ÜBEL! Linkischer Abmahner Eric Stehr (Die Linke) scheitert mit seinem Kampf gegen die Pressefreiheit, Kunstfreiheit und Demokratie weitestgehend
Es gibt schlimme Neuigkeiten für alle Fans des Vorzeige-Antifaschisten Eric Stehr (Die Linke). Er hat die gerichtliche Auseinandersetzung gegen mich und die Bürgerstimme weitestgehend verloren.
Zur Erinnerung: Der von vielen wenig geliebte Eric Stehr (Die Linke) hatte mich und die Bürgerstimme anwaltlich abmahnen lassen. Ihm missfiel wohl der eine oder andere Artikel und die Veröffentlichung seiner Posts aus den wunderbaren Pandemiejahren, in denen er die Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen einerseits als Covidioten bezeichnete und andererseits deren Erschießung als Lösung betrachtete. Der eine oder andere würde jetzt wohl meinen, dass das mit Toleranz, Vielfalt und sozialer Einstellung wenig zu tun hat. Der mittlerweile Landtagsabgeordnete war damals voll auf Regierungslinie, der Propaganda erlegen und konnte es kaum erwarten, am Test dieser sogenannten Impfstoffe selbst teilzunehmen und sich diese Wundermittel spritzen zu lassen. Mittlerweile wissen wir, dass diese Covidioten in vielen Punkten Recht hatten. Ein entsprechendes Eingeständnis war von Eric Stehr (Die Linke) bisher nicht zu vernehmen.
Da es offenbar nicht möglich war, gegen die Artikeltexte vorzugehen, hatte sich der angebliche Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Jasper Prigge, LL.M. ausgedacht, wegen der angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten des von vielen wenig geliebten Eric Stehr (Die Linke) vorzugehen.
Bei zwei Bildern, die mit KI erstellt bzw. verändert wurden, wurde behauptet, dass diese die Persönlichkeitsrechte des Herrn Stehr verletzen würden. Der toleranzintolerante Linke sei eine unbekannte Person und auch keine Person der Zeitgeschichte. Gestützt wurde sich auf ein „brandaktuelles“ Urteil aus dem Jahr 1966. Damals hatte eine Frau gegen die Veröffentlichung eines Bildes mit ihr im Magazin Der Stern geklagt. Sie war dort mit einem Politiker abgebildet gewesen, wurde nur beiläufig genannt und wollte nie in die Öffentlichkeit. Beim Vielfalt-Verweigerer Eric Stehr (Die Linke) lag und liegt die Sache aber eindeutig anders. Er ist auf Social Media seit vielen Jahren fleißig aktiv, hat sich in den Stadtrat von Weißenfels wählen lassen und befand sich just zum Zeitpunkt der Abmahnung im Landtagswahlkampf. Sein Antlitz prangte von zahlreichen Straßenlaternen und großen Plakaten. Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit dem Gedanken trägt, Jura zu studieren, hätte gesagt, dass diese Argumentation des Abmahnanwalts Prigge ziemlich dümmlich ist und absolut nicht trägt. Das sah nicht nur ich so, das sah auch das Landgericht in Halle so. Fachanwalt will der Herr Jasper Prigge also sein. Na ja, er hat es eben probiert, so gut er konnte.
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Zwei weitere Bilder wurden vom mutmaßlichen Fachanwalt Prigge in einer nachgeschobenen Abmahnung abgemahnt. Diese wurden vom Facebook-Profil des angeblich öffentlichkeitsscheuen ANTIFA-Fans Eric Stehr (Die Linke) übernommen. Hier fiel das Urteil des Landgerichts etwas differenzierter aus. Das Gericht ließ leider unberücksichtigt, dass sich Stehr erst kurz vor der Abmahnung die Nutzungsrechte übertragen ließ, obwohl mehr als offensichtlich das Ziel gewesen sein dürfte, die Nutzung abzumahnen. Stehr hatte diese Bilder selbst Monate bzw. jahrelang ohne Nutzungsrechte verwendet.
Die Verwendung des einen Bildes, das Stehr auf Facebook im Mai 2026 ohne Nutzungsrechte veröffentlichte, ging aus Sicht des Gerichts in Ordnung, da sich im Artikel mit dem Inhalt des Bildes befasst wurde. Das andere Bild, das Stehr als Profilfoto seit Oktober 2024 ohne Nutzungsrechte verwendete, wurde im betreffenden Artikel nicht konkret besprochen. Das Gericht sah das Bild nicht als aktuell zum Thema des Artikels passend an. Das kann man so sehen, das kann man auch anders sehen, denn es ist ein Bild der Person, um die es im Artikel geht. Es hätte wohl explizit auf das Bild im Artikeltext eingegangen werden müssen. Vielleicht hätten seine elfenhafte Erscheinung, sein damals charmant auffällig leuchtender Kurzhaarschnitt oder sein freizügiges Beinkleid bewundert werden sollen, damit auch dieses Bild zulässig hätte verwendet werden können. Ich vermute, dass die vorsitzende Richterin den von Befindlichkeiten geplagten Eric Stehr (Die Linke) das Verfahren nicht ganz verlieren lassen wollte, damit dieser hoffentlich nicht Berufung einlegt.
So wurde entschieden, dass ich zu 3/4 und der Freund von Demonstrantenerschießungen nur zu 1/4 „gewonnen“ hatte. Wenn man denn von Gewinnen sprechen kann, denn dieses Verfahren war von Anfang an vollkommen sinnbefreit.
