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Fantastisch: Auch deine Freiheitseinschränkungen sind bereits definiert


Ist es nicht wunderbar, wie sorgfältig und vorausschauend unsere Rechtsprechung deine Freiheitseinschränkungen schon vor Jahren festgelegt hat?



Es braucht nicht viel – irgendeine Begründung reicht, um deine Bewegungsfreiheit von jetzt auf gleich einzudampfen. Nicht weil du etwas getan hättest, sondern weil es notwendig sei. Für das große Ganze. Für das Gemeinwohl. Für dein eigenes Bestes, versteht sich.

Erinnert wird hier an den Artikel „Der Staat zeigt den Stinkefinger – Du hast nur ein Recht auf Grundbedürfnisse – Wer (welcher Politiker) wird solidarisch sein?“.

Einer der üblichen Nur-bis-zum-Tellerrand-Denker fragte sinngemäß: Warum kauft ihr keinen Gebrauchtwagen? Und warum sollten Politiker, die hier kritisiert werden, überhaupt Geld spenden? Tja – ersteres wurde bereits im Artikel erklärt. Letzteres ist ohnehin ein frommer Wunsch. Denn das würde ja bedeuten, dass ein Politiker über seinen eigenen Schatten springt – und das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein Steingesicht, das zu tanzen beginnt.

Die Reduktion deiner Freiheitsrechte

Was diese Nur-bis-zum-Tellerrand-Denker nicht begriffen haben: Der Kern des Artikels ist nicht das Auto oder der behindertengerechte Umbau. Es geht um die Reduktion von Freiheitsrechten auf das, was juristisch als „allgemeine Grundbedürfnisse“ durchgewunken wurde – und das nicht etwa exklusiv für Menschen mit Behinderung, sondern als stillschweigender Maßstab für alle, wenn der Staat es verlangt. Und ja – da kommt Artikel 3 des Grundgesetzes ins Spiel: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Gleichbehandlung also. Aber nicht nach oben – sondern nach unten.

Die allgemeinen Grundbedürfnisse

Salopp gesagt: ein Dach überm Kopf, Waschen, Essen, Kacken, Fernsehen, Telefonieren, im Discounter einkaufen, und Spaziergänge im Nahbereich der Wohnung. Alles andere? Luxus. Autofahren? Kein Grundbedürfnis, sagt die Rechtsprechung. Freunde besuchen, Kultur, Freizeit, weite Bewegung – sorry, du wirst schon irgendwie klarkommen.

Da Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen, gelten deren Grundbedürfnisse als dein Maßstab. Heißt: Wenn es hart auf hart kommt, darfst du genauso wenig. Es sei denn, du musst arbeiten – denn irgendjemand muss schließlich die Steuern erwirtschaften, mit denen man dann neue Einschränkungen finanzieren kann. So läuft das.

Die Politik ist übergriffig

Die Politik – der Staat – hat sich in den vergangenen Jahren als sehr übergriffig, sehr grundrechtseinschränkend gezeigt. Und natürlich: Das können und werden sie jederzeit wieder tun. Es braucht nur ein bisschen Panik, ein bisschen mediales Dauerfeuer, ein bisschen „alternativlos“. Und dann wird dir wieder erklärt, warum du nun leider, leider auf deine Grundbedürfnisse reduziert wirst.

Ausgangssperren! Bewegungsradien!

Erinnern wir uns an die wunderbaren Plandemiejahre: Ausgangssperren. Bewegungsradien. Landkreisgrenzen, die man nicht überschreiten durfte. Hundebesitzer durften raus, Menschen nicht. Ja, Hunde hatten in dieser Phase tatsächlich mehr Rechte als Menschen.

Erinnert sei auch an zwei Motorrad-Touristen aus Leipzig, die am Mondsee bei Hohenmölsen vom Ordnungsamt angegangen wurden – schönes Wetter, niemand in Sicht, niemand infizierbar, niemand gefährdet. Aber der Staat, das Ordnungsamt lässt sich von Logik nicht beeindrucken. Vorschrift ist Vorschrift. Folglich: Bußgeld!

Welche Begründung kommt als nächstes?

Also bleibt die Frage: Welche Begründung wird die Politik beim nächsten Mal aus dem Hut zaubern? Eine neue Pandemie? Vielleicht. Das Klima? Schwierig – gerade in diesem Höllensommer. Aber vielleicht im nächsten Jahr, wenn’s mal wieder fünf Tage warm ist. Dann darfst du nicht mehr raus – zum Schutz des Weltklimas. Oder ein strenger Winter: keine Sonne, kein Wind, Gas und Öl knapp, Strom rationiert. Dann heißt es: Zuhause bleiben und nicht im Land herumreisen – wegen der Versorgungssicherheit!

Oder wie wäre es mit einer neuen außenpolitischen Krise? Die Aufrüstung läuft, das Wording auch. Es fehlt nur noch der „Anlass“, also die Begründung (der Grund ist nicht die Begründung). Und wenn der kommt, wirst auch du wieder auf das gesetzlich definierte Minimum reduziert. Aufs Minimum dessen, was du zum Leben brauchst – nicht zum Leben als freier Mensch.

Die juristische Ration an Dasein

Denn du, Bürger, Souverän, angeblicher Träger aller Staatsgewalt – du wirst dann wieder zurückgestuft. Auf die Grundbedürfnisse, auf die juristische Ration an Dasein. Mehr darfst du nicht. Mehr steht dir nicht zu.

Und wenn du dann meinst: „Nö! Meine Grundbedürfnisse sind wesentlich weitreichender!“, dann werden in der gesamten Hierarchie – von der Bundespolitik bis runter zum Ordnungsamt – alle wieder strammstehen, die Hacken zusammenschlagen, „Zu Befehl!“ rufen und dir ein saftiges Bußgeld aufs Auge drücken. Denn du, der angebliche Souverän, bestimmst nicht, was deine Grundbedürfnisse sind. Deine allgemeinen Grundbedürfnisse haben jene definiert, die mehr oder weniger gewählt wurden, um auch dich zu vertreten und deine Interessen durchzusetzen. Tja, und wenn die sagen, du brauchst nicht mehr, dann … ähm … ist das so, stimmt’s? Dann ist es in deinem Interesse, mehr nicht zu dürfen. Toll, oder?

Wie sagte Nena im Juli 2021: „Die Frage ist nicht, was wir dürfen. Die Frage ist, was wir mit uns machen lassen.“

Was lässt du mit dir machen?

Die Nur-bis-zum-Tellerrand-Denker werden das aber wahrscheinlich wieder nicht verstehen.

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  04.08.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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