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Der überaus unwissende Landrat des Burgenlandkreises Götz Ulrich (CDU)


Mögt ihr es auch, wenn ihr in der Verwaltung auf jemanden trefft, eine Frage habt und eine durch und durch kompetente Antwort bekommt? Nun, dann solltet ihr den von vielen geliebten Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), besser nicht fragen.



Denn – und das macht diese Geschichte so traurig – er weiß nicht einmal, was ein Verwaltungsakt ist. Ja, der Hauptverwaltungsbeamte hat da eine große Wissenslücke. Doch noch trauriger als diese Wissenslücke ist, dass er diese Wissenslücke nicht schließen will.

Worum geht es?

Nun, ich, der seine Zeit zuweilen damit verbringt, Kreistags- und Stadtratssitzungen in Bild und Ton festzuhalten, wollte dies im Oktober 2024 tun. Doch der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) sah diese meine Bestrebung wohl mit Argwohn und untersagte sie. Pressefreiheit? Öffentliches Interesse? Vollkommen uninteressant für diesen demokratischsten Landrat aller demokratischen Landräte.

Mündlich hatte er die Aufzeichnung untersagt. Und aus dem kurzen Plausch bei diesem Vorgang ging hervor, dass ich im Nachhinein Rechtsmittel einlegen könnte. Es stünde mir auch frei, Klage einzureichen. Dass dies im Nachhinein aber nichts mehr nützt, weil die Videoaufzeichnung genau dieser Sitzung nicht nachgeholt werden kann, war ihm zu diesem Zeitpunkt vollkommen bewusst. Wenn einem da nicht warm um's Herz wird, oder?

Also legte ich gegen seine mündliche Untersagung der Videoaufzeichnung einige Tage später schriftlich Widerspruch ein. Und schon einige Wochen danach landete ein Brief des Rechts- und Ordnungsamtes bei mir im Briefkasten.

Ja, in §37 dieses schönen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) steht: „Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.“ Aber da beginnen beim von vielen geliebten Landrat schon die Wissenslücken. Die ihm zuarbeitenden Verwaltungsmitarbeiter scheinen dies auch nicht zu wissen, und es hatte wohl auch keiner Zeit, sich diesbezüglich kundig zu machen. Die sind eben sehr beschäftigt den ganzen Tag – bestimmt mit Verwaltungsgedöns und so.

Wer die Artikel der Bürgerstimme fleißig liest, der weiß, dass ich auf obiges Gesetz schon mehrfach verwiesen hatte – live im Kreistag. Und als schriftliche Antwort kam immer wieder das selbe Schreiben des Rechts- und Ordnungsamtes. §37 VwVfG? Das scheint für die Verwaltungsmitarbeiter und den Landrat ein böhmisches Dorf zu sein.

Am 8.12.2025 nutzte ich die Gelegenheit, um noch einmal auf die bisher unterbliebene schriftliche Ausfertigung des mündlichen Verwaltungsaktes hinzuweisen. Auch der Widerspruch war bisher nicht bearbeitet worden. Provokant fragte ich, ob das ausgesessen werden soll.

Der von vielen geliebte Landrat ließ sich daraufhin von seinem Adjutanten noch einmal das Schreiben des Rechts- und Ordnungsamtes vom Januar 2025 reichen und las daraus vor. So durften alle Kreistagsmitglieder den Worten des Landrates lauschen.

Er sprach, dass seine mündliche Untersagung der Videoaufzeichnung durchaus ein Verwaltungsakt sein könnte. Aha, sein könnte?! Also nicht zwingend ist, oder? Aber wieso weiß der von vielen geliebte Landrat nicht, ob das, was er anordnet, ein Verwaltungsakt ist? Und warum haben sich weder er noch seine Adjutanten vom Oktober 2024 bis zum Dezember 2025 diesbezüglich einmal kundig gemacht? Denn es ist sicherlich schon wichtig zu wissen, ob das, was der Landrat in solchen Situationen spricht, rechtsverbindlich sein soll (also ein Verwaltungsakt ist) oder ignoriert werden kann nach dem Motto: „Ach, komm, lass ihn reden! Das ist ja nur der Landrat! Vollkommen egal, was der will!“

Der von vielen geliebte Landrat las weiter und brachte möglicherweise den einen oder anderen im Saal zum Grübeln. Denn er las vor, dass ein Widerspruch gegen diese seine Untersagung nicht das richtige Rechtsmittel sei.

