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Welcher Platz soll in Richter-Christian-Dettmar-Platz umbenannt werden?


Irgendwann wird es einen öffentlichen Platz in diesem Land geben der folgenden Namen trägt: Richter Christian Dettmar.



Irgendwann wird es einen öffentlichen Platz in diesem Land geben der folgenden Namen trägt: Richter Christian Dettmar. Dort wird eine Tafel daran erinnern, dass es einen Richter gab, der aus der Not heraus versuchte das Wohl der Kinder in diesem Land zu schützen. Dort wird zu lesen sein, dass damals Kinder zu Abstand, Masken, Tests und mehr gezwungen wurden, obwohl es dafür keine medizinische Notwendigkeit gab und das die zuständigen Fachbehörden und Experten auch wussten.

Dort wird auch stehen, dass diese epidemiologischen Fakten dem RKI seit Februar 2020 bekannt waren und ab April 2020 als international gesichert angesehen werden konnten. Der vorrangige Schutz des Kindeswohls, welches ein geltendes Bundesgesetz ist, hätte demnach nicht durch Infektionsschutzmaßnahmen passieren müssen, sondern durch Richter und Richterinnen, die die rein politisch motivierten Corona-Maßnahmen hätten stoppen müssen. Diese Maßnahmen waren nämlich die eigentliche Gefahr für die physische und seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Abhängige Staatsanwaltschaften haben jedoch bis heute die Augen davor verschlossen, dass mithilfe von Angsterzeugung manipulierte Pädagogen, Verbände, Politiker, Ärzte und Eltern fast vollständig darin versagt haben, sich schützend vor die Kinder zu stellen. Es war die Politik, die Kinder dafür benutzt hat, eine "Schockstarre" in der Bevölkerung zu erzielen, um Gehorsam und Konformität zu erzeugen. Ein historischer Tabubruch!

Es wäre die Aufgabe der Richter und Richterinnen gewesen, diesen leicht zu erkennenden Sachverhalt sachlich und objektiv zu ermitteln. Dafür hätte es jedoch auf der einen Seite die Kompetenz gebraucht, sich nicht durch Propaganda verängstigen zu lassen und den Mut die wahnsinnig gewordene Hygienepolitik in die Schranken zu weisen. Angesichts der massenpsychologischen Dynamiken ist das besonders in hoch gebildeten Kreisen jedoch nicht zu erwarten gewesen.

Doch Richter Christian Dettmar hat getan, was jeder einzelne dieser Richter, der mit der Verhältnismäßigkeit der Pandemiepolitik befasst war, hätte tun müssen: Unabhängige Sachverständige befragen und dann unter Einbezug von Fakten die Verhältnismäßigkeit prüfen. Bei Kindern war das ein leichtes Spiel, denn alle Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen waren weder medizinisch geboten noch irgendwie ethisch vertretbar, noch mit der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit ihrer Würde vereinbar.

Christian Dettmars Verurteilung bezieht sich jedoch nicht auf die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen, sondern auf Rechtsbeugung. Zum Verständnis ein Absatz von Richter Matthias Guericke(1): "Der Angeklagte habe sich der Rechtsbeugung jedoch dadurch schuldig gemacht, dass er die „richterliche Unabhängigkeit aus sachfremden Motiven missachtet“ habe und das Verfahren „gerade wegen seiner Befangenheit und Voreingenommenheit“ geführt habe (Urteil, S. 125). Die Rechtsbeugung sollte also darin bestehen, dass Richter Dettmar das Verfahren gewissermaßen „im Zustand der Befangenheit“ geführt habe. Dem Angeklagten vorgeworfenes Verhalten wie die Auswahl der Sachverständigen sollte nach der Vorstellung des Landgerichts dagegen nicht selbst den Vorwurf der Rechtsbeugung begründen, sondern nur die Befangenheit belegen."

Dazu weiter: "Fehlende Neutralität und Befangenheit können selbstverständlich auch Ursache konkreter Verfahrensverstöße sein. Verletzt ein Richter aber keine Verfahrensvorschriften und auch nicht das materielle Recht, kann fehlende Neutralität niemals einen Rechtsbeugungsvorwurf begründen. Letztlich zählen nur die konkreten Rechtsverletzungen, denn das Strafrecht sanktioniert nur äußeres Verhalten und nicht innere Einstellungen. Rechtmäßiges Handeln, mit der „falschen“ inneren Einstellung vorgenommen, bleibt rechtmäßig."

Jahre lang haben Richter und Richterinnen, das RKI fälschlicherweise als objektiven Sachverständigen gewertet und Entscheidungen stets gegen das Wohl der Kinder getroffen (siehe BVerfG zu Schulschlißeungen). Sie waren sozusagen selber befangen bzw. gefangen und haben ein offensichtliches Unrecht an Kindern und Jugendlichen geschehen lassen, beziehungsweise sogar rechtlich legitimiert. Sie haben selber Jahre lang medizinisch sinnlose Masken getragen. Der Mann wiederum, der ihnen genau dieses eklatante Fehlverhalten aufzeigte, wird nun wiederum zweifelhaft begründet seines Richteramtes und all seiner Pensionsansprüche beraubt. Außerdem bekommt er eine Haftstrafe auf Bewährung.

Doch Millionen von Menschen in diesem Land wissen, worum es in diesem Prozess wirklich geht und wem hier Unrecht getan wurde. Die Justiz hat die Kinder in diesem Land verraten und sie nicht vor einem totalitär handelnden Staat geschützt. Damit hat sie auf ganzer Linie versagt. Kindern und Jugendlichen wurde dadurch massiver und teilweise irreversibler Schaden zugefügt. Richter Dettmar lieferte in seinem "Weimar-Urteil" die Faktengrundlage für alle Richter und Staatsanwälte in diesem Land, die erkenntlich machte, dass die Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen Unrecht waren. Doch die zuständigen Staatsanwaltschaften blieben stumm.

Es ist daher logisch, dass Dettmar mit harter Hand bestraft werden muss, um den Überbringer der Botschaft des eigenen Versagens zu erniedrigen. Doch die Botschaft ist mittlerweile öffentlich und wohl bekannt. Sie wird lauter werden und immer mehr Rückhalt in der Bevölkerung finden und die kommenden Jahre werden immer mehr Menschen verstehen, wem in den Corona-Jahren Unrecht angetan wurde und wer dieses Unrecht versucht hatte zu beenden.

Dann irgendwann wird es diesen Platz in Weimar geben und dort werden täglich Menschen Blumen niederlegen und schweigend daran erinnern, wie ein Staat das Wohl der Kinder in Gefahr brachte und beschädigte und nur ein Richter den Mut hatte aus der Not heraus Kinder und Jugendliche zu schützen.

Sein Verteidiger Strate dazu: "Jeder kann sich selber ein Bild davon machen, ob das künstlerische Halbdunkel, in das sowohl das Landgericht Erfurt als auch der 2. Senat des Bundesgerichtshofs den Rechtsbeugungsvorwurf gegen Herrn Dettmar gehüllt haben, durch die Verfassungsbeschwerde aufgehellt wurde oder nicht. Jeder mag sich davon überzeugen, ob hier ein Anwaltsfehler vorliegt oder ob der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats eine Konzession an das politische Umfeld seiner Entscheidung ist. Die besonnene Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat uns in 2021, während des Versuchs einer bloß bürokratischen Bewältigung der Pandemie, gefehlt. Sie fehlt auch jetzt."

Verfasser: Bastian Barucker  |  03.07.2025

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