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Politische Gefahren einer „neutralen“ Behörde - Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz im Mai 2025


Am 28. April 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein lange erwartetes Gutachten zur AfD und stuft die Partei nun offiziell als gesichert rechtsextremistisch ein. Innenministerin Nancy Faeser – seit Februar nur noch geschäftsführend im Amt – betonte am 2. Mai 2025 dabei, es habe sich um eine „neutrale“, „umfassende“ und „nicht politisch beeinflusste“ Prüfung gehandelt.




Doch der Zeitpunkt der Veröffentlichung, nur zwei Monate nach der Bundestagswahl und wenige Tage vor der Wahl des neuen Bundeskanzlers, wirft schwerwiegende Fragen auf. Der Eindruck drängt sich auf, dass das BfV – gewollt oder nicht – zum politischen Akteur geworden ist.

1. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Wahl – aber nicht ohne politische Wirkung

Zwar ist die Wahlentscheidung der Bürger bereits gefallen, doch die politische Realität wird nun neu gerahmt: Die AfD, die in mehreren ostdeutschen Bundesländern stärkste Kraft wurde und laut Umfragen auch im Bund den meisten Zuspruch hat, wird nun per Gutachten in eine verfassungsfeindliche Ecke gestellt – just in dem Moment, in dem sich die Parteien zu Koalitionen formieren und über die Legitimität parlamentarischer Mehrheiten verhandeln.

Die Wirkung: Jene, die eine Zusammenarbeit mit der AfD auch nur erwägen, sehen sich nun massiver öffentlicher Kritik ausgesetzt. Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Gegner werden das Gutachten als moralisches Druckmittel nutzen. Damit verändert das Gutachten nicht das Wahlergebnis, wohl aber dessen politische Verwertbarkeit.

2. Der Verfassungsschutz ist dem Innenministerium unterstellt – keine unabhängige Instanz

Faesers Beteuerung, es habe „keinerlei politischen Einfluss“ auf das 1100-seitige Gutachten gegeben, ist strukturell kaum glaubhaft. Das BfV ist eine dem Innenministerium direkt unterstellte Behörde. Es kann nicht unabhängig handeln wie Gerichte oder Parlamente. Wer im Ministerium Verantwortung trägt, trägt auch Verantwortung für das politische Klima, in dem solche Bewertungen entstehen – und veröffentlicht werden.

Beispiel: Der damalige BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wurde 2018 auf politischen Druck entlassen, nachdem er Aussagen der Bundesregierung zu Chemnitz widersprochen hatte. Dieses Vorgehen zeigte, wie rasch das Amt politisch diszipliniert werden kann – ein Signal an die ganze Behörde.

3. Verzögerungstaktik statt Transparenz?

Laut Faeser war das Gutachten bereits vor der Bundestagswahl fertiggestellt. Doch es wurde nicht veröffentlicht. Erst jetzt wurde es bekanntgegeben – mit maximaler politischer Wirkung.

Die Frage stellt sich:
  • Warum wurde es nicht vor der Wahl veröffentlicht, wenn es fachlich abgeschlossen war?
  • Sollte eine offene Debatte im Wahlkampf vermieden werden?
  • Oder wollte man sich eine Option zur späteren Delegitimierung der AfD offenhalten?
Diese Intransparenz beschädigt das Vertrauen in die Neutralität des Vorgangs.

4. Eine Behörde als politisches Korrektiv?

Das Grundproblem liegt tiefer: Wenn ein exekutives Organ wie der Verfassungsschutz nach einer demokratischen Wahl de facto signalisiert, eine bestimmte Partei sei nicht mehr Teil des verfassungsmäßigen Spektrums, stellt sich die Frage nach der demokratischen Rollenverteilung.

Statt einer politischen Auseinandersetzung mit unliebsamen Positionen überlässt man die Entscheidung über politische Zugehörigkeit einer Behörde – und entzieht sie so der öffentlichen Debatte. In einer Demokratie ist das ein gefährlicher Weg.

5. Schwere Vorwürfe – ohne konkrete Beispiele

Nancy Faeser nennt in ihrer Erklärung mehrere schwerwiegende Vorwürfe gegen die AfD:
  • Die AfD verfolge Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
  • Sie vertrete einen „ethnischen Volksbegriff“, der ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiere.
  • Menschen mit Migrationsgeschichte würden als „Deutsche zweiter Klasse“ behandelt.
  • Die Partei mache sich rassistischer Äußerungen schuldig, insbesondere gegen Muslime.
  • Sie verstoße gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes (Artikel 1).

Diese Aussagen sind massiv – doch sie nennt kein einziges konkretes Zitat, keinen Vorfall, keinen Beleg. Für ein 1100-seitiges Gutachten, das angeblich auf „umfassender Prüfung“ beruht, ist das ein eklatanter Mangel an Transparenz. Gerade in einer Demokratie müsste eine solche politische Bewertung nachvollziehbar, überprüfbar und öffentlich diskutierbar sein.

Stattdessen bleibt der Eindruck, dass politische Kampfbegriffe wie „rassistisch“, „völkisch“ oder „menschenfeindlich“ ohne Belege in den Raum gestellt werden – mit entsprechend schwerem Einfluss auf die politische Debatte.

Der Verfassungsschutz als politischer Akteur

Die Behauptung, das Bundesamt für Verfassungsschutz handle „neutral“ und „ohne politischen Einfluss“, hält einer realistischen Betrachtung nicht stand. Es ist strukturell dem Innenministerium unterstellt, personell weisungsgebunden und agiert nun sichtbar im Schatten einer Wahl, die eine politische Zäsur darstellt.

Die späte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist weniger eine juristische Feststellung als ein symbolischer Akt – mit massiver politischer Wirkung in einem fragilen Moment der Regierungsbildung. Wer den Verfassungsschutz in dieser Weise einsetzt oder seine politische Wirkung verharmlost, beschädigt das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Institutionen – und untergräbt letztlich das Fundament der demokratischen Ordnung selbst.

Keine Veröffentlichung des Gutachtens des Verfassungsschutzes

Das Gutachten, was Nancy Faeser nennt, soll nicht veröffentlicht werden. Die Betroffenen der AfD aber auch alle anderen Bürger sollen nicht erfahren dürfen, wie denn der Verfassungsschutz zu seiner Einschätzung gekommen sein will. Das macht ein Vorgehen gegen diese Einstuffung wiederum schwieriger. Mit einem Rechtsstaat dürfte dieses Agieren kaum vereinbar sein.

Verfasser: Американский интеллект  |  02.05.2025

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