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EIN »PANDEMIEPLAN« FÜR RUSSISCHE DROHNENANGRIFFE


Der neueste Schrei im polit-medialen Propaganda-Getöse ist die Warnung vor russischen Drohnenangriffen.



Man schwadroniert schon von der Ausrufung des „Spannungsfalls“ (Art. 80a GG), was, wenn dies geschehen sollte, dazu führen würde, dass einige (bereits fertig geschriebene und nur auf ihren „Einsatz“ wartende) Gesetze in Kraft treten würden, die wieder etliche Grundrechtseinschränkungen ermöglichen würden. Näheres erläutert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hier in seinem Dokument WD 2 - 3000 - 058/24 vom 4. November 2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1033576/3b03b24de75d0102a31ce929665647d1/WD-2-058-24-pdf.pdf


Wer wissen will, welche Grundrechte im Spannungsfall unter welchen Umständen eingeschränkt werden können, muss sich durch die einzelnen dort aufgelisteten Gesetze quälen. Sicher ist nur: Ein Spaß wird das für uns alle ganz bestimmt nicht! Wenn die Nummer mit dem Spannungsfall so ähnlich kommuniziert werden soll wie die Corona-„Pandemie“, ließe sich der folgende Ablauf denken (Achtung, Verfassungsschutz, jetzt beginnt der satirische Teil):

1. Christian Drosten entwirft einen PCR-Test, um am Himmel gesichtete Drohnen als solche der russischen Armee zu identifizieren. Wenn der Test nach 1.000 Vervielfältigungszyklen positiv ausschlägt, handelt es sich um eine russische Kampfdrohne. Das darf dann niemals hinterfragt werden.

2. Wenn Drohnenalarm geschlagen wurde, aber keine Drohne am Himmel sichtbar war, besteht kein Grund zur Entwarnung: Das war dann eine asymptomatische russische Kampfdrohne.

3. Das Bundesgesundheitsamt weist das Robert-Koch-Institut an, die Drohnen-Risikobewertung solle „hocheskaliert werden“. Die Protokolle des Drohnen-Krisenstabs bleiben streng unter Verschluss.

4. Bei Drohnenalarm gilt im Umkreis von 10 km eine totale Ausgangssperre. Geschäfte und Schulen werden in diesem Bereich geschlossen. Für diejenigen, die sich ausnahmsweise trotzdem im Freien bewegen dürfen, gilt strengste FFP2-Ohrstöpselpflicht. Denn die Drohnen könnten per Lautsprecher russische Kriegspropaganda verkünden.

5. Drohnen-Leugner werden konsequent aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen und Videos mit entsprechenden Inhalten sofort aus sämtlichen Internetplattformen gelöscht. In jeder Talkshow sitzt Karl Lauterbach und warnt vor einer immer höheren Drohneninzidenz. Die Leopoldina gründet ein eigenes Institut für Drohnologie und besetzt es mit „Experten“, die viel Meinung und wenig Ahnung haben.

6. Die Pharmaindustrie entwickelt in 100 Tagen einen Impfstoff gegen Drohnenangriffe. In der „teleskopierten“ Phase-I-II-III-Studie sterben 95% der Probanden an den Folgen der Injektion, bevor sie überhaupt von einer Drohne getroffen werden können. Die Medien verkaufen das als „hurra, bietet 95% Schutz gegen Tod durch Kampfdrohnen!“ Zum Schluss jetzt noch ein ganz ernst gemeinter Satz:

ICH ERTRAGE DIESES DÜMMLICHE KRIEGSGEHEUL NICHT EINE SEKUNDE LÄNGER!

Friedliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab



Verfasser: Martin Schwab  |  06.10.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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