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Ich war mal wieder ganz, ganz doll böse - wegen dieser echten Demokratie während der Kreistagsausschusssitzung


Ja, ich gebe es zu: Ich war böse. Ich habe mal wieder nicht gehorcht. Ich habe nicht gemacht, was von mir verlangt wurde. Und ich gehorchte wieder einmal nicht wegen dieses Dings namens Demokratie – also nicht wegen dieser „unseren Demokratie“, sondern wegen der echten Demokratie.


Und das hat natürlich genervt. Vor allem jene, die mit dieser echten Demokratie im Burgenlandkreis nach wie vor fremdeln.

Bei der Kreistagsausschusssitzung am 8. September 2025 in den Räumen der MIBRAG in Theißen sollte es um die Themen „Vorstellung aktueller Stand Zukunftsprojekte MIBRAG“ und „Aktueller Stand H2-Infrastruktur“ gehen. Das kostet auch alles eine Menge Steuergelder – also warum dies nicht in Bild und Ton festhalten? Doch da zeigte sich wieder, dass diese Videoaufzeichnung nicht sonderlich gewollt ist – von diesen „unseren Demokraten“.

Die MIBRAG hatte Bedenken geäußert, weil über Zukunftsprojekte gesprochen werden sollte, die zwar in dieser öffentlichen Sitzung thematisiert werden würden, aber doch nicht so öffentlich sein sollten, dass auch das Internet als Verbreitungsweg genutzt werden dürfte. Die Mitteldeutsche Zeitung, sofern sie diese Themen aufgreifen würde, oder eine andere schreibende Zunft, hätte in Buchstaben darüber berichten dürfen. Bewegte Pixel mit Audiospur wollte man hingegen nicht.

Und so musste ich, böse wie ich bei so etwas immer wieder bin, eine ganze Weile diskutieren. Dabei trat eine interessante Neuigkeit zutage,

Der aufmerksame Bürgerstimmen-Leser kennt ja noch die Untersagung einer solchen Videoaufzeichnung im Oktober 2024 durch den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich. Er bemängelte damals, dass die Videoaufzeichnung vorher hätte angemeldet werden müssen. Ich stand im Raum, er hatte mich gesehen – aber das reichte ihm nicht. Angemerkt sei noch einmal, dass es nur um eine Anmeldung geht - nicht um eine Beantragung, die genehmigt werden muss. Also nur: Hallo. Hier bin ich! Ich film das heute Mal.

Ähnlich gestaltete sich die Situation nun am 8. September 2025. Ich hatte leider keine Zeit gehabt, vorher noch schnell eine E-Mail an den Kreistag zwecks Anmeldung zu schicken. Außerdem verzögerte sich mein Eintreffen im Sitzungsraum, weil die MIBRAG es mit der Einlasskontrolle sehr streng hält. Die Zeit war knapp, also möglichst schnell die Kameras positioniert. Doch Frau Simon-Kuch (CDU), die die Sitzung leitete, hatte es noch eiliger, als ich den Aufnahme-Knopf drücken konnte.

Es begann dann eine Diskussion, ob denn nun gefilmt werden darf oder nicht (siehe Video). Die MIBRAG wollte ihre Zukunftsprojekte nicht allzu öffentlich verkünden. Nicht nur mein Vorschlag war es, diese Dinge in einen nichtöffentlichen Teil zu verlagern. Doch Frau Simon-Kuch und andere hatten offenbar mehr im Sinn, die Videoaufzeichnung komplett zu untersagen.

Ich verwies wieder auf die gesetzlichen Grundlagen. Es ist eine öffentliche Sitzung, die Videoaufzeichnung ist zulässig. Man wollte dennoch nicht, dass gefilmt wird. Ich legte gegen diese Entscheidung sofort mündlich Widerspruch ein. Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Das heißt: Der Entscheidung muss nicht Folge geleistet werden.