Was hat das Verfahren gebracht und wem?
Aufgrund des Streitwerts, den der angebliche Fachanwalt Jasper Prigge auf überzogene 20.000 Euro angesetzt hatte, haben an diesem Verfahren die Anwälte vergleichsweise entspannt ordentlich verdient. Ja, gut, die Argumentation des Fachanwalts Prigge aus Düsseldorf hatte augenscheinlich mehr etwas mit Fantasie als mit fachlicher Kompetenz zu tun. Mein Anwalt hatte sich wesentlich mehr ins Zeug gelegt. Die Befindlichkeiten dieses linkischen Jungpolitikers haben demnach aber diesen Wert.Gebracht hat es die Erkenntnis, dass der von vielen wenig geliebte Eric Stehr (Die Linke) doch ziemlich asozial eingestellt ist. Denn er wusste, dass die Kosten eines solchen Verfahrens ein großes Loch in meine Familienkasse reißen würden. Rücksicht darauf, dass es in meiner Familie eine Tochter mit Behinderung gibt, nahm er nicht. Sollte er mal wieder irgendetwas verlauten lassen, dass er sich für Menschen mit Behinderung und Inklusion starkmachen würde, kann man ihm mit einem müden Lächeln begegnen, auf die Schulter klopfen und ihm im Vertrauen mitteilen: „Bist schon ein feiner Heuchalantifant!“ Denn Menschen mit Behinderung sind ihm offensichtlich vollkommen egal.
Eine weitere Erkenntnis ist, dass es sich bei Eric Stehr (Die Linke) um einen Kommunikations- und Dialogverweigerer handelt. Statt sich direkt zu melden, seine Befindlichkeiten mitzuteilen und Änderungen zu fordern, schickte er besagten Linksanwalt Prigge in die Spur, damit der die ganz große Keule rausholt.
1.700 Euro Kosten auf meiner Seite für den Abwehrkampf gegen Links! Ist daraus der Stehr'sche Politikstil ableitbar?
Die Fanboys und Fangirls des linkischen Abmahners Eric Stehr (Die Linke) werden jetzt wahrscheinlich jubeln. Einige hatten schon gehofft, dass ich eine ordentliche Strafe bekomme. Es ist aber keine Strafe, es sind die anteiligen Verfahrenskosten für diesen Kampf für Demokratie. Insofern der mutmaßliche Fachanwalt Jasper Prigge seine Fantasieleistung nur auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet, hat der antifaschistische Befindliche Glück und seine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten. Wenn nicht, wird wohl ein Teil seiner aus Steuergeldern bestehenden Landtagsdiät nach Düsseldorf überwiesen werden müssen.
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Ich bitte all jene, die den einen oder anderen Euro übrig haben, die angegebenen Transfermöglichkeiten ausgiebig zu nutzen. Dieser Fall zeigt auf, dass es da draußen auch von Links offensichtliche Feinde der Demokratie, der Pressefreiheit, der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit gibt. Und wenn solche Pressefreiheitsfeinde wie der von vielen wenig geliebte Eric Stehr (Die Linke) auf diese Weise loslegen, ist leider ein Preis zu zahlen, um solchen Personen aufzuzeigen, dass sie die Angestellten der Bürger sind. Der Herr Stehr scheint der Auffassung zu sein, dass er aufgrund seiner politischen Tätigkeit irgendwelche Sonderrechte hätte und etwas Besseres wäre. Er hat demnach bisher nicht verstanden, dass er Sonderpflichten hat und es sehr wohl die Aufgabe der Bürger, des Souveräns und auch der Presse ist, sein Tun und Handeln unter die Lupe zu nehmen und folglich ebenfalls zu kritisieren. Und diese Kritik darf auch polemisch, spöttisch und satirisch sein. Wenn ihm das nicht passt, kann er sich auch ein anderes Betätigungsfeld suchen.
Vielleicht wird er selbst Satiriker. Das Zeug dazu hat er. So postete er am 5.11.2026 im Zusammenhang mit der Kandidatur von Eva von Angern als Ministerpräsidentin von Sachsen-Anhalt, dass die Linken „proaktiv für ein soziales Sachsen-Anhalt kämpfen“ wollten. Außerdem schrieb er: „Unbeteiligte Nicht-Politiker:innen ins offene Messer laufen lassen, ist für uns keine Lösung.“ Was darf Satire, oder? Er hat bereits sehr gut gelernt, wie man öffentliche Aussagen von der tatsächlichen inneren Einstellung trennt.
Ich hatte zahlreiche Politiker der Linken um eine Stellungnahme zu diesem Fall des linkischen Abmahners Eric Stehr (Die Linke) gebeten. Erwartungsgemäß kamen keinerlei Reaktionen. Diese Art und Weise geht demnach für die Führungsriege der Linken in Ordnung.
Der von vielen wenig geliebte Eric Stehr (Die Linke) hat sich erfolgreich beworben, zukünftig intensiver beäugt zu werden, was sein politisches Wirken betrifft. Selbstverständlich wird dies immer dem gegenüber gestellt werden, was er in dieser Sache hier losgetreten hatte. Ich freue mich schon auf seine erste Rede im Landtag.
PS an den Eric-Stehr-Fanclub, die eventuell schon drauf und dran sind, Linksanwalt Prigge anzurufen: Obiges Bild ist eine Buntstiftzeichnung. Damit ist es Kunst und in jedem Fall zulässig.
