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Bestätigter Ausschluss von AfD-Kandidaten und die Folgen für die Demokratie - Wahlrechtsänderung in Sachsen-Anhalt


Eine Fragestunde im Landtag Sachsen-Anhalt sorgte für Aufsehen, als AfD-Abgeordneter Daniel Roi Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) zu den geplanten Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz befragte.



Der Gesetzentwurf aus dem April 2024 verlangt, dass Bürgermeisterkandidaten „die Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten“. Doch wer entscheidet verbindlich über diese Verfassungstreue? Die Ministerin konnte damals keine klare Antwort geben und verwies darauf, dass der Wahlausschuss nur eine vorläufige Einschätzung treffen könne – eine Entscheidung mit erheblicher Rechtsunsicherheit. Und reicht die Behauptung des Verfassungsschutzes aus, wonach die AfD "gesichert rechtsextrem" sei, um Kandidaten von der Wahl auszuschließen?


Mittlerweile sieht das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt vor, dass nicht mehr der Wahlausschuss, sondern die sogenannte „Vertretung der Kommune“ die endgültige Entscheidung über die Verfassungstreue trifft. Die Vertretung der Kommune ist das gewählte kommunale Parlament – also beispielsweise der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag –, das die politischen Angelegenheiten vor Ort regelt und somit auch über die Zulassung von Bürgermeisterkandidaten entscheidet.

Nun liegt ein aktueller Fall vor, der genau diese Befürchtungen bestätigt: In Ludwigshafen wurde ein AfD-Kandidat von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen, weil Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert wurden. Der Kandidat geht zwar juristisch gegen den Ausschluss vor, doch dieser Prozess kostet Zeit – Zeit, in der er faktisch von der Wahl ausgeschlossen bleibt. Selbst wenn sich die Vorwürfe im Nachhinein als unbegründet erweisen, ist die Wahlmöglichkeit für die Bürger damit bereits eingeschränkt.

Diese Praxis wirft ein beunruhigendes Licht auf das Demokratieverständnis der Altparteien in Sachsen-Anhalt. Indem die Entscheidung über die Verfassungstreue in die Hände kommunaler Parlamente gelegt wird, in denen die Altparteien oft eine Mehrheit haben, entsteht ein erheblicher Spielraum für politische Einflussnahme und Ausschlussverfahren gegen unliebsame Kandidaten. Anstatt klare, transparente und rechtssichere Verfahren zu schaffen, versucht man das Wahlrecht offenbar als Instrument zur politischen Ausgrenzung zu nutzen – was das Vertrauen in demokratische Institutionen untergräbt und die politische Vielfalt vor Ort gefährdet.

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  09.08.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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