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Hurra, Freiheit ade! Deutschland freut sich auf neue Einschränkungen durch die nächste „P(l)andemie“!


Nichts ist so beruhigend wie der Gedanke: Wenn die Politik sich eine neue Pandemie ausdenkt, dürfen wir uns endlich wieder freuen – denn es ist längst überfällig, dass wir komplett entmündigt werden!



Und glücklicherweise gibt es auch schon die passende Gesetzesgrundlage dafür: Das „Zustimmungsgesetz“ zu den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), euphorisch still und leise durchgepeitscht vom Bundeskabinett am 16. Juli.

Einmal Grundrechte aussetzen bitte – alle auf einmal!

Wie herrlich deklarativ klingt doch folgende Passage aus dem Artikel von Norbert Häring:

„… im Artikel 2 des Entwurfs … heißt es schnörkellos: ‚Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit … der Freiheit der Person … des Brief- und Postgeheimnisses … und der Freizügigkeit … eingeschränkt.‘“ (norberthaering.de)


Hurra! Endlich wird übersichtlich aufgelistet, was wir alles nicht mehr dürfen – körperlich unversehrt sein, frei bleiben, ungestört schreiben und uns nicht mehr einfach so von A nach B bewegen. Welch dringende Erleichterung für die politische Fantasie!

WHO als Chef-Notstands-Ausrufer – wer braucht schon Parlamente?

Ganz spannend: Deutschland unterwirft sich künftig stillschweigend einem Vertrag, bei dem der WHO-Generalsekretär pandemische Notlagen per Knopfdruck ausrufen darf. Ohne Kontrolle, ohne Parlament. Und damit diese Einschränkungen nicht so einfach zu Fall gebracht werden können, wird künftigen Gerichten vorab signalisiert: „Jawohl, das ist völkerrechtlich bindend und somit in Stein gemeißelt.“ So wird demokratische Kontrolle elegant durch völkerrechtlichen Formalismus ersetzt. (norberthaering.de)

Impfverweigerer? Die Zwangsheilung kommt!

Zwangsimpfung, Ausgangssperren, Internetzensur gegen „Desinformation“ – alles denkbar, dank einem Gesetz, dessen Zweck offenbar lautet: „Hurra! Sicherheit… durch Kontrolle!“ Und warum auch nicht, wenn es der politischen Phantasie dient? Endlich kann man die unliebsamen Impfverweigerer „kurzschließen“, indem man einfach erklärt: „Die Impfung ist jetzt Pflicht – basta!“ Der Text lässt in diesem Sinne keine Wünsche offen.


Fazit mit Freudenschrei:

Hurra, die Großartigkeit des (un-)demokratischen Notstandsrechts!
Wer braucht schon Meinungsfreiheit, Postgeheimnis oder Bewegungsfreiheit, wenn sich die Politik – und später die WHO – grinsend auf unsere Grundrechte stürzen kann? Wer sich noch wehrt, ist ja nur Verschwörungstheoretiker, oder?

Nehmt das, ihr Schwurbler!

Und an all die Mahner und Warner, die seit Jahren „Gefahr!“ schreien: Herzlichen Glückwunsch, ihr hattet ja so recht – und genau deshalb lacht die Politik jetzt laut jedem ins Gesicht! Während ihr euch in Telegram-Gruppen die Finger wund tippt, streckt euch der politische Betrieb genüsslich den Stinkefinger entgegen und zieht das Programm durch. Eure „Warnungen“ sind jetzt Realität – aber nicht, um euch zu schützen, sondern um euch zu zeigen, wer hier in dieser „unseren Demokratie“ das Sagen hat.

Der Pöbel will es so!

Die Corona-Plandemie-Jahre haben doch eindrucksvoll bewiesen, wie es läuft und seien wir doch ehrlich: Der Pöbel, der brave Untertan – also das Volk – will es so! Kaum ruft jemand „Notstand!“, schon stehen alle stramm, ziehen die Maske bis unter die Augenbrauen und freuen sich, wenn der Nachbar denunzieren darf. Wer widerspricht, wird ausgegrenzt – und genau diese bedingungslose Folgsamkeit ist das Fundament, auf dem man jetzt noch größere Einschränkungen bauen kann.

Link zum Originalartikel:
Bundesregierung gibt Einschränkung von Grundrechten durch neue Internationale Gesundheitsvorschriften zu – Norbert Häring



Verfasser: АИИ  |  14.08.2025

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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