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Der Fristenignorierer und Zweierleimaßmesser - bisher keine Antwort auf Frage im Kreistag von Landrat Götz Ulrich (CDU)Kennst du auch solche Menschen, die dir gegenüber immer sehr pingelig sind und sofort wissen, wenn du unter Umständen eventuell vielleicht etwas nicht ganz so korrekt gemacht hast?
Der von vielen geliebte Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), und seine Mitstreiter gehören zu dieser Sorte Menschen. Ich stellte in der letzten Kreistagssitzung am 30.03.2026 die Frage, warum es dem Landrat Götz Ulrich (CDU) so wichtig war, dass die Menschen im Burgenlandkreis an dem Test dieser hochmodernen Corona-Impfstoffe teilnehmen sollten. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte am 15.12.2025 in der Enquete-Kommission des Bundestages, dass diese „Impfstoffe“ nach wie vor im Markt – also in den Menschen, die sich das haben spritzen lassen – getestet werden. Laut Geschäftsordnung des Kreistages soll man, wenn die Frage nicht sofort beantwortet werden kann, innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort bekommen. Diese Frist, die der Kreistag selbst so definiert hatte, war am 30.04.2026 vorbei. Was fand sich bis dahin nicht im Briefkasten? Richtig! Eine schriftliche Antwort. Mitglieder des Götz-Ulrich-Fanclubs werden jetzt sicherlich anmerken, dass die Post zuweilen etwas länger benötigt und dass die Antwort gaaaanz bestimmt bald kommen wird. Diese Fans möchte ich darauf aufmerksam machen, dass in der Verwaltung und im Gerichtswesen der Posteingang und nicht der Postausgang maßgeblich ist. Legst du einen Widerspruch, eine Klage oder eine Beschwerde ein, dann muss dies bei der zuständigen Stelle innerhalb der festgelegten Frist eingegangen sein. Findet der Post- oder Faxeingang nur eine Minute später statt, wird dein Widerspruch, deine Klage oder Beschwerde genau deswegen als unzulässig zurückgewiesen. Deine Begründung, auch wenn du zu 1.000 Prozent im Recht wärst, interessiert dann keinen. Damit man mich nicht falsch versteht: Ich habe kein Problem damit, wenn es bei Ämtern und Behörden heißen würde: „Gesetze, Verordnungen – na ja, darf man nicht so verbissen sehen, denn wir brauchen Flexibilität“ – wenn diese Flexibilität auch Betroffenen, den Bürgern zugestanden werden würde. Doch zeigen sich Ämter und Behörden im Umgang mit Bürgern immer wieder äußerst unflexibel und bestehen auf die Einhaltung von Gesetzen. Also auf die Einhaltung deren Gesetzesauslegung, die sich zuweilen von den Gesetzen doch erheblich unterscheidet. Erinnert sei an die Untersagung der Videoaufzeichnung einer Kreistagsausschusssitzung im Oktober 2024 durch den von vielen geliebten Landrat Götz Ulrich (CDU), weil ich diese nicht vorher angemeldet hatte. Der geliebte Landrat kannte keine Gnade, sah keine Wichtigkeit im Sinne der Öffentlichmachung dieser Sitzung. Das Presserecht, die Pressefreiheit hatten sich seiner Meinung nach der Geschäftsordnung des Kreistages, die eine Anmeldung vorher vorsieht, zu unterwerfen. Mein Widerspruch dagegen wurde nicht durch einen Widerspruchsbescheid beantwortet, sondern nur durch ein Schreiben des Rechts- und Ordnungsamtes, in dem es hieß, dass mein Widerspruch nicht der richtige Rechtsbehelf gewesen sei. Welcher der richtige Rechtsbehelf gewesen wäre, wurde selbstverständlich nicht mitgeteilt. Es würde dann die Gefahr bestehen, dass dieser zulässige Rechtsbehelf eingelegt werden würde. Das kann man als Landrat verständlicherweise nicht wollen, denn dann müsste sich der Herr Landrat doch noch damit auseinandersetzen, dass