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AfD-Forderung von CDU-Landrat durchgesetzt - Kein Widerspruch von SPD, Grünen, Linken


Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, setzt eine Forderung der AfD durch, wonach Asylbewerber zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden und bei Verweigerung die Leistungen gekürzt bekommen.



Ende Juni 2024 berichtete der MDR und Anfang Juli 2024 die Volksstimme, dass der Burgenlandkreis zu den wenigen Landkreisen gehört, der Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet und jenen, die dies ablehnen – das ist laut Medienberichten der Großteil – die Sozialleistungen, also das Existenzminimum, kürzt.

Dies ist eine Forderung der AfD, die der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, für ganz Deutschland fordert.

Im Landkreis Rosenheim stellte die AfD-Kreistagsfraktion einen Antrag und forderte dort diese Arbeitspflicht einzuführen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Der dortige CSU-Landrat Otto Lederer stellte fest: „Wir sehen eine einzelfallabhängige oder generelle Arbeitspflicht für Asylbewerber als verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“ Zudem seien die Bestimmungen des Paragraphen 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht anwendbar, soweit Flüchtlinge, wie etwa ukrainische Kriegsflüchtlinge, einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben. Auch bestehen praktische Hemmnisse, wie Sprachbarrieren, die die Umsetzung der Vorschrift erschweren.

Im Zusammenhang mit den Hartz4-Gesetzen stellte das Bundesverfassungsgericht 2019 fest, dass eine Reduzierung des Existenzminimums auf Ernährung, Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege oder sogar weitergehender verfassungswidrig ist. In der Folge mussten die Hartz4-Gesetze abgeschafft bzw. geändert werden, was zur Einführung des Bürgergeldes führte.

Laut Asylbewerberleistungsgesetz sollen Arbeitspflichtverweigerern nur noch Leistungen zur „Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ gewährt werden. Nur soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, können ihnen auch andere Leistungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 gewährt werden. Die Leistungen sollen als Sachleistungen erbracht werden.“

Es hatte viele Jahre und einen langen Weg durch die Instanzen gebraucht, damit die Hartz4-Gesetze, die wie das Asylbewerberleistungsgesetz unter der Führung von SPD und Grünen erlassen bzw. verändert wurden, auf den Prüfstand kamen. Es ist anzunehmen, dass in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz ein ähnlich langer Gang durch die Instanzen geführt werden müsste, insofern es Betroffene gibt, die diesen gehen können und wollen und nach den vielen Jahren, bis dies ggf. auch vom Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, noch in Deutschland leben und ein diesbezügliches Rechtsschutzbedürfnis haben.

Das Urteil zu Hartz4-Saktionen


PRO ASYL und alle Landesflüchtlingsräte lehnen die Arbeitspflicht für Geflüchtete ab und fordern stattdessen die Aufhebung aller Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen. „Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen,“ sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden – ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung“, so Alaows weiter.
„Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet“, sagt Dajana Strunz vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Mehr auf der verlinkten Website.

Anfrage an die Mitglieder im Kreistag

Ich hatte bei allen im Kreistag vertretenen Parteien um ein Statement gebeten, wie diese dazu stehen, dass vom Landrat letztlich eine Forderung der AfD und ein wahrscheinlich verfassungswidriges Gesetz umgesetzt wird. SPD, Grüne, Linke… keine Reaktion, Schweigen im Walde.

Die einzige Reaktion kam von der Vereinten Bürgerliste Naumburg e.V.: „Nach der jüngsten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist der Burgenlandkreis verpflichtet, Geflüchtete zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten. Dies geschieht unter anderem durch den Einsatz in eigenen Gesellschaften wie der GESA. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Integration der Geflüchteten zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, einen aktiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

In der Vergangenheit wurde eine Kürzung des Existenzminimums für Hartz-IV-Empfänger vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Für Asylbewerber hingegen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz, welches eigene Regelungen und Sanktionen beinhaltet. Diese Sanktionen sind darauf ausgelegt, die Mitwirkungspflicht der Asylbewerber sicherzustellen und sie zur Teilnahme an angebotenen Maßnahmen zu motivieren.

Der Burgenlandkreis setzt diese Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun um. Dies bedeutet, dass Geflüchtete, die sich weigern, angebotene Arbeitsmöglichkeiten anzunehmen, mit entsprechenden Sanktionen rechnen müssen. Diese Sanktionen können beispielsweise Kürzungen der finanziellen Leistungen umfassen.

Das Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht, die Geflüchteten zu bestrafen, sondern sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen die Chance zu geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die Arbeit in den Gesellschaften des Landkreises bietet ihnen die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erwerben, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und letztlich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.“


Die Anfrage wurde ebenfalls an das Zeitzer Bündnis für Vielfalt und Demokratie gestellt, da dies mehrfach Demonstrationen gegen Rechts veranstaltet hatte, auf denen auch Landrat Götz Ulrich anwesend war. Allen bei diesen Demonstrationen war es wichtig, sich von der AfD abzugrenzen und eine Brandmauer gegen Rechts zu bilden. Auch von diesem Bündnis gab es keine Reaktion.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Rede von Landrat Götz Ulrich im Kreistag, bei der er angesichts einer angekündigten Demonstration der AfD in Bad Bibra, die auch vor seinem Haus hätte vorbeiführen können, vor deren Nazi-Methoden warnte und dass er diesen standhalten werde. Er wolle „mit aller Kraft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, wo immer das erforderlich wird.“

Meinung:
Meiner Meinung nach dürften die Sanktionen gegen Asylbewerber in gleicher Weise verfassungswidrig sein, wie dies auch bei der Hartz4-Gesetzgebung der Fall war. Es ist einmal mehr erstaunlich, dass diese Gesetze unter Rot-Grün mit Beteiligung der CDU erlassen wurden. Sind dies doch jene Parteien, die international immer auf die Einhaltung von Menschenrechten in anderen Ländern drängen. Man kann sich durchaus der Auffassung von PRO ASYL anschließen, wenn man dies auch unter dem Aspekt der Menschenwürde, die laut Artikel 1 Grundgesetz unantastbar sein soll und die zu achten und zu schützen die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt ist.

Sicherlich kann sich der Landkreis auf die aktuelle Gesetzgebung stützen und damit eben auch die Forderung der AfD erfüllen. Mit der Erfahrung aus der Hartz4-Gesetzgebung sollte aber klar sein, dass die Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind. Es fehlt bisher ein Gerichtsurteil, was es wohl aber nie geben wird (siehe obiges Interview mit Ralph Boes). Die Frage ist, ob es moralisch gerechtfertigt ist, sich hinter dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verstecken.

Nur weil etwas in einem Gesetz steht, muss dies rechtlich und moralisch nicht in Ordnung sein. In den vergangenen Jahren gab es einige Gesetze und Vorhaben der Politik, die als verfassungswidrig eingestuft wurden. Es ist immer wieder erstaunlich, dass dies trotz einer so hohen Anzahl an Beratern von der Politik im Vorfeld nicht erkannt wird. Oder werden soll?

Verfasser: Michael Thurm  |  15.07.2024

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