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Alle Corona-Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig! Alle Corona-Impfungen rechtswidrig!


Was die Aussagen von Jens Spahn in der Enquete-Kommission des Bundestages rechtlich bedeuten.



Liebe Community,

Jens Spahn hat in der Sitzung der Corona-Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages am 15.12.2025 die folgenden Aussagen getroffen:

1. Die COVID-Impfstoffe werden "bis heute im Markt gewissermaßen getestet". Das deckt sich mit der Aussage im Protokoll des Corona-Krisenstabs beim RKI, wonach Daten zur COVID-Injektion nur Post-Marketing erhoben werden sollen.

2. "Es war nie Ziel, auch der WHO nicht, dass es bei der Impfstoffentwicklung – dass es zu Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt."


Das bedeutet rechtlich Folgendes:

1. Den 2G-Regeln sowie den bereichsbezogenen Impfnachweis- oder Impfduldungspflichten fehlte jegliche rechtliche und medizinische Grundlage. Und Jens Spahn als damals zuständiger Bundesgesundheitsminister wusste das. Alle Grundrechtseinschränkungen zum Nachteil von Menschen ohne COVID-Injektionen waren damit verfassungswidrig und insbesondere nicht von einem wie auch immer gearteten Einschätzungsspielraum der Exekutive gedeckt. Denn wenn die Exekutive noch nicht einmal das Ziel des Übertragungsschutzes verfolgte, durfte sie auch die Corona-Regeln nicht an der Hypothese eines solchen Übertragungsschutzes ausrichten.

2. Die Impfaufklärung durch den Impfarzt war nur dann korrekt, wenn der Impfkandidat vorher darüber aufgeklärt wurde, dass es zu Sicherheit und Wirksamkeit keine validen klinischen Daten gibt, sondern dass diese Daten im Nachgang erhoben werden müssen - im Klartext: Dass auch er, der einzelne Impfkandidat, erst an der Generierung der Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit der Spritzen mitwirkt, dass er also mit dem Empfang der Injektion Versuchskaninchen ist. Diese Aufklärung dürfte in den seltensten Fällen tatsächlich geleistet worden sein.

3. Sämtliche Komplikationen, welche die COVID-Injektionen nach sich gezogen haben, wurden mindestens von Jens Spahn von Beginn an billigend in Kauf genommen. Das ist die juristische Definition für bedingten Vorsatz. Den Erlass von 2G-Regeln hat Jens Spahn freilich den Länderregierungen und auf Bundesebene der Ampel-Koalition überlassen. Es wird herauszuarbeiten sein, inwiefern Jens Spahn gleichwohl auch juristisch für die COVID-Impfschäden zur Verantwortung gezogen werden kann.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab


Verfasser: Martin Schwab  |  17.12.2025  |  Text- und Bildinhalte können zum Teil mit oder durch KI generiert sein.
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