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Der Rechtsstaat besteht ausschließlich aus juristischen Tricks - Prozess Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen


Sie glauben noch an den Rechtsstaat? An eine unabhängige Justiz, die den Bürger vor Übergriffen des Staates schützt? Vergessen Sie es. Der Fall der Musikerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen legt schonungslos offen, wie der angebliche Rechtsstaat in Wirklichkeit funktioniert: mit vorgefertigten Urteilen, befangenen Richtern und dreisten juristischen Tricks, die an dunkle Kapitel sächsischer Justizgeschichte erinnern.



Der Corona-Eingriff: Wenn der Staat Künstler ruiniert

Im Jahr 2021 traf Julia Neigel während einer Tournee eine plötzlich verschärfte 2G-Verordnung des Freistaats Sachsen. Konzerte wurden massiv behindert, Einnahmen brachen ein. Neigel klagte – nicht nur gegen die Maßnahme selbst, sondern gegen einen Staat, der massiv in Grundrechte eingriff. Die zentrale Frage: War diese Notverordnung überhaupt rechtsgültig? Nach aktuellem Stand sehr wahrscheinlich nicht. Doch statt einer sachlichen Prüfung erlebte Neigel ein Verfahren, das jeder Vorstellung von Fairness Hohn spricht.


Skandal 1: Das Urteil vor der Verhandlung

Der absolute Höhepunkt der Justizposse: Im November 2023 entdeckten Neigels Anwälte in der Papierakte des Gerichts einen Urteilsentwurf. Datumsstempel: April 2023. Das war Monate vor der ersten echten mündlichen Verhandlung. In diesem Entwurf wurde bereits die Klageabweisung formuliert – inklusive Verweis auf eine Verhandlung, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht stattgefunden hatte und nach nur drei Minuten abgebrochen worden war.

Über 60 Prozent des finalen Urteils aus dem Jahr 2026 sind wortwörtlich identisch mit diesem frühen Entwurf. Die Anwälte ließen das Dokument notariell beglaubigen – das Gericht konnte es später nicht mehr wegdiskutieren. Ein Pressesprecher sprach lapidar von einem „Arbeitsentwurf“. Für Juristen, die die Strafanzeige prüften, war klar: Das war ein fertiger Urteilsentwurf.

Minority-Report-Justiz: Das Gericht wusste offenbar schon vor jeder Beweisaufnahme, wie das Verfahren ausgehen sollte. Die mündliche Verhandlung? Reines Theater zur Erfüllung des rechtlichen Gehörs.

Skandal 2: Die Revolving Door – Richter als Verordnungs-Schreiber

Noch brisanter sind die personellen Verflechtungen. Ein Richter, der zuvor im Justizministerium genau jene 2G- und Lockdown-Verordnungen mitverfasst hatte, trat als Pressesprecher des Gerichts auf. Er saß im Saal, während seine eigene Arbeit auseinandergenommen wurde, und gab der Presse einseitig die Position der sächsischen Staatsregierung weiter – bis eine Dienstaufsichtsbeschwerde ihn zur Korrektur zwang.

Vier von fünf Richtern des Senats gaben später zu, von diesen Verbindungen gewusst zu haben. Befangenheitsanträge? Abgelehnt. Die Richter sahen „kein Problem“ darin, täglich mit dem Kollegen in der Kantine zu essen, der die umstrittenen Verordnungen geschrieben hatte. Klassische sächsische Seilschaften – „Sachsumpf 2.0“ lässt grüßen.

Richter wechseln zwischen Staatskanzleien, Regierungsmitarbeit, Anwaltskanzleien, die im Auftrag der Regierung arbeiten, und Richterpositionen. In diesem Staat, in dem es angeblich eine Gewaltenteilung gibt, ist das offenbar ganz normal. Dass Richter Gesetze überprüfen sollen, an denen sie als Politiker oder Regierungsmitarbeiter mitgewirkt haben, scheint man als unproblematisch zu betrachten.

Das Interview sollte unbedingt angeschaut werden.

Skandal 3: Systematischer Formfehler – 101 von 102 Verordnungen ohne Prüfstempel

Besonders schwer wiegt der systematische Verstoß gegen die eigenen formalen Regeln. Jede Verordnung muss nach der Verwaltungsvorschrift vom Justizministerium geprüft und mit einem Prüfstempel versehen werden. Dieser Stempel bestätigt die Vereinbarkeit mit Bundes- und Europarecht sowie die Einhaltung aller formellen Vorgaben.

Auf eine parlamentarische Anfrage hin musste die sächsische Gesundheitsministerin einräumen: Von 102 Corona-Verordnungen besaß nur eine einzige diesen vorgeschriebenen Prüfstempel. Das bedeutet, 101 Verordnungen sind formell nie ordnungsgemäß zustande gekommen und hätten nie in Kraft treten dürfen, wenn man diese als in Kraft getreten einstufen könnte.

