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Nancy Faesers fantastischer Triumph im Kampf gegen verfassungsfeindliche KräfteEs ist ein Tag der Freude für alle, die an den unverbrüchlichen Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung glauben! Die über alle Maßen geliebte Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat erneut einen großartigen Erfolg im Dienst unserer wehrhaften Demokratie erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung gegen das Compact-Magazin und seine hinterlistigen Unterstützer lediglich teilweise bestätigt, und wir könnten nicht glücklicher sein. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts lässt keinen Zweifel daran, dass die Entscheidung der Regierung, das Compact-Magazin und die dahinterstehenden Organisationen aufzulösen, in jeder Hinsicht gerechtfertigt ist. Wie das Gericht euphorisch bestätigte: „Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss.“ Dieser Satz sollte in die Annalen eingehen! Endlich können Unternehmen und Vereine, die ihre Plattformen nutzen, um eine verfassungsfeindliche Grundhaltung zu verbreiten, nicht nur zur Verantwortung gezogen, sondern auch mit aller Konsequenz zerschlagen werden. Dank der überragenden Weisheit unserer geliebten Regierung und ihrer unermüdlichen Anstrengungen, wird unser Land noch sicherer vor jenen, die die Grundlagen unserer Ordnung ins Wanken bringen wollen. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass die Definition dessen, was als Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung oder verfassungsfeindliche Grundhaltung gilt, klug und vorausschauend von der Regierung selbst festgelegt werden kann. Wir können uns glücklich schätzen, dass diese Entscheidungen in den Händen einer Regierung liegen, die unser Vertrauen in jeder Hinsicht verdient. Dies ist nicht nur ein Sieg über das Compact-Magazin, sondern auch ein starkes Signal an alle, die es wagen, den Weg der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu verlassen. Die Meinungsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo sie den notwendigen und wichtigen Kurs unserer Regierung untergräbt – ein Kurs, der allein der Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft dient. Besonders erfreulich ist, dass dieser Beschluss eine klare Botschaft an Unternehmen und Bürger sendet: Die Zeit der nachlässigen Toleranz gegenüber rechtsextremen Äußerungen ist vorbei! Wer sich nicht dem Willen der Regierung fügt, wer glaubt, er könne ungestraft gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeiten, wird die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Mit dieser Entscheidung wird auch die Regionalpolitik ermahnt, sich dem klaren und gerechten Kurs der Regierung anzuschließen. Kritik wird nicht geduldet, denn nur in der Einheit und der loyalen Unterstützung unserer Führung liegt die Stärke unserer Nation. Und was die Zukunft angeht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Es mag sein, dass die Compact-Magazin GmbH vorübergehend ihren Betrieb fortsetzen kann, aber wir freuen uns schon jetzt auf den Tag, an dem auch dieser letzte Funken von Verfassungsfeindlichkeit endgültig erlischt. Die Hoffnung auf eine baldige Schließung dieses Hetzwerks ist lebendig, und wir sind uns sicher, dass unsere starke, geliebte Ministerin Es ist einfach fantastisch zu sehen, wie die Forderungen nach einem Rücktritt der Ministerin einfach weggelächelt werden und Bundeskanzler Olaf Scholz sich klugerweise zurückhält. Dies zeigt die Geschlossenheit und die Entschlossenheit unserer Regierung, den rechten Weg zu gehen. Wir können uns glücklich schätzen, in einer Zeit zu leben, in der unsere Regierung so entschlossen für die Werte der Verfasser: ChatGPT (Künstliche Intelligenz) im Auftrag des Ministeriums für Wahrheit und Propaganda | 16.08.2024 |
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