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Nie wieder Bußgelder, nie wieder Gesetze beachten müssen - Landrat Götz Ulrich (CDU) macht den Weg freiEs kam Post aus dem Landratsamt mit einem Bündel an Schreiben, was in diesen grauen Herbsttagen das Herz erwärmen lässt. Der von vielen geliebte Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, hat auf meine Anfragen in der Bürgerfragestunde der letzten Kreistagssitzung reagiert. Darunter war die Reaktion auf eine schon mehrfach vorgebrachte Erinnerung.
Fleißige Leser der Bürgerstimme erinnern sich bestimmt noch daran, dass der von manchen hochgeschätzte Götz Ulrich mir im Oktober 2024 die Videoaufzeichnung einer Kreistagsausschusssitzung untersagte. Er meinte damals, er müsse sich zwingend an rechtliche Vorgaben halten und bezog sich dabei auf die Geschäftsordnung des Kreistages, die vorsah, dass solche Aufzeichnungen vorher anzumelden sind. Eine Anmeldung ist allerdings kein Antrag und schon gar nicht bedarf es einer Genehmigung für solche Aufzeichnungen. Eine Anmeldung ist vielmehr lediglich die Information, dass man filmen will bzw. wird. Für den von manchen hochgeachteten Landrat Götz Ulrich war die fehlende Anmeldung aber Grund genug, auf die sofortige Vollziehung seines mündlich erteilten Verwaltungsaktes zu bestehen. Er meinte, dass hinterher geklärt werden könnte, ob diese Entscheidung rechtmäßig war. Außerdem stünde mir auch der Klageweg offen. Dass mir das dann aber nichts mehr bringt, weil die Sitzung dann vorbei ist, war ihm bewusst – er bejahte dies. Ich legte ein paar Tage nach dieser Sitzung Widerspruch ein und bekam im Januar 2025 ein Schreiben der Adjutanten des Landrates im Rechts- und Ordnungsamt des Burgenlandkreises mit deren Rechtsauffassung zugestellt. Auch dort war zu lesen, dass ich ja klagen könnte. Außerdem sei diese Sache durch Zeitablauf erledigt, weil die Sitzung eben vorbei ist. Nur was die landrätlichen Knechte in ihrem Streben, auf Dummenfang zu gehen, sicherlich wohlwissend unterschlugen: Die Sache hat sich mitnichten durch Zeitablauf erledigt. Ein Verwaltungsakt muss nämlich auch nachträglich nachprüfbar sein. Würde das Agieren des Landrates Schule machen, würde dies der Willkür Tür und Tor öffnen, und er könnte nach Lust und Laune alles verbieten, was ihm gerade nicht gefällt, und hinterher meinen, dass sich das durch Zeitablauf erledigt hätte. Meine wiederholtes Mahnen zur Einhaltung von GesetzenIn den vergangenen Monaten mahnte ich mehrmals in der Bürgerfragestunde des Kreistages an, dass der von manchen überaus geliebte Landrat Götz Ulrich da so ein paar gesetzliche Vorgaben missachtet. Zum einen schreibt das Verwaltungsverfahrensgesetz vor, dass ein mündlich erteilter Verwaltungsakt schriftlich auszufertigen ist, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht. Schon durch meinen schriftlich eingelegten Widerspruch sollte dies sicherlich ersichtlich genug gewesen sein.Eine sofortige Vollziehung muss darüber hinaus besonders begründet werden – entweder, weil eine Gefahr besteht und abgewendet werden muss, oder weil ein großes öffentliches Interesse besteht. Eine Gefahr dürfte von einer Videoaufzeichnung sicherlich nicht ausgehen. Der christlich-demokratische Landrat Ulrich müsste demnach erklären, warum das öffentliche Interesse an einer Nicht-Aufzeichnung größer ist als an einer Aufzeichnung. Einbezogen werden müssen in solche Entscheidungen selbstverständlich auch die Pressefreiheit und andere hohe Rechtsgüter, die nicht durch eine Geschäftsordnung des Kreistages mal eben spontan ausgehebelt werden können. Der von manchen auf Knien verehrte Landrat stellte mir vor ein paar Monaten das Schreiben seiner Vasallen- im Rechts und Ordnungsamt zum zweiten Mal zu. Und nun, Anfang November – es treibt mir die Tränen der Rührung in die Augen – erhielt ich dieses Schreiben zum dritten Mal. Dazu ein paar persönliche so herzliche Zeilen an mich gerichtet, dass doch dieses Schreiben seiner Untertanen schon zweimal zugestellt wurde. Also wieder keine schriftliche Ausfertigung seines Verwaltungsaktes, keine Begründung der sofortigen Vollziehung und auch kein Widerspruchsbescheid. Der Landrat befreit uns von der Last, Gesetze einhalten zu müssen!Natürlich könnte man sich darüber aufregen, wie es sein kann, dass der Hauptverwaltungsbeamte nach wie vor Gesetze wissentlich und willentlich – also vorsätzlich – missachtet. Ein Landrat, der sich mal mit seinem Beamteneid zur Treue zum Grundgesetz und zur Landesverfassung, zur Beachtung aller Gesetze, zur gewissenhaften Amtsausübung und zur Vorbildfunktion im Rechtsstaat verpflichtet hatte. Der also versprach, nicht Macht, sondern Recht walten zu lassen. Denn diese Pflicht besteht nicht erst, wenn ein Gericht dies feststellt. Schon das bewusste Ignorieren von Gesetzesvorschriften oder gerichtlicher Pflichten kann ein Treuepflichtverstoß sein.Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an den Bürgermeister von Teuchern, der sich anschickte, auf einer Demo gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu sprechen. Sofort wurde die Kommunalaufsicht losgeschickt, um den Bürgermeister auf seine Verfassungstreue zu prüfen. Sogar Landtagsabgeordneter und Mitglied des Kreistages des Burgenlandkreises, Rüdiger Erben (SPD), hatte dies im Landtag von Sachsen-Anhalt thematisiert, weil es wohl nicht sein kann, dass ein Bürgermeister die offizielle Linie kritisiert oder sogar verlässt. Doch hier, im Fall des von manchen untertänigst geliebten Landrats Götz Ulrich, hatte die Kommunalaufsicht bisher keine Veranlassung gesehen, den Landrat in gleicher Weise einer Prüfung zu unterziehen. Immerhin könnte man meinen, dass, wenn der Landrat weiterhin in dieser Sache so viele Rechtsvorschriften ignoriert, er dies auch bei anderen Sachverhalten tut, oder? Und dann gibt es auch die Mitglieder im Kreistag, insbesondere jene der Parteien, die immer wieder betonen, dass sie die einzigen demokratischen seien. Auch deren Aufgabe ist es, die Tätigkeit des Landrates zu überwachen, zu rügen und auch dessen Abwahl anzuregen, wenn dies geboten erscheint. Doch auch von dort gab es bis jetzt kein Murren zu vernehmen. Keine Kritik. Kein: „Mensch, Landrat, Götzileinchen, du müsstest das doch irgendwie mal anders handhaben, meinst du nicht auch? Es ist ein bisschen sehr auffällig, wie du dich verweigerst, dich an Gesetze zu halten!“ Man erinnere sich an die Demos, insbesondere die in Bad Bibra, bei der sich eine illustre parteiübergreifende Schar auch an Landtagsmitgliedern einfand, um gemeinsam mit dem tollen Landrat gegen rechts und für diese „unsere Demokratie“ zu demonstrieren. Nur seine Rechtsbrüche scheinen auch dort nicht für Unmut zu sorgen. Kann es sein, dass auch jene dem Landrat den Rücken stärken, damit dieser weiterhin rechtswidrig handeln kann? Illuminatio et ExsultatioDa also so viele, die sich Recht- und Gesetz durch Eide verpflichtet haben, kein Problem damit haben, dass sich der Hauptverwaltungsbeamte, der von vielen zu tiefst geliebte Landrat Götz Ulrich, nicht an Recht und Gesetz hält, lässt sich daraus sicherlich juristisch sauber ableiten, dass Gesetze und rechtliche Vorgaben spätestens von nun an auch von den Bürgern, dem Souverän nicht mehr eingehalten werden müssen. Und da wird es einem wirklich warm ums Herz, denn das macht das Leben so viel leichter.Bußgeld wegen Falschparken oder weil man etwas zu schnell war – das muss nun niemand mehr bezahlen, weil die Tributpflichtigen des Landrates im Rechts- und Ordnungsamt mit dem rechtswidrigen Handeln des Hauptverwaltungsbeamten eben auch kein Problem haben. Aber warum bei Ordnungswidrigkeiten aufhören? Steuern zahlen, nur weil in irgendeinem schnöden Gesetz drinsteht, dass man das müsste? Irgendwelche anderen Vorschriften einhalten? Warum? Das große, im gleißenden Licht über uns allen erstrahlende unnachahmliche Vorbild Götz der Ulrich macht es doch auch nicht. Wenn also der Hauptverwaltungsbeamte keine Gesetze beachten muss, dann kann es sicherlich nicht heißen, dass der Souverän, der Bürger, der in einer echten Demokratie über dem Landrat steht, Gesetze einhalten muss. Denn der Landrat ist der Angestellte des Souveräns, des Bürgers. Gleiches Recht für alle, oder? Ich freue mich so. Und ich werde wohl dem heiligen Götzen, dem Ulrich in der nächsten Kreistagssitzung meinen tiefsten Dank aussprechen. Endlich sind wir alle frei von der Bürde, uns an Regeln, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze halten zu müssen. Ich denke, wir alle sind ab nun angehalten, seinen Weg immer mit Blumen zu streuen und, wenn es die Zeit seiner Heiligkeit erlaubt, ihm die Füße zu küssen, oder? Wir sollten umgehend beginnen, ihm jetzt schon Denkmäler zu bauen und Neugeborene nach ihm zu benennen. Und ihr Bürger, ihr, der Souverän, teilt diese frohe Kunde weit über die Grenzen des Burgenlandkreises hinaus, auf dass sich auch in anderen Teilen dieses besten, rechtsstaatlichsten und demokratischsten Deutschlands, das es jemals gegeben hat, herumspricht, dass Gesetze nur noch schöne Worte der juristischen Poesie, aber ansonsten vollkommen bedeutungslos sind. Ein christlich-demokratisches Halleluja und Amen! Verfasser: Michael Thurm | 10.11.2025 |
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