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Unrecht soll Unrecht bleiben - Brachte das Impf-Team den Tod in Pflegeeinrichtungen?


Wer in den letzten Monaten nicht ganz geschlafen hatte, hatte die Veröffentlichung der RKI-Protokolle und anderer Dokumente mitbekommen und konnte feststellen, dass sämtliche „Eindämmungsmaßnahmen“ ohne wissenschaftliche Grundlage und rein politische Entscheidungen waren.



Darum stellte ich am 24. Juni 2024 an die Pressestelle des Burgenlandkreises folgende Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter anderem zeigen die Veröffentlichung und Auswertung der RKI-Protokolle und der Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen während der Coronajahre, dass sämtliche Corona-Maßnahmen politische Entscheidungen waren. So äußerte es auch die damalige Kanzlerin Merkel nach einer Ministerpräsidentenkonferenz. Kanzler Scholz erklärte im Sommerinterview, dass er nicht verstanden habe, warum Leute nicht alleine spazieren durften. Er war zu dem Zeitpunkt Vizekanzler und widerspricht mit seiner heutigen Aussage seiner damaligen Auffassung.

Das RKI hat sich dem Willen der Politik untergeordnet und Begründungen für das geliefert, was die Politik wollte.

Masken, Schulschließungen, Maskenpflichten in Schulen und anderen Bereichen, Lockdowns und Ausgangssperren hatten keinen Effekt bzw. schädliche Auswirkungen. Für den Nutzen von FFP2-Masken konnte das RKI keine Evidenz feststellen. Bei OP-Masken kann dies folglich nicht anders sein.

Die Impfquote sollte erhöht werden, weil zu viel Impfstoff bestellt wurde. Angebliche Schutzwirkungen der Impfungen waren unklar. Nebenwirkungen wurden heruntergespielt.

Frage: Zieht der Burgenlandkreis angesichts der schon bis jetzt bekannten Informationen in Betracht, Menschen, die aufgrund der Missachtung von Eindämmungsmaßnahmen, Maskenpflichten, einrichtungsbezogener Impfpflicht usw. sanktioniert wurden, dahingehend zu rehabilitieren, dass mindestens verhängte Bußgelder (laut Medienberichten über 50.000 Euro) an die Betroffenen zzgl. entstandener Auslagen zurückgezahlt und die zugrunde liegenden Bescheide rückwirkend aufgehoben werden (siehe u.a. §48 VwVfG), da diesen Bußgeldbescheiden somit die wissenschaftliche und rechtliche Grundlage fehlte, folglich unbegründet waren und in der Konsequenz als rechtswidrig, weil willkürlich, anzusehen sind?
Wenn ja, ab wann und wird das die Verwaltung eigenständig tun oder müssen die Betroffenen erst einen entsprechenden Antrag stellen?
Wenn nein, warum nicht?


Vom Burgenlandkreis kam keine Reaktion. Nichts! ¡Nada! Nothing! Ничего!

In der Talk-Sendung „Illner“ sagte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer kürzlich: „Keiner wusste wirklich etwas.“ Auch sie hatte Maßnahmen und die Ausgrenzung von Ungeimpften verhängt. Es wird sich in den Kreisen der Politik gewunden und aus der Verantwortung gestohlen.

Man sollte meinen, dass wenn man in einem Rechtsstaat leben würde, dieser Rechtsstaat und damit auch die verantwortlichen Politiker und Verwaltungen ein großes Interesse daran haben, dass Unrecht, wenn im Nachhinein offensichtlich wird, dass es Unrecht ist, möglichst wieder gut gemacht wird. Doch entweder leben wir nicht in einem Rechtsstaat, oder es will keiner der Verantwortlichen Verantwortung übernehmen. Böse Zungen würden nun fragen, warum man solche Politiker weiterhin in ihren Ämtern verweilen lässt. Ganz böse Zungen würden sagen, weil diese Politiker nur so verhindern können, dass sie tatsächlich Verantwortung übernehmen müssen, was auch eine Haftung im Sinne des Strafrechts bedeuten könnte. Das dürfte mindestens der Straftatbestand der Nötigung sein, weil durch den Druck, der gemacht wurde, die Menschen genötigt wurden, sich den Maßnahmen und der Impfung zu fügen. Dies hatte im Burgenlandkreis Menschen das Leben gekostet. Rechtsexperten könnten mal darüber diskutieren, ob das Beihilfe und/oder Anstiftung zur fahrlässigen Tötung ist.

