Wahlfälschung durch Briefwahl in Sachsen-Anhalt vorprogrammiert? Interview mit Ulrich Vosgerau bei Tichys Einblick
Während die links-grüne Elite inklusive CDU und SPD im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese „unsere Demokratie“ in Hochglanz-Feiern zelebriert, versinkt in Magdeburg das Fundament eben dieser „unseren Demokratie“ im bürokratischen Chaos. Hunderte doppelte Briefwahlunterlagen, dritte Versandaktionen mit neuen Nummern, Bürger, die „einfach vernichten“ sollen – und niemand garantiert, dass die ungültigen Zettel nicht doch in der Urne landen. Der Staat, der sich selbst für unfehlbar hält, kann nicht einmal eine Wahl fehlerfrei organisieren. Ulrich Vosgerau seziert im Gespräch mit Maximilian Tichy den Skandal und die tiefere Wahrheit: Die Briefwahl war nie im Grundgesetz vorgesehen. Was hier abläuft, ist der schleichende Übergang in die Postdemokratie – unter staatlicher Aufsicht.
Demokratie-Heuchelei pur: Der Staat feiert sich, während die Wahl zum Farce-Theater wird
Wahlen in Deutschland? Offenbar ein lästiges Detail, das man irgendwie abhaken muss, solange die richtigen Parteien am Ruder bleiben. Während man im Fernsehen pausenlos von „unserer Demokratie“ schwadroniert, zeigt Magdeburg das wahre Gesicht: In 440 bekannten Fällen wurden Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt und verschickt. Die Behörden erklärten sie kurzerhand für ungültig, schickten dritte Unterlagen mit neuen Nummern hinterher – und wiesen die Bürger an, die überzähligen Zettel doch bitte selbst zu vernichten.Ulrich Vosgerau bringt es auf den Punkt: Die Unterlagen sind raus. Niemand kontrolliert, was wirklich damit geschieht. Die Prüfung der Nummern soll angeblich beim Eingang bei der Behörde stattfinden, nicht erst in der Wahlnacht. Ob das in allen Fällen passiert? „Kann man schwer prüfen.“ Alles liegt in der Hand derselben Behörden, die den Fehler erst produziert haben. Und wer zählt am Ende aus? Oft nicht in den öffentlichen Wahllokalen, wo Bürger zuschauen können, sondern unter Ausschluss der Öffentlichkeit in gesonderten Briefwahlbüros oder Behördenzimmern. Vertrauen? Fehlanzeige.
Das Magdeburg-Debakel: 440 doppelte Zettel – und der Staat sagt „Vernichtet das ruhig selbst“
Die Vorgehensweise grenzt an Hohn. Doppelte Nummern, dann neue Nummern, und die alten sollen einfach verschwinden. Vosgerau erinnert an frühere Streitigkeiten bei der Bundestagswahl 2021: Schon damals wurde in Wahlprüfungsbeschwerden geltend gemacht, dass Nummernvergleiche bei der Auszählung oft unterbleiben. Die Behörden behaupteten, es sei „vorab“ geprüft worden. Man vertraut also darauf, dass die Behörde selbst entscheidet, welche Stimmen sie zulässt.Schlimmer noch: In der Vergangenheit haben Behörden die Verwaltung eingehender Briefwahlunterlagen an private Unternehmen outgesourct – ein Vorgang, den selbst zurückhaltende Kommentare als unzulässig kritisieren, weil der Wahlakt in staatlicher Hand bleiben muss. Eine Richtigkeitsgarantie liefert das trotzdem nicht. Der Briefwahlskandal in Stendal 2014 zeigt, wohin das führt: Ein CDU-Politiker mit Zugang zu Wahlamtsdaten konnte massiv manipulieren – alte Menschen belästigen, Unterlagen bestellen, ohne dass die Betroffenen es wussten, oder Stimmen umlenken. Wer die Daten kennt und weiß, wer zuverlässig Nichtwähler ist, hat den Schlüssel zur Fälschung in der Hand. In Magdeburg liegen die doppelten und dreifachen Unterlagen jetzt draußen. Die Bürger sollen sie vernichten. Die Kontrolle? Aufgegeben!
