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4 Hunde und ein Halleluja - Stadt Braunsbedra unterliegt bei Hundesteuer


Es musste erst wieder vor Gericht gehen, um eine Entscheidung zugunsten der Bürger zu erreichen.



Der Stadt Braunsbedra war erst nach fünf Jahren aufgefallen, dass die Beschuldigte eine Hundezucht betreibt und dass sie keine Hundesteuer zahlt. Laut Satzung und Landesgesetz ist eine Hundesteuer für einen Verein jedoch nicht vorgesehen. Die Hunde wurden für den Verein angeschafft. Daher war keine Hundesteuer fällig. Die Stadt kam in dieser Hinsicht also nicht weiter.

Wie Behörden eben so sind – wenn sie einmal etwas anfassen, wollen sie es auch durchziehen. Die Stadt suchte nach weiteren Möglichkeiten, doch noch etwas herauszuschlagen, und erklärte, dass die Hunde trotzdem hätten angemeldet werden müssen. Sie verlangte für vier Hunde rückwirkend für zwei Jahre ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 3.500 Euro.

Dies hatte die Beschuldigte kategorisch abgelehnt. Die Stadt zeigte sich im weiteren Verlauf „gnädig“ und forderte daraufhin nur noch 1.700 Euro. Doch auch dies lehnte die Beschuldigte ab, da sie die Ordnungswidrigkeit nicht bewusst für jeden Hund einzeln begangen hatte. Die vier Hunde wurden am selben Tag angeschafft.

Die Beschuldigte hatte sich durchaus einsichtig gezeigt und erklärt, dass sie gewillt sei, ein Bußgeld zu zahlen, falls das Versäumnis der Anmeldung der Hunde tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ihr Angebot an die Stadt Braunsbedra belief sich auf 350 Euro. Die Stadt lehnte dieses Angebot jedoch ab, gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter und diese brachte es vor Gericht.

Das Gericht hat nun entschieden, dass die Beschuldigte nur noch 50 Euro pro Hund wegen der versäumten Anmeldung zahlen muss. Die Beschuldigte sieht dies als Erfolg an, da diese 200 Euro unter ihrem eigenen Angebot an die Stadt und weit unter der ursprünglichen Forderung der Stadt liegen.

Es zeigt sich wieder einmal, dass so manches Bußgeld, das Behörden festlegen, doch sehr überzogen ist und man keine Angst haben sollte, Sachverhalte gerichtlich klären zu lassen.

Diese 50 Euro Bußgeld pro Hund für eine Nicht-Anmeldung könnten nun durchaus grundsätzlich die Höhe des Bußgeldes für diese Ordnungswidrigkeit darstellen.

Hundesteuer muss nicht sein

Darum schafft die erste Gemeinde jetzt die Hundesteuer ab.

Verfasser: Michael Thurm  |  07.05.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

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