Sattes Bußgeld für Pflegedienst


Uns liegen Dokumente vor, nach denen ein Pflegedienst ein Bußgeld von 2.500 Euro zahlen musste, weil dieser Mitte Dezember 2021 positive Schnelltests in einer Pflegeeinrichtung nicht sofort an das Gesundheitsamt gemeldet hatte. Der Pflegedienst wurde von einer Hausärztin beim Gesundheitsamt angezeigt. Eine dreifach geimpfte Bewohnerin war am 14.12.2021 im Alter von 88 Jahren verstorben. Ein Schnelltest brachte ein positives Ergebnis. Ein PCR-Test wurde nicht durchgeführt.

Daraufhin wurde vom Gesundheitsamt eine Begehung initiiert und mit Mitarbeitern des Pflegedienstes gesprochen, bei dem eine Mitarbeiterin äußerte, dass der positive Test von der Booster-Impfung verursacht sein könnte.

In der Folge hatte das Gesundheitsamt eine Anzeige beim Rechts- und Ordnungsamt erstattet. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass seitens des Gesundheitsamtes befürchtet wurde, dass der Pflegedienst das Thema Corona nicht ernst genug nehmen würde. Das Gesundheitsamt selbst machte dem Pflegedienst gegenüber Empfehlungen/Festlegungen (so wirklich klar ist nicht, was nun festgelegt oder empfohlen wurde), wonach unter anderem der Besucherverkehr minimiert werden sollte und statt Vinylhandschuhen Nitrilhandschuhe zu tragen seien. Schutzbrillen sollten eingesetzt werden. Das Ablegen der Schutzkleidung sollte geschult werden. Es sollte auf Mietwäsche für die Mitarbeiter umgestellt werden, da nicht sicher gestellt werden könnte, dass die Kleidung ausreichend gewaschen sein würde. Man könnte meinen, beim Gesundheitsamt wurde Panik geschoben.

Das Gesundheitsamt forderte in dieser Anzeige das Rechts- und Ordnungsamt auf, zu prüfen, ob neben einer Ordnungswidrigkeit laut § 73 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz auch eine Straftat gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz vorliegen könnte. (Anmerkung: Den § 73 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz gab es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Er war mit Änderung vom 31.03.2021 entfallen. Das Gesundheitsamt scheint davon keine Kenntnis gehabt zu haben.) Nach einer Rückmeldung vom Rechts- und Ordnungsamt wollte das Gesundheitsamt den Sachverhalt zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Das Rechts- und Ordnungsamt teilte dem Gesundheitsamt drei Wochen später per E-Mail mit, dass Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft nur durch das Rechts- und Ordnungsamt gestellt werden können. Einen Straftatbestand sah man nicht erfüllt. Einen Verstoß gegen die Meldepflicht gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz sah man aber als gegeben und leitete daraus eine Ordnungswidrigkeit ab. Das Gesundheitsamt sollte dem Rechts- und Ordnungsamt mitteilen, wie hoch das Bußgeld nach Auffassung des Gesundheitsamtes ausfallen sollte. Das Gesundheitsamt teilte dem Rechts- und Ordnungsamt mit, dass man nach interner Rücksprache 2.500 Euro als angemessen betrachtet.

Wie das Gesundheitsamt auf diesen Betrag gekommen war und welche Bemessungsgrundlage herangezogen wurde, ist den Dokumenten nicht zu entnehmen. Das Rechts- und Ordnungsamt stellte dem Pflegedienst ein Anhörungsschreiben zu.

Der Pflegedienst ließ dem Rechts- und Ordnungsamt durch einen Anwalt mitteilen, dass davon ausgegangen wurde, dass positive Schnelltests nicht gemeldet werden müssten und positive PCR-Tests durch den Hausarzt, der diese Tests durchgeführt hat, an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Da sich die Rechtslage ständig geändert hatte, sei man nicht auf dem aktuellen Stand gewesen, bzw. hatte man die Rechtslage nicht so eingeschätzt. Es gab während der Pandemi-Jahre Verordnungen über Verordnungen, die permanent geändert wurden, wodurch der Überblick verloren ging, was wann gegolten haben soll.

Das Rechts- und Ordnungsamt hielt dennoch am Bußgeld fest, weil es eine Fahrlässigkeit gesehen hatte.

