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Wurde die Leiterin des Jobcenters Burgenlandkreis aus der Schusslinie genommen?


Bei der Kreistagssitzung des Burgenlandkreises am 8.12.2025 war ein Punkt die Abberufung der Leiterin des Jobcenters, Frau Patricia Kudwien, die durchaus zu denken geben kann.


Heik Meißner stellte in der Bürgerfragestunde die Frage, ob den Kreistagsmitgliedern bekannt ist, dass gegen Patricia Kudwien eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig ist und die Kreistagsmitglieder in Unkenntnis darüber trotzdem über die Entlastung der Leiterin des Jobcenters entscheiden sollen, was bedeuten könnte, dass deren Arbeit in Ordnung sei.

Klargestellt wurde, dass es nicht um die Entlastung, sondern um die Abberufung gehen wird. Der Posten der Leitung des Jobcenters soll an eine andere Person vergeben werden. Welche Person das sein wird, wollte der Kreistagsvorsitzende zu diesem Zeitpunkt der Sitzung nicht verraten, weil dies die Geschäftsordnung nicht hergebe. Wer sich das Video anschaut, erkennt, wie beharrlich, aber auch sehr erfreut darauf verwiesen wird, sich an die Geschäftsordnung als rechtliche Grundlage halten zu müssen – während es in der Kreisverwaltung an vielen Ecken und Enden bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben krankt.

Die Missachtung von gesetzlichen Vorgaben führte auch zu der Dienstaufsichtsbeschwerde, die Heik Meißner eingereicht hatte.

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde vom Landrat Götz Ulrich in eine Fachaufsichtsbeschwerde umgewandelt. Der Unterschied ist, dass es bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorwiegend um das Verhalten eines Verwaltungsmitarbeiters geht, was eine mögliche Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen kann. Bei einer Fachaufsichtsbeschwerde hingegen stehen die fachlichen Entscheidungen oder die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen wurden, im Fokus. Eine Fachaufsichtsbeschwerde hat das Ziel, die fachliche Richtigkeit einer Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Korrektur oder Neubeurteilung der fachlichen Vorgehensweise zu erreichen. Ob dies tatsächlich das Ziel des Landrates ist, weiß wohl nur der Landrat selbst.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde bereits vor einigen Wochen von Heik Meißner eingereicht. Zwar wurde ein Antwortschreiben verfasst, dieses lag allerdings zwei Wochen unversandt in der Kreisverwaltung herum. Erst am Samstag vor der Kreistagssitzung wurde Heik Meißner dieses Schreiben zugestellt. Der Eindruck einer Verzögerungstaktik ist sicherlich nicht unberechtigt.

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde Patricia Kudwien vom Posten der Leitung des Jobcenters Burgenlandkreis abberufen. An ihre Stelle wurde Robert Aßmann berufen. Die Gründe sind der Öffentlichkeit bisher nicht mitgeteilt worden.

Robert Aßmann hatte sich bereits dahingehend „verdient“ gemacht, Fragen von Bürgern so umzudeuten bzw. umzuformulieren, dass die resultierende Antwort mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun hat. Er versteht es auch, präzise gestellte Fragen so schwammig zu beantworten, dass seine Antwort am Ende sehr nichtssagend ist und die Ausgangsfrage nicht konkret beantwortet.

Möglicherweise ist das aber genau die Qualifikation, die aus Sicht des Landrates ein Mitarbeiter haben muss, um u.a. für den Posten des Leiters des Jobcenters geeignet zu sein.

In wie weit die Abberufung von Frau Patricia Kudwien genutzt wird, um die Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Fachaufsichtsbeschwerde abzubiegen, wird der weitere Verlauf zeigen.

Verfasser: Michael Thurm  |  10.12.2025

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