Ja, das verwundert dich jetzt auch, oder? Einerseits weiß er nicht, ob seine Worte rechtliches Gewicht haben und zu befolgen sind oder eben nicht. Andererseits ist er der Auffassung, dass ein Widerspruch gegen seine Festlegung nicht das korrekte Rechtsmittel wäre.
Was allerdings das richtige Rechtsmittel wäre, das sagte er nicht. Auch das Rechts- und Ordnungsamt weiß das wohl nicht. Anderenfalls hätte ich ja das richtige Rechtsmittel einlegen können.

Und er las ein paar weitere Worte, die das Herz eines jeden erfreuen, der Behördenwillkür abgöttisch liebt. Der Landrat las vor, dass sich der Verwaltungsakt – wenn es denn einer war – durch Zeitablauf erledigt habe, weil die Kreistagsausschusssitzung nach der Kreistagsausschusssitzung vorüber war.

Ja, man könnte sich jetzt darüber tierisch aufregen und schimpfen und Worte benutzen wie: „Will der mich verarschen, will der mich für dumm verkaufen, dieser (nach Belieben hier eine Bezeichnung denken)?“

Und ja, stimmt, er hätte auch einfach nur seinen Stinkefinger zeigen brauchen, denn inhaltlich kommt das auf dasselbe hinaus.

Ich rege mich aber nicht auf! Denn es lässt sich viel entspannter auf diesen so tollen Landrat, diesen Hauptverwaltungsbeamten, diese Galionsfigur des Burgenlandkreises, zugehen, wenn man davon ausgeht, dass er vieles nicht weiß. Vielleicht ist er eine Art Simplicissimus. Und wenn man weiß, dass seine Worte, seine Festlegungen ignoriert werden können, also nicht befolgt werden müssen, weil diese rechtlich vollkommen irrelevant sind, da sie keinen Verwaltungsakt darstellen, ist die Situation grundsätzlich entspannter. So nach dem Motto: „Ach, komm, lass ihn reden! Das ist ja nur der Landrat! Der kennt nicht mal die Grundlagen des Verwaltungsrechts! Den kannst du in den Skat drücken!“

Ja, natürlich ist es traurig, dass der Hauptverwaltungsbeamte die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungsrechts nicht kennt. Denn wenn es daran schon fehlt – wo fehlt es dann noch überall? Allerdings habe ich ihn nicht gewählt. Und ich bin auch kein Mitglied des Kreistages, das ihn für voll nehmen muss oder sich Gedanken machen müsste, ob jemand mit diesen Wissenslücken – oder (aber das sind hier nur Vermutungen) der vorsätzlich immer wieder rechtswidrig handelt – überhaupt für diesen Posten tragbar ist. Denn auch hier steht sofort die Frage im Raum, ob der von vielen geliebte Landrat Götz Ulrich (CDU) nicht auch in so manch anderem Bereich Gesetze bestenfalls als Orientierungshilfe betrachtet.

Die immer entscheidende Frage unbedingt verinnerlichen

Wenn es sich einmal ergibt, dass irgendjemand einer Verwaltung irgendwas von dir will, dich auffordert, irgendwas zu tun oder zu unterlassen, stelle die Frage: „Ist das ein Verwaltungsakt?“ Kommt kein eindeutiges Ja, lächle freundlich und wünsche einen schönen Tag!

Kommt als Antwort: „Ja, selbstverständlich ist das ein Verwaltungsakt!“, lege mündlich Widerspruch ein, verweise auf §80 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung), denn danach entfaltet dein Widerspruch „aufschiebende Wirkung“. Das heißt, dass der mündliche Verwaltungsakt ignoriert werden kann. Und weil die Situation dadurch wieder so entspannt worden ist, verlange vom Verwaltungsmenschen, dass dieser seinen mündlichen Verwaltungsakt gemäß §37 VwVfG schriftlich auszufertigen hat – sofort –, denn du hast ein berechtigtes Interesse daran.

Das Leben kann so einfach sein. Man muss nur ein paar Dinge mehr wissen als so ein toller Landrat, wie es Götz Ulrich (CDU) ist!

PS: Ich weiß nun nicht, wie es dir geht, aber ich weiß, wo ich bei der kommenden Landtagswahl mein Kreuz definitiv nicht machen werde. Zwinkersmiley!



Verfasser: Michael Thurm  |  08.12.2025

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