Frau Wötzel aus der Verwaltung des Burgenlandkreises stand Frau Simon-Kuch zur Seite. Sie verwies auf das Schreiben, das ich damals von der Rechtsabteilung des Burgenlandkreises bekam, nachdem ich gegen die Entscheidung des Landrates Widerspruch eingelegt hatte. Der Widerspruch wurde bis dato nicht bearbeitet. Als Betroffener eines mündlich ausgesprochenen Verwaltungsakts hat man jedoch einen Rechtsanspruch darauf, diesen auch noch einmal schriftlich ausgefertigt zu bekommen. Das hat der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich bis heute nicht getan. Das ist aber wichtig, weil es ja auch um die sofortige Vollziehung geht – und diese muss umso stärker begründet werden. Eine sofortige Vollziehung ist nur möglich, wenn Gefahr im Verzug ist oder ein öffentliches Interesse besteht. Und das muss in einer Begründung aufgezeigt werden.

Frau Wötzel meinte, die Entscheidung des Landrates im Oktober 2024 sei kein Verwaltungsakt gewesen. Dies würde auch aus dem Schreiben des Rechts- und Ordnungsamtes hervorgehen. Allerdings schrieb eben dieses Amt in diesem Schreiben, dass es sich bei der Entscheidung des Landrates durchaus um einen Verwaltungsakt gehandelt haben könnte. Ja, wie nun, was nun? Frau Wötzel bestand darauf, dass die Unterbindung der Videoaufzeichnung kein Verwaltungsakt sei.

Jetzt gab es ein großes Problem: Wenn der Wunsch - so wurde es formuliert - der Vorsitzenden des Ausschusses, dass keine Videoaufzeichnung durchgeführt werden soll, kein Verwaltungsakt ist, dann muss diesem Wunsch nicht entsprochen werden. Und genau das wollte ich auch nicht.

Es wurde in der Folge erklärt, dass das Hausrecht angewendet werden könnte. Meine Antwort darauf war, dass das dann eben getan werden soll – wenn man wirklich die Öffentlichkeit auf diese Weise ausschließen und die Videoaufzeichnung unterbinden will.

Man zog sich zu einer Beratung zurück.

Während der Zeit dieser Beratung hörte ich mit einem Ohr, wie sich Herr Jähnig (AfD) mit Herrn Zschuckelt über diesen Zwist unterhielt. Herr Jähnig erklärte, dass, wenn es gang und gäbe werden sollte, dass Videoaufzeichnungen aufgrund von Befindlichkeiten einzelner Kreistagsmitglieder oder Gäste immer sofort unterbunden werden können, dann wäre das jedes Mal das Argument, um eben Videoaufzeichnungen zu verhindern.

Das ist aber weder mit dem Kommunalverfassungsgesetz noch mit der Geschäftsordnung des Kreistages vereinbar. Das wäre keine echte Demokratie, sondern wieder nur diese „unsere Demokratie“.

Die Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung folgt im nächsten Artikel.

Ganz wichtig für dich ist diese Erkenntnis und diese Frage

Schreib es dir hinter die Ohren, speichere das tief in dein Unterbewusstsein und Oberbewusstsein ab: Wenn du es mal wieder mit jemandem zu tun hast, der in irgendeiner Weise mit der Politik oder Verwaltung verbandelt ist oder aus dieser stammt und jener eine Forderung an dich stellt – frage ihn oder sie:

Ist das ein Verwaltungsakt?


Lautet die Antwort, dass dies kein Verwaltungsakt ist, dann kann dir diese Forderung – oder auch der Wunsch – vollkommen egal sein. Du musst dem nicht entsprechen, wenn du das nicht willst.

Lautet die Antwort, dass dies ein Verwaltungsakt ist, dann ist dieser, wenn er mündlich verkündet wurde, immer zu begründen – und zwar auch schriftlich im Nachhinein. Du kannst sofort Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung. Deine Begründung des Widerspruchs kannst du entspannt später nachreichen, denn zuerst benötigst du die schriftliche Begründung des Verwaltungsakts. Wird die sofortige Vollziehung durchgesetzt, ist diese umso strenger zu begründen, da du in deinen Rechten als Bürger sofort eingeschränkt wirst. Möglicherweise sogar in einer Weise, die nicht mehr geheilt werden kann. Bei Videoaufzeichnungen wäre das der Fall, denn wenn die Sitzung vorbei ist, ist sie vorbei.

Hat man das verinnerlicht, läuft so manches anders im Umgang mit Mitarbeitern von Ämtern, Behörden oder auch Vorsitzenden von Ausschüssen.

Verfasser: Michael Thurm  |  08.09.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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