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Endlich sind willkürliche Kündigungen des Arbeitsplatzes wieder möglich!


Es hat lange gedauert, aber nun ist es gerichtsfest: Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer vollkommen willkürlich kündigen. Das ist das Ergebnis des Arbeitsgerichtsverfahrens von Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn.



Ulrike Guérot, die ehemals hochgeschätzte deutsche Politikwissenschaftlerin und Professorin für Europapolitik, ist – selbstverständlich vollkommen zurecht – in Ungnade gefallen. Denn sie schickte sich an, die von vielen geliebten Führer während der wunderbaren Corona-Pandemie zu kritisieren. So etwas tut man einfach nicht, und daher war es folgerichtig und selbstverständlich absolut richtig, dass sie aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen von der Universität Bonn gekündigt wurde. Sie hat offensichtlich die Vorgaben aus der Anfangszeit der wunderbaren Corona-Pandemie schändlichst missachtet: Sie hatte hinterfragt!

Und wie reagiert man, wenn man eine solche Dissidentin in den eigenen Reihen hat? Richtig: Man sucht nach irgendwelchen Begründungen für eine Kündigung. Und im Fall von Ulrike Guérot meinte man, fündig geworden zu sein, und führte Plagiatsvorwürfe an. Festgestellt wurde, dass in ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“ aus dem Jahr 2016 von ihr nicht korrekt zitiert worden war. Ganze 1,5 Prozent des Inhalts wurden ihr angekreidet. Ja, okay – bei anderen Größen aus den Reihen der von vielen geliebten Führer sind es 40 %, aber hey: In dieser unserer Demokratie ist das Messen mit zweierlei Maß oberste Pflicht.

Ulrike Guérot zog vor Gericht und verlor den Rechtsstreit. Ja, sicherlich, das Gericht hatte nicht sauber gearbeitet, und bei der Urteilsverkündung lag nicht das schriftlich verfasste Urteil vor, so wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch wie soll man sonst einer solchen Dissidentin Herr werden? Da muss man sich auch mal über das Gesetz hinwegsetzen. Das sieht bestimmt jeder ein, oder? Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter das Verhalten von Guérot, der Klägerin, im Bewerbungsverfahren. Tschacka!

Doch die eigentlich beste Nachricht daran ist: Das Landesarbeitsgericht Köln hat eine Revision nicht zugelassen. Damit ist diese Vorgehensweise, um in Ungnade Gefallene auch ohne vorherige Abmahnung mal eben spontan und willkürlich zu kündigen, gerichtlich bestätigt. Fantastisch, oder?


Stell dir vor, dein Chef will dich loswerden, aber eigentlich kann er an deiner Arbeit nichts aussetzen. Doch dank dieses Urteils kann er in gleicher Weise vorgehen. Er grast in deiner Vergangenheit und sucht. Und er wird sicherlich auch fündig werden. Vielleicht hast du mal falsch geparkt oder mal falsch geguckt oder mal mit jemandem gesprochen, mit dem du besser nicht hättest sprechen sollen. Oder vielleicht hast du irgendwo eine falsche Meinung geäußert – oder es wird vermutet, dass du eine falsche Meinung bei dem einen oder anderen Thema hast. Und zack! Entlassen!

Und wenn du dann vor Gericht ziehst, um gegen diese willkürliche Kündigung vorzugehen, wird man auf das Urteil im Fall Ulrike Guérot verweisen. Es kann so einfach sein!

Stell dir vor, der politische Wind dreht sich. Stell dir vor, diese böse AfD kommt in Regierungsverantwortung. Und stell dir vor, die schauen sich an, wer sich als Regierungstroll geoutet hatte oder wer sich von den Verwaltungsmitarbeitern in der Vergangenheit negativ hinsichtlich dieser bösen AfD geäußert hatte und somit für den Arbeitsmarkt freigestellt, einer anderen Verwendung zugeführt – also entlassen – werden soll. Dann grasen auch die, und sie werden mit Sicherheit fündig. Vielleicht gehen die jetzt schon deine Posts auf Social Media durch – so ähnlich, wie es der Verfassungsschutz macht. Und wenn du dann zu dem Kreis jener gehörst, die plötzlich viel Freizeit haben, und dich darüber aufregst und meinst, dass das doch alles Willkür, Schikane, eines demokratischen Staates unwürdig und mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar ist, dann werden dir die Bösen von der AfD das Urteil im Fall Ulrike Guérot vor die Nase halten und erklären, dass deine Entlassung auf diese Weise vollkommen in Ordnung geht. Und außerdem stammt diese Rechtsprechung ja nicht aus der Zeit, in der diese böse AfD, die angeblich die Demokratie abschaffen will, in Regierungsverantwortung war, sondern aus der Zeit davor – wo diese von vielen geliebten demokratischen Parteien darauf hingewirkt haben, dass es genau zu solchen »Rechtsprechungen« kommen konnte.

Diese neue Normalität in dieser unserer Demokratie ist einfach nur fantastisch, oder?

Verfasser: Maximus Polemikus  |  06.10.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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