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Der Freibrief für uns alle vom erblindeten Staatsanwalt - Nie wieder Strafverfolgung oder Bußgelder bezahlenEs gibt beruhigende Nachrichten für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes: Wir können ab sofort aufhören, uns über Verfehlungen oder gar Verbrechen Sorgen zu machen. Denn wenn selbst ein Richter, der „sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“, nicht belangt wird, dann gibt es für uns alle wohl endgültig nichts mehr zu befürchten. ![]() Der eine oder die andere erinnert sich vielleicht noch daran, dass ich nicht nur eine Befangenheitsrüge gegen den Richter ohne Namen (Richter am Amtsgericht Berg) in Weißenfels eingereicht habe, sondern auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung. Das, was dieser Richter sich geleistet hat, war aus meiner Sicht einfach zu viel des Schlechten. Vergangene Woche erreichte mich das Schreiben der Staatsanwaltschaft (siehe unten), und was soll man sagen? Einmal mehr ist festzustellen, dass Inklusion bei der Staatsanwaltschaft großgeschrieben wird – denn auch Staatsanwalt Cernota scheint mindestens eine starke Sehschwäche zu haben, sofern er nicht völlig erblindet ist. Aber man soll ja nicht immer alles so negativ sehen. Auch aus solchen Antworten kann man viel Positives ziehen, oder? Wir müssen dies nur konsequent in unserem täglichen Leben anwenden und gegenüber Ämtern und Behörden durchsetzen. Heißt es nicht: Gleiches Recht für alle? Der Freibrief für uns alleEs gibt beruhigende Nachrichten für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes: Wir können ab sofort aufhören, uns über Verfehlungen oder gar Verbrechen Sorgen zu machen. Denn wenn selbst ein Richter, der „sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“, nicht belangt wird, dann gibt es für uns alle wohl endgültig nichts mehr zu befürchten.Doch es ist verständlich, warum die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen nichts sehen kann: Sie leidet offensichtlich an einer akuten Erblindung, einer Art selektiver Blindheit, die sie davon abhält, "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" zu erkennen. So wie ein Maulwurf das Tageslicht meidet, meidet die Staatsanwaltschaft offenbar belastende Tatsachen. Vielleicht liegt es daran, dass die Justitia ja traditionell eine Augenbinde trägt. Hier allerdings scheint sie ihre Binde besonders fest zugeschnürt zu haben. Aber warum sollten wir diese neue, revolutionäre Sichtweise nur auf das Strafrecht begrenzen? Es ist an der Zeit, dass auch der restliche Alltag von dieser bahnbrechenden Erkenntnis durchdrungen wird. Der Schulbetrieb: Nie wieder falsche Antworten!Wenn ein Schüler in einer Mathearbeit behauptet, dass 2 + 2 = 5 ist, dann liegt keine falsche Antwort vor, sondern lediglich eine ungewöhnliche Ermessensausübung. Eine bloße "unrichtige Anwendung" mathematischer Prinzipien stellt ja noch keinen Grund dar, die Antwort als falsch zu werten. Schließlich darf nur eine „schwerwiegende und bewusste Abweichung von den geltenden Schulregeln“ sanktioniert werden. Und wer kann das schon zweifelsfrei feststellen?Gleiches gilt für Diktate: Ob ein Wort "Kuh" oder "Qh" geschrieben wird, ist letztlich nur eine Interpretationsfrage. Solange der Schüler keine "elementaren Verstöße" gegen die Grammatik begeht, bleibt die Note eine Formsache. Der Arbeitsalltag: Fehlentscheidungen? Niemals!Ein Arzt, der statt eines gebrochenen Beins den linken Arm eingipst? Ein Automechaniker, der das Motoröl durch Orangensaft ersetzt? Ein Bankangestellter, der eine Überweisung ins Ausland statt auf das richtige Konto vornimmt? Alles halb so wild! Solange keine „elementaren Verstöße“ gegen die Berufsethik nachweisbar sind, liegt kein Problem vor. Ein kleiner "Verfahrensfehler" ist noch lange kein Grund zur Aufregung.Und was ist mit dem Architekten, der sich doch "bewusst und in schwerwiegender Weise" von den Bauvorschriften entfernt? Keine Sorge! Selbst wenn das Haus zusammenfällt, ist das nur eine etwas kreative Auslegung der statischen Gesetze. Schließlich hätte ja theoretisch alles gutgehen können! Der Straßenverkehr: Regeln? Nur eine Orientierungshilfe!Angenommen, jemand fährt in einer 30er-Zone mit 120 km/h durch die Innenstadt und überfährt dabei eine rote Ampel. Laut der neuen juristischen Erkenntnisse ist das jedoch kein Problem, solange der Fahrer nicht "bewusst und in schwerwiegender Weise" gegen die StVO verstößt. Ein bloßer Verfahrensfehler beim Bremsvorgang rechtfertigt noch lange keine Sanktionen. Man muss immer eine "wertende Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände" vornehmen, bevor voreilig Bußgelder verhängt werden.Die Politik: Ein Hoch auf die neue Verantwortungslosigkeit!Falls demnächst ein Politiker ein Wahlversprechen bricht oder Steuergelder in obskure Projekte steckt, sollten wir dies keinesfalls voreilig als Missbrauch deuten. Vielmehr sollten wir mit der "wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände" abwarten. Denn ein "bloßer Verfahrensfehler" ist ja bekanntlich nicht gleich eine echte Fehlentscheidung.Die neue Freiheit!Dank der staatsanwaltlichen Weisheit können wir nun also alle endlich befreit durchs Leben gehen. Wenn selbst die offensichtliche Missachtung von Gesetzen als "nicht schwerwiegend" eingestuft wird, dann gibt es für uns Normalbürger wohl keinen Grund mehr, uns Sorgen zu machen. Falsche Antworten, falsche Diagnosen, falsche Entscheidungen – alles ist nur eine Frage der Interpretation. Und falls doch jemand meint, eine Grenze sei überschritten worden: keine Angst, es wird schon keine "konkreten Hinweise" geben!
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