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Der Oberbürgermeister und einige Stadträte von Weißenfels wollen Die Bürgerstimme platt machen! Ihre Unterstützung für
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Skandal-Video wieder online! - Trotz Drohung durch Anwaltskanzlei, Oberbürgermeister und Vorsitzenden des Stadtrates von WeißenfelsDie Videoaufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates von 7.11.2024 Weissenfels ist wieder online. Die Vorgeschichte und wie es dazu kam, dass das Video offline ging, finden Sie HIER! Warum wurde das Video wieder veröffentlicht?Es liegt kein Beschluss des Stadtrates vor, der den Oberbürgermeister Martin Papke und den Vorsitzenden des Stadtrates Ekkart Günther bevollmächtigt hätte, die Anwaltskanzlei Fehse & Szabo damit zu beauftragen, gegen die Veröffentlichung des Videos vorzugehen. Die Kanzlei machte Persönlichkeitsrechte jener Stadtratsmitglieder geltend, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Redebeiträge ausgesprochen hatten, darunter der Vorsitzende des Stadtrates, der die Sitzung geleitet hatte.Es wurden allerdings auch keine Vollmachten der Stadtratsmitglieder vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass diese den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Stadtrates privat bevollmächtigt hätten, als Bevollmächtigte gegenüber der Anwaltskanzlei aufzutreten. In der Unterlassungserklärung, die die Anwaltskanzlei unterzeichnet sehen wollte, heißt es, dass Oberbürgermeister Martin Papke und der Vorsitzende des Stadtrates Ekkart Günther den gesamten Stadtrat vertreten würden. Dies stellt demnach eine (vorsätzliche) Falschdarstellung / Täuschung dar. Ebenfalls tritt Papke als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Weißenfels (Oberbürgermeister) auf. Da dies jedoch nur einen Teil der Stadträte de facto als Privatpersonen betrifft, dürfte dieses Vorgehen ebenfalls nicht rechtskonform sein. Die Stadträte, die demnach dch nicht vertreten werden sind: Christopher Hesselbarth, Beatrix Schierhorn, Michael Spengler, Angela Braune, Beate Schlegel, Walter Wolter, Heidi Föhre, Jana Loth, Mike Koch-Frischleder, Jörg Riemer, Sandy Scheunpflug, Ekkart Günther, Silke Krause, Johannes Kunze, Dr. med. Burcin Özüyaman sowie Horst Ziegler. Lawfare gegen die PressefreiheitFür mich ist dies ein klarer Fall von Lawfare gegen die Pressefreiheit. Es wird versucht, durch hohe Geldforderungen und juristisches Vorgehen ohne tatsächliche Rechtsgrundlage die Presse einzuschüchtern und die Veröffentlichung der Stadtratssitzung zu unterdrücken.Ein solches Vorgehen ist nicht neu. Während der Pandemiejahre hatte sich dieses Verhalten intensiviert, um kritische Stimmen mundtot zu machen. Sehr in Erinnerung drüfte der Fall des Compact Magazins sein. Aber auch aktuell gehen Politiker weiterhin gegen Kritiker vor - unter dem Vorwand von angeblichem Hass und Hetze. Das jüngste Beispiel ist das Schwachkopf-Gate, ausgelöst von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Solche Vorgänge sind einer Demokratie unwürdig.Politiker, die so agieren, haben Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Transparenz und Demokratie nicht verstanden. Sie verstehen offensichtlich nicht, dass sie gegenüber den Bürgern rechenschaftspflichtig sind. Damit disqualifizieren sie sich aus meiner Sicht für die Posten als Stadträte.Dass auch Oberbürgermeister Martin Papke auf diese Weise agiert, stellt sein Demokratieverständnis ebenfalls infrage. Wie geht es weiter?Das Video ist wieder online. Nun können sich Interessierte selbst eine Meinung dazu bilden – insbesondere im Hinblick auf die Argumentationen und Abstimmungen zum IKIG. Dabei fällt besonders auf, dass die Stadtratsmitglieder ein erhebliches Informationsdefizit haben, da viele Dinge einfach unklar sind bzw. – wie kommende Artikel aufzeigen werden – Desinformationen und Falschdarstellungen aufgesessen sind.Die Verantwortung für mögliche zusätzliche Kosten, die auch für die Stadt Weißenfels entstehen könnten, wenn das IKIG-Projekt nicht so funktioniert wie gewünscht oder sogar scheitert, soll auf den zu gründenden Zweckverband abgeschoben werden. Die Kosten müssten letztlich dennoch von den beteiligten Städten Weißenfels, Lützen, Teuchern