Härte. Härte. Pädagogische Härte, rechtliche Härte. Und das ist das, was die AfD seit Jahr und Tag fordert. Wir brauchen einmal einen Wachschutz an solchen Schulen, der rein physisch durch seine Präsenz und, wenn nötig, durch Eingreifen, die Opfer schützt und nicht die Täter. Das ist das eine. Und dann brauchen wir zur Abschreckung neue Erziehungsmittel. Und wir müssen die Erziehungsmittel, die es schon gibt, konsequent anwenden mit voller Härte. Wird ein Schüler gewalttätig, muss er sofort von der Schule verwiesen werden für mindestens eine Woche. Und wenn er das nicht lernt und es wieder tut, dann muss er, wie wir das gefordert haben, an eine pädagogische Spezialanstalt überwiesen werden, wo man ihn erzieht und ihm Manieren beibringt. Gilt natürlich nur für die unter 14, denn wer über 14 und schon strafmündig ist, der geht nicht an die pädagogische Spezialanstalt, der geht in Jugendknast. Das ist der Weg. Nicht mehr Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen. Verfasser: АИИ | 24.01.2026 |
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