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Nicht-Zuständigkeitsgerangel: Wenn Behörden lieber Akten schubsen, als Leben retten


Es ist ein altbekanntes Schauspiel auf der politischen Bühne: Sobald Verantwortung im Raum steht, beginnen Ämter, Behörden und Ministerien ein Tanztheater des Nicht-Zuständigkeitsgerangels.



Der jüngste Akt spielt sich hinsichtlich der Landesstraße L 204 zwischen Naumburg und Schönburg ab – eine Strecke, die in den letzten Monaten nicht durch ihre landschaftliche Idylle, sondern durch tödliche Unfälle traurige Schlagzeilen schrieb. Drei Tote allein im Jahr 2024.

Und was machen Verkehrsministerium und Landesstraßenbaubehörde? Sie verstecken sich hinter Paragraphen, Richtlinien und Statistiken – als wären tote Menschen eine bedauerliche, aber letztlich vernachlässigbare „Streugröße“ in einer Excel-Tabelle. Die Begründung: Es habe „noch nicht genug Unfälle“ gegeben, um dort Leitplanken zu rechtfertigen. Ein Satz, der klingt wie aus einem kafkaesken Handbuch für Verwaltungshumor.

Dass ein Fahrzeug fast in die Saale stürzte, sei nicht „schwer genug“ gewesen, um bauliche Maßnahmen zu rechtfertigen, lautet die nächste absurde Ausrede. Man fragt sich: Muss erst ein Schulbus den Abhang hinunterrollen, bevor ein Ministerialbeamter seine Feder zur Unterschrift erhebt?

Bittsteller Landrat, Bürgermeister und Landtagsabgeordnerter

Besonders grotesk ist dabei das Bild, das sich im Landtag bot: Landrat Götz Ulrich, Bürgermeister Karsten Stützer und der Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben übergaben wie Bittsteller eine Petition an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Monika Hohmann, – als ginge es um eine Gnadenfrage und nicht um Menschenleben. Während demokratisch gewählte Vertreter mit symbolischen Gesten versuchen, den Druck zu erhöhen, sitzt man im Verkehrsministerium in Magdeburg bequem in den Sesseln und verweist kühl auf Vorschriften.

Warum handeln Landkreis und Stadt nicht selbst?

Doch auch hier stellt sich eine unbequeme Frage: Wenn Ulrich, Stützer und Erben die Gefahr so klar benennen – warum handeln dann Landkreis und Stadt nicht selbst? Wieso wagt man keinen eigenen Schritt, keine temporären Maßnahmen, kein sichtbares Zeichen der Verantwortung? Hat man Angst, eigenmächtig zu handeln? Oder hofft man, sich so von späterer Verantwortung freizuhalten? Oder will man einfach den schwarzen Peter nach Magdeburg schieben, um sich der Verantwortung zu entziehen?

Tod durch Nicht-Zuständigkeitsgerangel

Die Wahrheit ist bitter: In Deutschland stirbt man nicht selten am Nicht-Zuständigkeitsgerangel. Leitplanken sind technisch kein Hexenwerk. Sie sind weder eine Mondlandung noch ein milliardenschweres Infrastrukturprojekt. Es geht schlicht um ein paar Meter Stahl, die Leben retten könnten – wenn man denn wollte.

Doch anstatt zu handeln, wartet man. Auf den nächsten Unfall. Auf den nächsten Toten. Auf die nächste Petition. Willkommen im Bürokratie-Paradies, wo es immer einen Grund gibt, warum gerade niemand zuständig ist – und warum es immer „noch nicht genug“ Leid gegeben hat.

Es ging vor gar nicht so langer Zeit auch anders!

Man erinnere sich nur an die Corona-Pandemie: Damals wurden binnen Stunden ganze Länder stillgelegt, Schulen geschlossen, Ausgangssperren verhängt – alles im Namen des „Rettens von Menschenleben“. Verordnungen schossen über Nacht aus den Amtsstuben, ohne dass sich jemand hinter endlosen Statistiken versteckte. Und heute? Drei Tote auf einer einzigen Landesstraße reichen offenbar nicht aus, um ein paar Leitplanken aufzustellen. Komisch, dass das plötzliche Handeln beim Pandemiemanagement möglich war, aber bei einer simplen Verkehrssicherungsmaßnahme angeblich unüberwindbare „Richtlinien“ im Weg stehen.



Verfasser: АИИ  |  14.09.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

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