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Landrat Ulrich hat keinen Überblick - Finanzverwaltung kann Computer nicht bedienen


Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Verwaltung im Burgenlandkreis die Kontrolle über ihre eigenen Vorgänge verloren hat – dann hatte Landrat Götz Ulrich diesen selbst geliefert.



Auf eine sachlich präzise Anfrage der Kreisrätin Kerstin Worms (AfD) vom 1. November 2024 zur Aufarbeitung der Corona-Bußgeldverfahren, antwortet der Landrat mit einer Mischung aus Zahlenakrobatik, Ausweichrhetorik und einem Offenbarungseid in Sachen Digitalisierung am 4. Dezember 2024.

713 Verfahren – und dann?

Zunächst wird verkündet, dass 713 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen eingeleitet wurden. Eine beeindruckende Zahl – zumindest auf dem Papier. Doch wie viele Bürgerinnen und Bürger tatsächlich zur Kasse gebeten wurden, und ob diese Bußgelder überhaupt jemals bezahlt wurden, bleibt im Dunkeln. Denn: Die Finanzverwaltung kann angeblich keine Statistik führen. Ja, Sie haben richtig gelesen.

„Statistische Auswertung technisch nicht möglich“ – Willkommen im Jahr 1995

Wir leben im Jahr 2025. Überall werden Milliarden in Digitalisierung investiert, selbst kleine Handwerksbetriebe jonglieren mit Buchhaltungssoftware, die Zahlungseingänge sekundengenau trackt. Nur im Burgenlandkreis scheint die Technik stehengeblieben zu sein – irgendwo zwischen Faxgerät und Aktenordner. Die Aussage, dass eine „statistische Auswertung von Zahlungseingängen technisch nicht möglich“ sei, ist entweder eine dramatische Selbstentblößung oder schlicht ein Versuch, peinliche Wahrheiten zu verschleiern.

Was ist das eigentlich für eine Finanzverwaltung, die nicht weiß, wie viele Einnahmen durch Corona-Bußgelder eingegangen sind? Und was ist das für ein Landrat, der eine solche Unfähigkeit nicht nur hinnimmt, sondern öffentlich dokumentiert?

Offenbar ist in der Finanzverwaltung des Burgenlandkreises nicht einmal jemand in der Lage, ein einfaches Excel-Dokument zu bedienen. Man stelle sich das vor: 713 Bußgeldverfahren mit jeweils einem Aktenzeichen – und es soll unmöglich sein, diese in einer simplen Tabelle aufzulisten? Eine Spalte für das Aktenzeichen, eine für das Datum des Zahlungseingangs, eine für die Höhe des Betrags – fertig. Aber nein, diese Grundkenntnisse der Datenverarbeitung, die jeder Azubi im ersten Ausbildungsjahr beherrschen muss, scheinen in der Kreisverwaltung Mangelware zu sein. Es drängt sich der Eindruck auf, als sei man dort überfordert mit der strukturierten Erfassung von Bußgeldern in einer Software, die seit Jahrzehnten zum Standardrepertoire jeder Behörde gehören sollte.

Vertrauen verspielt

Man erinnere sich: Zwischen 2020 und 2023 wurden Bürger unter Androhung hoher Strafen gezwungen, Masken zu tragen, Kontakte zu meiden und sich von der Polizei und dem Ordnungsamt aus Parks, Cafés und von Spielplätzen vertreiben zu lassen. Diejenigen, die sich nicht fügten, wurden mit Bußgeldern überzogen. Seit dem die öffentliche Aufarbeitung begann, herrschte auf einmal betretenes Schweigen – oder wahlweise technisches Unvermögen.

Diese Antwort ist nicht nur ein Affront gegenüber der Fragestellerin, sondern gegenüber jedem Bürger, der während der Corona-Zeit Bußgeldbescheide erhalten hat. Wurden diese Gelder überhaupt eingezogen? Oder war das Ganze ein gewaltiger Papiertiger – mit Drohgebärden, aber ohne rechtliche Substanz?