Behörden entscheiden willkürlich über Stimmen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Briefwahl macht aus einer öffentlichen Staatsaufgabe ein privates Problem und zugleich ein Behördenmonopol. Die Unterlagen werden lange in Behörden verwahrt, bevor sie irgendwann ausgezählt werden – oft nicht dort, wo man zuschauen kann. Vosgerau: Eigentlich müsste es keine Briefwahl geben. Das Grundgesetz geht ausschließlich vom Präsenzwahl aus. Es spricht vom Wahltag. Die Briefwahl wurde 1956 gesetzlich eingeführt, 1957 erstmals praktiziert und 2009 völlig freigegeben – ohne jede Begründungspflicht. Seitdem kann jeder einfach Briefwahl beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 noch gesagt, die Briefwahl dürfe nicht zum Regelfall werden. Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil bei 47,2 Prozent, 2025 immer noch bei 37 Prozent. Der Regelfall ist längst erreicht – und das Gericht schaute weg.Warum die Briefwahl eigentlich illegal ist – und das Verfassungsgericht mitmacht
Vosgerau hat gegen die 2021er Wahl geklagt, weil der Anteil die Grenze zum Regelfall überschritten hatte. Das Gericht wägt die Verletzungen von Geheimheit, Freiheit und Gleichheit der Wahl gegen die „Allgemeinheit“ ab – und verwechselt dabei systematisch das rechtliche Postulat der Allgemeinheit (gleiche äußere Bedingungen für alle) mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung. Eine empirische Zahl hat mit dem Verfassungsprinzip nichts zu tun. Doch das Gericht beharrt darauf und legitimiert so den Abbau der Wahlgrundsätze.Die Probleme sind systemisch:
- Freiheit und Geheimheit: Zu Hause kann der Vater, der Bruder oder der Mitbewohner mitreden oder den ausgefüllten Zettel sehen. Der Staat garantiert nichts mehr.
- Allgemeinheit: Jeder wählt zu einem anderen Zeitpunkt und mit anderem Informationsstand. Ein Skandal nach Abgabe ändert nichts mehr.
- Direktheit und Gleichheit: Weitergabe der Unterlagen, Kauf von Stimmen, Fälschungen mit Farbkopierern oder Nutzung von Behördenwissen über Nichtwähler – alles möglich. Tote wählen mit, weil niemand praktisch prüfen kann, ob der Briefwähler am Wahltag noch lebte. Bei hohen Anteilen werden daraus Millionenstimmen.
Der schleichende Tod der Präsenzwahl seit 1956 – und der Weg in die Postdemokratie
Alternativen existieren: Stellvertretermodelle in den Niederlanden oder Frankreich, keine Briefwahl in Tschechien. Doch Deutschland hat den bequemsten und riskantesten Weg gewählt. Die Folge: Die Einhaltung der Wahlgrundsätze wird vom Staat auf den Bürger und die Behörde abgewälzt.Vosgerau ordnet das in einen größeren Zerfall ein. Die Demokratie verschiebt sich zur Postdemokratie – nicht mit Trompetenstoß, sondern schleichend. Eliten im politisch-medialen Komplex sind sich einig, egal was der Wähler will. In Sachsen-Anhalt finanziert „Campact“ mit Hunderttausenden Euro Wahlkampfhilfe für SPD und Grüne und organisiert „strategisches Wählen“, um der AfD zu schaden – während man private Werbung für andere Parteien als Ordnungswidrigkeit ahndet. Früher hätte man über Milliardärs-Einmischung gezetert. Heute ist es akzeptiert, solange es gegen die „Richtigen“ geht.
Dazu kommen Ausschlüsse von Kandidaten durch Wahlausschüsse (wie in Niedersachsen), die vorab Verfassungstreue prüfen – oft gesteuert durch Verfassungsschutz und Konkurrenten. Vosgerau hält das für verfassungswidrig: Man müsste erst wählen lassen und dann prüfen, und zwar unabhängig. Demokratie heißt, wählen zu können, wen man will – nicht, wen die Behörden vorab freigeben.
Der Staat organisiert seine eigene Unglaubwürdigkeit
Magdeburg ist kein Betriebsunfall. Es ist der logische Endpunkt einer Entwicklung, die die sichere Präsenzwahl durch eine fehleranfällige, intransparente, behördenkontrollierte Briefwahl ersetzt hat. Die Bürger sollen die überzähligen Zettel vernichten, während die Behörden die Nummern „prüfen“ und die Auszählung hinter verschlossenen Türen stattfindet. Es gibt keine Garantie.Wer die Demokratie ernst meint, müsste die Briefwahl radikal einschränken oder abschaffen und zu Verfahren zurückkehren, die Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit tatsächlich gewährleisten. Stattdessen feiert man sich im Fernsehen und lässt die Fundamente kollabieren.
Allen voran die CDU hat wiederholt zur Briefwahl aufgerufen. Böse Zungen würden meinen, dass das Ziel die Wahlfälschung ist.
Ulrich Vosgerau hat den Finger in die Wunde gelegt. Die Frage bleibt: Wie viele solche „Versehen“ braucht es noch, bis auch der letzte Bürger merkt, dass hier nicht mehr gewählt, sondern verwaltet wird?