Im Bußgeldbescheid des Rechts- und Ordnungsamtes heißt es: „Nicht nachvollziehbar ist, weshalb Sie davon ausgegangen sind, dass ein positiver Schnelltest noch keine Meldepflicht auslöst, da dies schließlich die einzige Möglichkeit ist die Erkrankung, insbesondere bei asymptomatischen Verläufen, überhaupt bzw. rechtzeitig zu erkennen. Der Schnelltest zeigt das Vorhandensein von Krankheitserregern an. Ein positiver Schnelltest ist daher in aller Regel das sicher Indiz für eine Erkrankung.“

Die Rechtschreib- und Grammatikfehler sind im Originaltext so enthalten.

Kritiker und böse Zungen würden meinen, dass wenn jemand keine Symptome hat, dieser nicht erkrankt ist. Das Vorhandensein von Krankheitserregern bedeutet nicht, dass eine entsprechende Erkrankung vorliegt. Aber das wäre wieder eine Grundsatzdiskussion – die einen sagen so, die anderen sagen so.

Das Rechts- und Ordnungsamt warf dem Pflegedienst eine laienhafte Betrachtungsweise von Infektionskrankheiten und die Verletzung von Sorgfaltspflichten vor, weil sich nicht über die Meldepflichten informiert worden war, obwohl diese Meldepflicht bereits seit einem Jahr bestanden haben soll.

Zu den 2.500 Euro kamen weitere 125 Euro Gebühren für den Bescheid hinzu.

Hatte das zentrale Impf-Team den Virus in die Pflegeeinrichtung eingeschleppt?


Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sind der Auffassung, dass das zentrale Impf-Team, welches am 8. Dezember 2021, also 6 Tage bevor die Bewohnerin verstarb, in der Einrichtung war und den Booster verabreichte, das Virus in die Pflegeeinrichtung eingeschleppt hatte, oder die Booster die positiven Tests verursacht hatten. Auch zwei Mitarbeiter des Pflegedienstes bekamen an diesem Tag den Booster gespritzt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Einrichtung immer test-negativ gewesen. Beweisen können die Mitarbeiter des Pflegedienstes ihre Vermutung allerdings nicht und man hätte ihnen wahrscheinlich auch nicht geglaubt. Es waren nach der 88-jährigen noch zwei weitere geboosterte Patienten in dieser Wohngemeinschaft verstorben. Das legt eigentlich den Verdacht nahe, dass eben jene Booster-Impfung das Problem gewesen sein kann.

Gib Leuten, die sonst nichts zu sagen haben, Macht und sie werden es gnadenlos ausnutzen


Das ist das Fazit, was der Pflegedienst hinsichtlich des Gesundheitsamtes zieht.

Nach diesem Vorfall wurden positive Tests dem Gesundheitsamt immer umgehend gemeldet. Eine Reaktion erfolgte seitens des Gesundheitsamtes aber meist erst viele Tage später, wenn sich das Thema bereits erledigt hatte und nachfolgende Tests negativ waren.

Zwei Mitarbeiter des Pflegedienstes hatten nach der ersten Impfung enorme Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen. Es fühlte sich an, wie eine schwere Grippe. Es ging ihnen gesundheitlich richtig schlecht. Sie waren bis zu drei Wochen krank geschrieben und hatten sich in der Folge verweigert, sich ein weiteres mal impfen zu lassen.

Bei einer Kollegin waren die Schnell-Tests immer negativ, aber die PCR-Tests positiv. Die Mitarbeiterin war symptomlos. Nach 5 Tagen war der Test wieder negativ. Das Gesundheitsamt ließ nicht mit sich reden, wollte auch gar nicht zuhören, denn es konnte nicht sein, es durfte nicht sein. Der Vorwurf des Gesundheitsamtes war, dass die Schnell-Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden wären. Es war ein großes „Theater“.

Die Mitarbeiter der Pflegedienstes konnten nicht zuhause hinter verschlossenen Türen im Home-Office bleiben. Sie mussten durchweg arbeiten, um die Patienten zu versorgen. Als Dank dafür gab es dieses Klatschen. Zitat des Pflegedienstes: „Ein Witz vor dem Herrn!“

Der Meldepflicht für Mitarbeiter, als es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht ging, war der Pflegedienst nachgekommen. Es gab allerdings keine Reaktion vom Gesundheitsamt. Man hatte den Eindruck, dass das ausgesessen werden sollte. Die Mitarbeiter standen unter großem Stress, weil unklar war, was wird, zumal in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, dass nicht vollständig oder ungeimpfte Mitarbeiter ihren Job verlieren könnten.

