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Kommt die künstliche Intelligenz in die Jobcenter des Burgenlandkreises?


Am 10. September 2025 fand die 5. Sitzung des Betriebsausschusses Jobcenter des Kreistages statt. Ein Schwerpunkt war der Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG. Klingt sperrig und man weiß nicht, worum es dabei geht. Aber das ist bei solchen Themen nicht selten die Strategie.



Die Beschlussvorlage besagt, dass der Burgenlandkreis mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,00 EUR der K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG beitritt.

Auf der Website der K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG findet man keine wirklich verwertbaren Informationen darüber, was diese Genossenschaft konkret macht. Der längste Textteil ist die Datenschutzerklärung.

Die Informationen in der PDF zu dieser Sitzung geben diesbezüglich wesentlich mehr her. Dort heißt es in schönem Werbedeutsch: "Das Projektportfolio umfasst eine Vielzahl erfolgreicher Initiativen, die gemeinsam mit den Mitgliedern umgesetzt wurden: Projektbegleitung von Organisations- und Digitalisierungsprojekten, Begleitung der Entwicklung von Smart-City-Strategien, Bewertung von Software-Lizenzierungen sowie IT-Dienstleistungs- und Softwareverträgen, Erstellen von Lastenheften und Verfahrensverzeichnissen, Einführung eines Social Intranets, Auswahl von E-Learning-Plattformen für Datenschutz und Einführung eines KI-basierten Chat- und Voicebots.
Die Mitglieder können die Leistungen und Produkte der K4K eG im Rahmen einer Inhouse-Beauftragung gemäß § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auf Basis einer abzuschließenden Kooperationsvereinbarung individuell in Auftrag geben."


Die Kreisverwaltung muss demnach keine Ausschreibungen durchführen, wenn die K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG Leistungen für die Kreisverwaltung erbringen soll.

Yeah! Die KI kommt! Die Zukunft ist bald!

Konkret geht es der Kreisverwaltung darum, das "interkommunale KI-Projekt „Made in Hessen“" einzusetzen, welches mit dem voraussichtlich bis Ende 2025 fertiggestellten Produkt den Leistungsberechtigten rund um die Uhr automatisierte, verständliche und zuverlässige Auskünfte liefert. Der Chatbot soll Antworten auf häufige Fragen liefern und Mitarbeitende in der täglichen Kommunikation unterstützen – ohne Wartezeit und immer verfügbar.

Jauchzet und frohlocket

Es freut den Bürger immer wieder, wenn er ein Anliegen hat und an eine Maschine verwiesen wird, die ihm dann doch nicht weiterhelfen kann. Solche Systeme gibt es hier und da schon. Der große Vorteil ist, dass man als Betroffener nicht weiterkommt, dafür aber keine Mitarbeiter der Verwaltung in Anspruch genommen werden müssen. Vorzugsweise gibt der Betroffene auf. So erledigt sich manches Problem, das die Verwaltung unter Umständen hätte bearbeiten müssen, eben von selbst. Eine KI ist immer freundlich, auch wenn sie nicht hilfreich ist. Es bringt nichts, wenn der Betroffene seinen Blutdruck steigert. Das interessiert die KI nicht.

Ein Blick in die Zukunft

KI wird mehr und mehr auch in die Verwaltung Einzug halten. Davon bin ich fest überzeugt. Die Frage ist nur, wie intelligent die künstliche Intelligenz tatsächlich ist, die jeweils zum Einsatz kommt. Es ist durchaus denkbar, dass in gar nicht so weiter Zukunft komplette Antragsverfahren durch die KI abgearbeitet werden. Die KI kann 24 Stunden am Tag arbeiten, benötigt keinen Urlaub, keine Elternzeit, ist nie krank, macht kein Wochenende und ist nicht gewerkschaftlich organisiert, um höhere Gehälter zu fordern. Dies wird man anfangs als Entlastung der Mitarbeiter verkünden, bis dies zur Entlassung von Mitarbeitern führt. Denn Letzteres ist der einzig logische und konsequente Schritt.

Da der Trend schon eine ganze Weile dahin geht, dass Schriftstücke und Bescheide nicht mehr unterschrieben werden, damit es vorzugsweise keinen Verantwortlichen für etwaige Entscheidungen gibt, können sich bei konsequentem Einsatz der KI die verbliebenen Verwaltungsmitarbeiter noch weniger verantwortlich fühlen, wenn Entscheidungen nicht im Sinne des Betroffenen ausfallen. Toll, oder?

Wer nicht digital kann, ist raus

Bürger, die sich mit diesem Internet und Geräten wie Smartphones schwertun, sind raus. Naja, gut, okay, solche Wesen sterben sowieso mit der Zeit aus. Die Jugend rückt nach, und die kann mit Apps umgehen. Viele wollen sowieso mit mit unter schlecht gelaunten Verwaltungsangestellten nichts persönlich zu tun haben.

Unbedingt dafür stimmen!

Also, liebe Kreistagsmitglieder, bei der nächsten Kreistagssitzung diesem Beitritt zur Genossenschaft unbedingt zustimmen. KI ist wichtig. KI spart Kosten und Verwaltungsmitarbeiter. Jene, die dadurch ihre Jobs verlieren, können dann ja die KI als Betroffene selber in Anspruch nehmen. Auf alle Fälle schafft KI noch mehr Distanz zum Bürger – und das ist doch wichtig, oder?



Verfasser: Michael Thurm  |  11.09.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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