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MDR soll selbst den Rundfunk-Beitrag vollstrecken - Rückzug des Staates oder gefährlicher Dammbruch?Magdeburg – Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 13. Mai 2025 mit der Verabschiedung einer Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG LSA) ein Novum geschaffen: Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge wird künftig nicht mehr durch die Kommunen, sondern direkt durch den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) durchgeführt. Was als Entlastung der Städte und Gemeinden verkauft wird, birgt tiefgreifende juristische und verfassungsrechtliche Probleme. ![]() Vollstreckung durch den Sender selbst – ein ParadigmenwechselDer MDR wird mit dem Beschluss rechtlich ermächtigt, ausstehende Rundfunkbeiträge selbst zu vollstrecken. Er darf dazu entweder eigene Bedienstete einsetzen oder sich, wie bisher, Gerichtsvollzieher bedienen. Doch das ist mehr als eine technische Umstellung – es ist ein institutioneller Wandel. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, deren Aufgabe laut Grundgesetz in unabhängiger, staatsferner Berichterstattung liegt, erhält damit eine klassische hoheitliche Befugnis: die Durchsetzung von Forderungen mit staatlicher Zwangsgewalt.Juristische Probleme: Wenn der Rundfunk Staat spieltDie Entscheidung wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes schützt nicht nur die inhaltliche Unabhängigkeit der Berichterstattung, sondern auch die strukturelle Staatsferne der Rundfunkanstalten. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass diese Staatsferne Voraussetzung für die Legitimität öffentlich-rechtlicher Medien ist.Doch mit dem neuen Gesetz verlässt der MDR seine Rolle als staatsferner Medienakteur. Er tritt in die Rolle einer Behörde mit Zwangsbefugnissen – also genau jenes Machtinstrumentariums, das dem Staat vorbehalten ist. Damit verschwimmen die Grenzen zwischen staatlicher Verwaltung und staatsunabhängiger Medienorganisation – eine Entwicklung, die verfassungsrechtlich bedenklich ist. Hinzu kommt: Selbst Gerichtsvollzieher sind heute keine Beamten mehr, sondern sogenannte „Justizfachkräfte in öffentlichem Dienst“, vielfach auf Honorarbasis tätig. Ihre hoheitliche Legitimation ist schon lange Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Wenn nun eine Rundfunkanstalt mit ähnlicher Konstruktion Zwangsmaßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger einleiten darf, stellt sich umso mehr die Frage nach der demokratischen Legitimation und rechtsstaatlichen Kontrolle solcher Maßnahmen. Der Zwang zur Finanzierung eines Programms, das viele nicht wollenZugleich wächst die Kluft zwischen Auftrag und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen den öffentlich-rechtlichen Programmen kritisch gegenüberstehen oder sie bewusst meiden, soll nun ausgerechnet die Rundfunkanstalt selbst dafür sorgen, dass die Beiträge mit Zwang durchgesetzt werden können.Viele Bürger sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als zu regierungsnah, einseitig oder elitär. Statt sich dieser Debatte zu stellen, setzt die Politik nun auf Durchgriff: Wer nicht zahlt, wird künftig direkt vom MDR zur Kasse gebeten – notfalls mit Pfändung. Das ist nicht nur ein Symbol für den wachsenden Vertrauensverlust gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen, sondern auch eine gefährliche Entwicklung: Die Institution, deren Akzeptanz ohnehin schwindet, wird nun mit staatlicher Macht ausgestattet – gegen die eigenen Zuschauerinnen und Zuschauer. Der Preis der Entlastung ist die Aushöhlung von PrinzipienNatürlich ist der Wunsch verständlich, die Kommunen von überbordender Verwaltungslast zu befreien. Doch die gewählte Lösung – der MDR als Vollstreckungsbehörde – ist rechtlich und politisch fragwürdig.Sie führt zu einer institutionellen Nähe des Rundfunks zum Staat, die dem Geist der Verfassung widerspricht. Sie delegiert hoheitliche Aufgaben an eine Institution, die nicht dafür geschaffen wurde. Und sie zwingt Menschen, mit Mitteln des Verwaltungszwangs für ein Programm zu zahlen, das sie teils bewusst nicht nutzen – oder ablehnen. Das mag effizient erscheinen. Aber es ist der falsche Weg. Denn Zwang ist kein Ersatz für Legitimation – und erst recht kein Mittel, um Vertrauen zurückzugewinnen. Hoffnung für Beitragsverweigerer? – Neue juristische Angriffspunkte entstehenFür Bürgerinnen und Bürger, die sich bislang gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags wehren, könnte die neue Gesetzeslage paradoxerweise auch neue rechtliche Chancen eröffnen – zumindest dann, wenn Gerichte die Maßnahme kritisch prüfen. Denn sobald der MDR selbst als Vollstreckungsbehörde auftritt, stellt sich die Frage, ob eine Rundfunkanstalt überhaupt hoheitlich tätig werden darf, ohne gegen das Gebot der Staatsferne oder das Gewaltmonopol des Staates zu verstoßen. Sollte ein Verwaltungsgericht oder gar das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Übertragung solcher Zwangsbefugnisse verfassungswidrig ist, könnten Vollstreckungsmaßnahmen des MDR unwirksam sein. Das würde nicht nur Einzelfälle betreffen, sondern könnte rückwirkend tausende Verfahren infrage stellen und den Beitragseinzug über diesen Weg dauerhaft blockieren. Die paradoxe Folge: Der Versuch, den Beitragseinzug zu zentralisieren und zu vereinfachen, könnte genau das Gegenteil bewirken – nämlich eine juristische Schwächung des Vollstreckungsregimes im Ganzen.Verwaltungsgericht oder Amstgericht?Wenn der MDR wie ein Gläubiger auftritt und selbst vollstreckt, könnte das rechtlich als privatrechtliches Inkasso gedeutet werden – oder zumindest nicht klar dem klassischen Verwaltungsverfahren zugeordnet werden. Dann wären die Amtsgerichte zuständig – insbesondere bei Vollstreckungsabwehrklagen oder Drittwidersprüchen.Amtsgerichte unterliegen einer anderen prozessualen Kultur als Verwaltungsgerichte: formloser, unmittelbarer, oft auch bürgernäher. Streitigkeiten vor Amtsgerichten sind häufig kostengünstiger und übersichtlicher. Der MDR müsste detailliert darlegen und beweisen, dass alle Voraussetzungen für eine rechtmäßige Vollstreckung vorliegen – was im Verwaltungsverfahren oft durch "automatisierte Bescheide" ohne Anhörung abläuft. Das eröffnet neue Angriffspunkte für die Verteidigung gegen unrechtmäßige Vollstreckungen – insbesondere wenn Gerichte die institutionelle Rolle des MDR kritisch hinterfragen. Pressemitteilung des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.05.2025Magdeburg, 13. Mai 2025 Nr. 062/2025 Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei, Pressesprecherin Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni” 39112 Magdeburg Rundfunkbeiträge und -gebühren Landtag beschließt Entbindung der Kommunen von der Zuständigkeit für die VollstreckungDer Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) verabschiedet. Mit der Novelle ist die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge und Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) übertragen worden. Dadurch werden die Vollstreckungsprozesse zentral gebündelt. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Übertragung der Vollstreckung von Rundfunkgebühren auf den Mitteldeutschen Rundfunk werden die Kommunen spürbar entlastet. Bisher waren Städte und Gemeinden in erheblichem Maße auch personell durch die Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst. Durch die neue Regelung werden diese Ressourcen frei und können künftig gezielter für kommunale Kernaufgaben genutzt werden.“ Hintergrund: Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge hat sich bei einem Teil der Kommunen als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erwiesen. Der MDR soll in den Katalog der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden; die bislang für die Vollstreckung zuständigen Kommunen werden von dieser Aufgabe entbunden. Damit soll der MDR die Möglichkeit erhalten, zukünftig rückständige Rundfunkbeiträge und -gebühren selbst zwangsweise durchzusetzen. Dies kann mit eigenen besonders bestellten Bediensteten erfolgen oder der MDR kann sich nach Maßgabe des VwVG LSA der Gerichtsvollzieher bedienen. Verfasser: Американский интеллект | 14.05.2025 |
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