Das, was den Senioren durch die Separierung und Besuchsverbote angetan werden musste, war aus Sicht des Pflegedienstes krank und Wahnsinn.

Die Antragstellung von Corona-Prämien bedeutete einen sehr großen Verwaltungsaufwand.

Diese Zeit bleibt dem Pflegedienst nicht in guter Erinnerung, was die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden betrifft.

Es wurde durch das Gesundheitsamt ständig Druck aufgebaut und mit Ängsten gespielt. Der Pflegedienst hatte dein Eindruck, dass sich das Gesundheitsamt sehr mächtig fühlte und Oberwasser hatte. Es war eine schreckliche Zeit und erinnert sie sehr an die heutige Bundesregierung.

Mögliche Schlussfolgerungen?


Das Gesundheitsamt kannte sich mit der Rechtslage selber nicht aus. Rechtschreibung ist beim Rechts- und Ordnungsamt kein Schwerpunkt. Daraus lässt sich ableiten, dass solche Bescheide schnell zusammengeschludert wurden. Wenn der Untersuchungsgrundsatz schon keine große Rolle spielt, sollten die Texte mindestens fehlerfrei sein. Die Panik, wer auch immer diese verursacht hatte, war in der Kreisverwaltung wohl groß. Kleinigkeiten wurden zu riesigen Problemen aufgebauscht. Die Höhe des Bußgeldes wurde sich wahrscheinlich ziemlich willkürlich ausgedacht.

Andererseits besteht bisher offensichtlich keinerlei Interesse seitens der Kreisverwaltung und des Landrates, solche Vorgänge aufzuarbeiten. Mittlerweile gibt es unzählige „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“, dass die damalige Wissenschaft falsch lag oder von der Politik ignoriert wurde. Die Politik wollte dies alles so durchziehen. Es galt den Angst-Level oben zu halten. Auf die weniger oder gar Unängstlichen wurden die Behörden gehetzt. Die Maßnahmen waren politische Entscheidungen, um die Menschen in die Impfung zu treiben. Daran gibt es nach Offenlegung der bisherigen Dokumente wohl kaum noch einen Zweifel. Für mich war das damals schon offensichtlich, als ich gelesen hatte, dass für jeden Bürger der EU zehn Impfdosen bestellt worden waren. Jene mit diesem gesunden Menschenverstand konnten das aber irgendwie nicht erkennen.

Erst als dann doch klar wurde, dass die Impfung die versprochene „Schutzwirkung“ weit verfehlte, aber die Meldungen über Nebenwirkungen zunahmen, ließ man die „Pandemie“ langsam ausschleichen. Es wurde weniger getestet, dadurch sanken die Inzidenzen, folglich wurden die Maßnahmen zurückgefahren. Ein plötzlicher Schnitt hätte mit Sicherheit zu viel Verwunderung in der Bevölkerung verursacht.

Das ständige Messen mit zweierlei Maß


Ersichtlich ist aus dem Gesamtzusammenhang das ständige Messen mit zweierlei Maß. Hatte ein Pflegedienst das Melden von positiven Schnelltests versäumt, wurde ein enormer Aufwand betrieben, um Bußgelder zu verhängen und man wollte sogar Straftatbestände daraus ableiten. Haben Menschen durch die Impfung gesundheitliche Probleme bekommen oder sind daran sogar gestorben, interessiert das keinen.

Nachforschungen durch das Gesundheitsamt? Überprüfung der Todesursachen? Einleiten von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft? Eine Reaktion vom Landkreis? Oder wenigstens den Hauch einer Rehabilitation? Aufarbeitung von Nachlässigkeiten, Fahrlässigkeiten oder gar Verantwortlichkeiten, wenn Menschen nach der Impfung gesundheitliche Probleme bekamen oder sogar verstarben? Was kommt diesbezüglich vom Gesundheitsamt, vom Landkreis? Nichts! ¡Nada! Nothing! Ничего! Unrecht soll eben Unrecht bleiben!

Verfasser: Michael Thurm  |  05.07.2024

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