Das Gericht ignorierte diesen eklatanten Mangel konsequent. Auch bei der von Julia Neigel angegriffenen 2G-Verordnung fehlte der Stempel. Beweisanträge dazu wurden nicht einmal ernsthaft geprüft. Stattdessen konstruierte das Gericht Ausnahmen mit dem Hinweis auf die „besondere Dringlichkeit der Pandemie“ – und übernahm damit alte, längst widerlegte Narrative, ohne auf die umfangreichen Gegenbeweise der Klägerseite einzugehen.

Skandal 4: Beweise? Nicht gehört. Verfassungsrecht? Ignoriert.

  • Wichtige Sachverständige (u. a. Dr. Martin Schwab) wurden per Video nicht zugelassen.
  • Beweisanträge zur Unwirksamkeit der Verordnung (u. a. fehlender Prüfstempel, Verstöße gegen Völkerrecht und das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe) wurden abgelehnt oder ignoriert.
  • Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur kulturellen Teilhabe fanden keine Würdigung.

Skandal 5: Die „Postauto-Verordnung“ – In Kraft getreten auf der Autobahn

Um die Klage von Julia Neigel formal abzuweisen und gleichzeitig den gesamten vier Monate langen sächsischen Lockdown zu retten, griff das Gericht zu einem besonders dreisten Konstrukt:
Die entscheidende Lockdown-Verordnung sollte angeblich bereits am 23. November 2021 in die Post gegeben worden sein. Das Gericht behauptete, sie sei um 0 Uhr in Kraft getreten – irgendwo „im Postauto“, „in der Filiale“ oder „auf der Autobahn“. Dadurch wäre sie schon am 24. November um 0 Uhr wirksam gewesen. Julia Neigels Klageeinreichung am Morgen des 24. November 2021 wäre damit „zu spät“ gewesen.

Für die Bürger war die Verordnung zu diesem Zeitpunkt nirgends einsehbar. Online existierte lediglich ein Entwurf. Das offizielle Gesetz- und Verordnungsblatt war nicht erschienen. Normale Bekanntmachungsregeln wurden ignoriert. Konsequenz der absurden Konstruktion: Bürger hätten nachts in Postfilialen einbrechen oder Postautos überfallen müssen, um herauszufinden, ob und wann eine neue Verordnung in Kraft tritt. Nur so hätten sie rechtzeitig klagen können. Ein geradezu orwellsches Szenario, das jeder rechtsstaatlichen Logik widerspricht.

Mit diesem Trick versucht das Gericht zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Neigels Klage wäre unzulässig – und der gesamte Lockdown blieb (zumindest formal) wirksam. Millionen an möglichen Schadensersatzansprüchen würden elegant abgewehrt.

Hintergrund: Am 25. November 2021 hatte der Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite beendet. Ab diesem Datum durften keine neuen Verordnungen mit Grundrechtseinschränkungen mehr erlassen werden. Bestehende Verordnungen konnten jedoch befristet weiterlaufen. Sachsen reagierte panisch und versuchte in letzter Minute eine neue Lockdown-Verordnung zu erlassen, um die harten Maßnahmen über den Winter zu retten. Wäre die Verordnung tatsächlich formell korrekt am 24. November 2021 in Kraft getreten, wäre sie zumindest formell als gültig anzusehen gewesen. Wenn sie jedoch erst am 25. November 2021 oder später formell korrekt in Kraft getreten ist, war sie grundsätzlich ungültig und rechtswidrig, und alle darauf basierenden Maßnahmen waren ebenfalls rechtswidrig.

Der Staat schützt sich selbst – mit allen Mitteln

Der Fall zeigt das System in Reinform: Wenn eine einzelne Klage das Risiko birgt, sämtliche sächsischen Corona-Lockdown-Maßnahmen rückwirkend als rechtswidrig darzustellen (mit entsprechenden Haftungsansprüchen in Millionenhöhe), dann greift die Staatsräson. Dann werden Verfahren so gesteuert, dass das gewünschte Ergebnis herauskommt. Gewaltenteilung? Fehlanzeige. Stattdessen eine nahtlose Verzahnung von Politik, Ministerialbürokratie und Justiz.

Julia Neigel und Mitstreiter haben Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Urkundenfälschung und weiterer Delikte gestellt.

Der bittere Kern: Das ist der Rechtsstaat

Rechtsanwalt Ralf Ludwig brachte es auf den Punkt: Der Rechtsstaat besteht aus juristischen Tricks und im Zweifel aus der Staatsräson. Was Neigel als empörte Bürgerin erlebt, ist für viele Anwälte trauriger Alltag. Die Fassade „freiheitlich demokratische Grundordnung“ bröckelt. Dahinter zeigt sich ein System, das Ergebnisse vor Recht setzt und unliebsame Kläger mit formalen Winkelzügen abwehrt – selbst wenn 101 von 102 Verordnungen formell nie gültig waren.

Der Fall Julia Neigel ist kein Einzelfall. Er ist ein Lehrstück, wie der Staat sich selbst immunisiert – gegen Bürger, gegen Wahrheit und gegen Grundrechte.

Die Unterlagen zum Fall finden sich auf julianeigel.com/kulturlockdown/. Es lohnt sich, sie zu studieren. Denn sie zeigen, wie dünn der Lack des Rechtsstaats wirklich ist.

Verfasser: АИИ  |  04.05.2026

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