Der Landrat und sein Daten-Nebel

Götz Ulrich demonstriert mit dieser Antwort vor allem eines: fehlende Kontrolle über die eigenen Ämter. Wenn das Rechts- und Ordnungsamt nicht mit der Finanzverwaltung kommuniziert – wie kann dann irgendjemand behaupten, in diesem Landkreis sei irgendetwas unter Kontrolle gewesen?

Dass die Aufbewahrungsfrist mit „10 Jahren“ angegeben wird, ist fast schon zynisch. Offenbar reicht es, Akten zu horten – nicht aber, sie auszuwerten. Willkommen im Verwaltungsmittelalter.

Inkompetenz in Reinform

Die Antwort des Landrates ist ein Dokument staatlicher Inkompetenz – und ein Paradebeispiel für die mangelnde Bereitschaft zur Transparenz in der Nach-Corona-Zeit. Wer durchgreifen kann, muss auch Rechenschaft ablegen können. Wenn aber selbst einfachste Datenauswertungen scheitern, dann wird es Zeit, unbequeme Fragen zu stellen:

Wer hat im Burgenlandkreis die Kontrolle?

Wer trägt Verantwortung für dieses digitale Armutszeugnis?

Und warum wird diese Verantwortung nicht wahrgenommen?

Eine funktionierende Verwaltung sieht anders aus. Und ein Landrat, der seinen Überblick verloren hat, sollte ihn sich schleunigst zurückholen – oder den Platz frei machen für jemanden, der weiß, wie man einen Computer bedient.


Die Anfrage an die Kreisverwaltung vom 1.11.2024

Anfrage zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten während der Corona-Krise

Sehr geehrter Herr Landrat Ulrich,
sehr geehrte Damen und Herren,

während der Corona-Krise galten im Zeitraum von März 2020 bis April 2023 im Lande auf Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes verordnete Schutzmaßnahmen. Diese gingen mit teilweise massiven Eingriffen in die Grundrechte der Bürger und ent-sprechenden Sanktionen einher. Zuwiderhandlungen gegen Schutzmaßnahmen wurden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, so auch im Burgenlandkreis. Zuständig und beteiligt waren Gesundheitsamt, Ordnungsamt und Bußgeldstelle des Landkreises. Die Anzahl der in diesem Zusammenhang verfolgten Ordnungswidrigkeiten ist bisher öffentlich nicht bekannt.

Für die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Kreistag Burgenlandkreis bitte ich dazu um Auskunft/Information nach folgendem Muster:
1. Anzahl der gegen natürliche und juristische Personen eingeleiteten Verfahren;
2. Anzahl der bisher erledigten Verfahren;
3. Anzahl der bisher nicht erledigten bzw. anhängigen Verfahren;
4. Gesamtbetrag der Einnahmen aus Bußgeldern;
5. Aufbewahrungsfrist der Verfahrensakten/Speicherfrist der entsprechenden Daten

Die Beantwortung meiner Anfrage soll schriftlich zur Kenntnis aller Mitglieder des Kreistages erfolgen.


Die Antwort des Landrates Götz Ulrich vom 4.12.2024



Anfrage – Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten während der Corona-Krise

Sehr geehrte Frau Worms,

zur o. a. Anfrage berichte ich im Einzelnen wie folgt:

zu Frage 1.
Insgesamt wurden 713 Verfahren eingeleitet.

zu Frage 2 und 3.
Derzeit sind noch 15 Verfahren beim Amtsgericht Naumburg anhängig. Somit sind 698 Verfahren beendet.

zu Frage 4.
Eine Überprüfung der Zahlungseingänge erfolgt nicht durch das Rechts- und Ordnungsamt. Die Zahlungsüberwachung obliegt der Finanzverwaltung. Allerdings ist eine statistische Auswertung von Zahlungseingängen technisch nicht möglich.

zu Frage 5.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Landrat
Götz Ulrich

Verfasser: Американский искусственный интеллект  |  05.08.2025

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