und Hohenmölsen getragen werden. Wird die Kanzlei im Auftrag des Oberbürgermeisters und des Vorsitzenden des Stadtrates noch einmal nachlegen und sogar vor Gericht gehen?Ob noch einmal etwas von der Anwaltskanzlei kommt, bleibt abzuwarten. Falls die Kanzlei den Fall vor Gericht bringt, werde ich darüber hier berichten. Dies würde jedoch belegen, dass im Stadtrat eine nicht unerhebliche Anzahl an Demokratie-Verweigerern sitzt, die die Pressefreiheit und Berichterstattung durch Lawfare einzuschüchtern versuchen und die Existenz der Bürgerstimme bedrohen wollen.Ich bin, was das Führen von Gerichtsverhandlungen betrifft, aufgrund der vielen Verfahren in Bezug auf meine Tochter ganz gut geübt und sehe die Aussichten hier in dieser Sache sehr positiv. Wenn die Kanzlei das wirklich vor Gericht bringen will, habe ich keinerlei Angst davor. Gerade das Thema IKIG zeigt, wie wichtig eine unabhängige Berichterstattung ist. Auch wenn es hauptsächlich um Fördermittel geht, sind diese dennoch Steuermittel, die durch die Bürger zu erbringen sind. Ebenfalls ist durch das Agieren der benannten Stadträte und des Oberbürgermeisters ersichtlich geworden, wer mit Demokratie nichts am Hut hat. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein zweiter Versuch seitens der Kanzlei gestartet wird. Denn es gibt nun mindestens das Problem, dass die Anwaltsrechnung von Martin Papke und Ekkart Günther aus der eigenen Tasche bezahlt werden müsste. Sollte versucht werden, dass die Stadt Weißenfels die Anwaltsrechnung zahlen soll, wäre dies ebenfalls bedenklich und wahrscheinlich als tendenzielle Veruntreuung zu betrachten. Bewerten müssten dies selbstverständlich andere. Mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehenIch möchte auch an dieser Stelle den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich (CDU) zitieren, der am 11. März 2024 im Kreistag sagte: "Wir wissen alle, wer solche Instrumente der Einschüchterung, der Repression und der Bedrohung eingesetzt hat, und wo so etwas hinführen kann. ... Aber als Christen-Mensch glaube ich fest daran, dass Sie und Ihre Helfershelfer dafür einst zur Verantwortung gezogen werden. Bis es soweit ist, sage ich Ihnen: Diesen Nazi-Methoden werde ich standhalten und auch weiterhin mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird."Unterstützen Sie den Kampf für Demokratie, Transparenz und PressefreiheitWer die Bürgerstimme im Kampf für Demokratie und Pressefreiheit unterstützen kann und will, findet weiter unten Bankverbindung und PayPal-Link. Ein Gerichtsverfahren in dieser Sache zu führen, worauf es immer noch hinauslaufen kann, ist leider nicht billig.Eine Unterstützung darüber hinaus ist immer willkommen, um mehr berichten zu können. Es ist wichtig, dass der Souverän, der Bürger, die Politik kontrolliert, auch widerspricht und sich nicht kleinhalten oder einschüchtern lässt!Ich habe bisher davon abgesehen, Anzeige gegen den Anwalt Fehse sowie Martin Papke und Ekkart Günther wegen Nötigung im Sinne des §240 StGB, Erpressung im Sinne des §253 StGB, Betrug im Sinne des §263 StGB, Bedrohung im Sinne des §241 StGB sowie tendenziell Amtsanmaßung im Sinne des §132 StGB zu erstatten. Ich bin jemand, der Dinge gern auf Augenhöhe klären will. Ich betrachte mich, aber auch alle anderen, als Mensch. Hat jemand ein politisches Amt inne, betrachte ich diesen nicht als einen Vorgesetzten, der mir nach Belieben etwas vorschreiben kann. Politiker können dies eben nicht. Ich verstehe mich absolut nicht als Untertan. Verwaltungsmitarbeiter können auch nicht nach Belieben Vorgaben machen – diese müssen dafür einen Verwaltungsakt erlassen, der die notwendige Form haben sowie begründet sein muss und gegen den man Rechtsmittel einlegen kann. Ein Anwalt mag zwar Jura studiert haben, das bedeutet aber nicht, dass dieser immer grundsätzlich Recht hat, mag er dies auch noch so gut versuchen darzustellen. Nur weil ich keine Anzeige erstattet habe, bedeutet dies nicht, dass andere keine Anzeige erstatten könnten bzw. dass die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus anfängt zu ermitteln, sobald sie Kenntnis von diesem Vorfall erlangt. Verfasser: Michael Thurm | 21.11.2024 |
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