Deutsch   English   Français   Español   Türkçe   Polski   Русский   العربية
Home   Über BS   Kontakt



Beitragsstopper laden zur Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag (GEZ) nach Leipzig am 1. Oktober 2025 ein


Markus Bönig, einer der Sprecher der sogenannten „Beitragsstopper“, hat in einem Videostatement angekündigt, dass am 1. Oktober 2025 eine für diese Bewegung entscheidende Gerichtsentscheidung erwartet werde. Bönig bezeichnete den Zeitpunkt als möglichen Wendepunkt im Widerstand gegen den deutschen Rundfunkbeitrag und rief Unterstützer zu einer massiven Präsenz bei der Entscheidung in Leipzig auf.


Forderung und Zahlen: Was die Gruppe behauptet

Bönig erklärt, die Initiative habe „über 35.000 Beitragsstopper“ mobilisiert und „zehntausendfach vor den Verwaltungsgerichten geklagt“. Zudem spricht er von einer Sammlung „über 70.000 Beweise“, die nach Angaben der Gruppe dokumentieren sollen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre gesetzliche Aufgabe — ausgewogen und neutral zu berichten — nicht erfüllten. Als Unterstützer nennt Bönig unter anderem „Mediatenor“ und einen Herrn Schatz, der laut Aussage seit Jahrzehnten Missstände dokumentiere.

Zwei mögliche Szenarien — laut Bönig

Bönig skizziert zwei mögliche Ergebnisse der anstehenden Entscheidung in Leipzig:

Ergebnis zuungunsten der Kläger: Dann, so Bönig, würden Verwaltungsgerichte die bisherigen Bescheide „durchwinken“ und die aktuellen Verfahren letztlich verloren gehen. Die Gruppe kündigt an, auch in diesem Fall nicht aufzugeben.

Sieg oder grundlegende Änderungen: Möglich sei nach Bönigs Darstellung auch, dass das Gericht das System gamz oder in Teilen für mangelhaft erklärt oder Übergangsfristen gewährt — im besten Fall ein Urteil, das die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in ihren Pflichten empfindlich treffe.

Unabhängig vom Ausgang betont Bönig: „Wir nehmen das nicht einen Tag länger hin“ und kündigt weitere juristische Schritte an.

Eine gerichtliche Entscheidung in Leipzig kann sehr unterschiedliche Reichweiten besitzen — von der Ablehnung einzelner Verfahrensgründe bis hin zu grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Feststellungen. Die Bewegung will die juristische Auseinandersetzung weiterführen — und versucht, durch breite Mobilisierung politischen Druck zu erzeugen.

Die angekündigten Angriffsstrategien

Bönig nennt im Video mehrere konkrete rechtliche Angriffsflächen, die seine Gruppe bereits verfolgt oder zu verfolgen gedenkt:

Datenschutz: Er spricht davon, dass Kommunen unzulässigerweise Daten an den Beitragsservice übermitteln könnten — gegen diese Praxis liefen nach seinen Angaben bereits Verfahren.

Fehlende Vollstreckungsunterlagen: Bönig macht geltend, dass Zwangsvollstreckungen ohne ordentliche Vollstreckungsunterlagen angreifbar seien — etwa wenn lediglich Excel-Listen als Grundlage genutzt würden.

Massenhaftes Verhalten der Beitragsgegner: Als dritte Strategie nennt er kollektive Verweigerungshandlungen (z. B. Nichtannahme von Schreiben), die im Anschluss vor Gericht angefochten werden könnten, wenn der Nachweis des Zugangs fehle.

Bönig betont, diese Wege seien bereits „erprobt“ und würden „funktionieren“ — zugleich stellt er die weitere, umfangreiche Mobilisierung der Unterstützer in Aussicht.

Mobilisierung nach Leipzig

Der 1. Oktober 2025 wird von Bönig als Anlass für eine „große Party“ in Leipzig bezeichnet: Er ruft dazu auf, „die Hotelzimmer vollzumachen“ und den Richterinnen und Richtern zu zeigen, dass es sich nicht um ein Randthema, sondern um ein Anliegen vieler Bürgerinnen und Bürger handele. Er beschreibt das Vorgehen als Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements: „Wenn man aufgegeben hat, dann hat man schon verloren.“

Verfasser: АИИ  |  20.09.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

Jeden Tag neue Angebote bis zu 70 Prozent reduziert


Weitere Artikel:

Ein Gespräch mit einer KI (Künstliche Intelligenz)

Ich hatte das Vergnügen, eine KI zu „testen“, und dabei sind interessante Gespräche herausgekommen.... zum Artikel

Erneuter Protest in Lützen - Demo zur Stadtratssitzung, 30.04.2024, 18 Uhr, Markt Lützen gegen die Errichtung eines Supermarktes

In Lützen hat sich die Bürgerinitiative „Kein Supermarkt im kleinen Park“ gegründet und lädt zu einer Demo ein und bittet um Unterstützung.... zum Artikel

Sie können es nicht lassen, Brücken zu besetzen, um für den Frieden zu demonstrieren

Ach, diese Friedensfanatiker – sie kriegen einfach nicht genug. Da standen sie wieder, am 10.10.2024, mit ihren Fahnen, Tauben und „Peace“-Symbolen, als wäre es 1969 und nic... zum Artikel


der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf Telegram   der offizielle Kanal der Bürgerstimme auf YouTube

Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen:
via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12

oder per Überweisung
IBAN: IE55SUMU99036510275719
BIC: SUMUIE22XXX
Konto-Inhaber: Michael Thurm


Shorts / Reels / Kurz-Clips   Impressum / Disclaimer