seine Entscheidung rechtswidrig gewesen war. Erinnert sei auch an die Videoaufzeichnung einer Kreistagsausschusssitzung von vor ein paar Wochen. Hier musste ich ebenfalls diskutieren, ob ich die Videoaufzeichnung aller Kreistagsausschusssitzungen oder nur der Kreisausschusssitzungen angemeldet hatte. Hätten vier Buchstaben gefehlt, hätten die super tollen Demokraten die Videoaufzeichnung nicht zugelassen. Warum bin ich so pingelig?Weil der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) und die Mitstreiter der Kreisverwaltung sowie auch die Götz-Ulrich-Fans unter den Kreistagsmitgliedern so pingelig sind.Ich messe die Menschen an ihren sich selbst gegebenen Vorgaben. Wenn also die Geschäftsordnung des Kreistages, die im Januar 2026 dahingehend geändert wurde, dass z.B. Videoaufzeichnungen mindestens drei Stunden vorher anzumelden sind, um solche Aufzeichnungen bei verspäteter Anmeldung unterbinden zu können, vorschreibt, dass die schriftliche Antwort innerhalb eines Monats erfolgen soll, dann hat diese innerhalb eines Monats im Briefkasten zu sein. Doch wie man an diesem Fall wieder einmal zweifelsfrei erkennen kann, hält sich der von vielen geliebte Landrat nicht an diese Vorgaben, obwohl ihm die Geschäftsordnung des Kreistages in der Vergangenheit so überaus wichtig war. Wenn mir gegenüber jemand so pingelig wie der Landrat agiert, schaue ich ganz genau hin und stelle immer und immer wieder fest, dass Verwaltungsmitarbeiter, aber auch Richter, Gesetze offenbar mehr als Orientierungshilfe betrachten, wenn es um das eigene Handeln geht. Geht es aber darum, diesen Bürger, diesen Souverän, in die Schranken zu weisen, können vier Buchstaben in einem Wort, oder auch ein paar Sekunden alles entscheidend sein. Auch dem von vielen geliebten Kreistagsvorsitzenden Andy Haugk ist die Geschäftsordnung wichtig, wenn es darum geht, unliebsame Fragen von Bürgern abzuwürgen. Das Messen mit zweierlei Maß in dieser „unsere Demokratie“Ja, das ist sie, diese „unsere Demokratie“, die es stets und ständig zu verteidigen gilt. Und in dieser „unseren Demokratie“ ist das Messen mit zweierlei Maß offensichtlich fest verankert. Die Angestellten der Bürger – dazu gehört auch der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) – müssen sich nicht an rechtliche Vorgaben halten. Nicht einmal jene Vorgaben, denen sie selber zugestimmt hatten. Der Bürger wiederum schon. Und wehe nicht, dann gibt es Sanktionen, Bußgelder oder Schlimmeres.Lässt der geliebte Herr Landrat Fristen verstreichen, hat er nichts zu befürchten. Denn es wurde nicht definiert, dass er dann z.B. ein Bußgeld an mich zu bezahlen hätte. Zögert er die Beantwortung noch weiter hinaus, hätte ich das Recht, Klage dahingehend einzureichen, dass es eine Antwort geben muss. Wobei der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) der Auffassung ist, dass eine Antwort auf eine Frage nicht die Beantwortung der Frage beinhalten muss. Ich bin gespannt, wann der Postbote die Antwort des von vielen geliebten Landrates in meinen Briefkasten einwerfen wird. Vielleicht dauert das diesmal nicht so viele Monate wie bei einzelnen vorherigen Fragen, die ich im Kreistag stellte. Denn dann müsste ich immer und immer wieder im Kreistag an die fehlende Antwort erinnern. Und das nervt dann wieder den geliebten Kreistagsvorsitzenden Andy Haugk, worauf er sich veranlasst sehen könnte, diese Erinnerungen und Fragen abzuwürgen, weil... das eben Teil dieser „unseren Demokratie“ ist. Verfasser: Michael Thurm | 02.05.2026 |
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