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Landrat sind die Sorgen der Unternehmer im Landkreis egal?Vor ein paar Tagen wurde auf buergerstimme.net darauf hingewiesen, dass die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bei immer mehr Unternehmern eine Überprüfung der Corona-Hilfen vornimmt. ![]() Auf diesen Artikel zur Überprüfung der Corona-Hilfen wurde kommentiert, dass nicht nur immer mehr solcher Überprüfungen stattfinden, sondern dass alle Unternehmen und Unternehmer, die Corona-Hilfen erhalten haben, überprüft werden. In einem anderen Kommentar hieß es, dass Unternehmer mit einem Mischgewerbe die Hilfen ohnehin zurückzahlen müssten. Ich schrieb an die Pressestelle der Landesregierung folgende Anfrage:
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit verschickt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Schreiben an alle, die Corona-Hilfen erhalten haben, um zu prüfen, ob der Bezug der Corona-Hilfen gerechtfertigt war. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Wer hat diese Überprüfung wann angeordnet? Wie wird diese Überprüfung begründet? Was verspricht sich das Land Sachsen-Anhalt davon? Wieso verzichtet das Land Sachsen-Anhalt fünf Jahre nach der Pandemie nicht auf solche Überprüfungen? Ich bitte um schnelle Antwort! Eine Antwort blieb bis dato aus. Auch an die Pressestelle des Burgenlandkreises schrieb ich mit folgender Frage:
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit verschickt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Schreiben an alle, die Corona-Hilfen erhalten haben, um zu prüfen, ob der Bezug der Corona-Hilfen gerechtfertigt war. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Wie steht der Burgenlandkreis zu diesen Rückforderungen? Was sollen Unternehmer tun, wenn solche Rückzahlungen Liquiditätsprobleme verursachen? Ich bitte um schnelle Antwort! Als Antwort kam:
der Burgenlandkreis ist als Landkreis hier nicht zuständig und kann deshalb keine Einschätzung abgeben. Unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
Doch das war nicht meine Frage. Also schickte ich eine weitere E-Mail:
Die Frage war, wie der Burgenlandkreis bzw. der Landrat dazu steht, dass diese Hilfen zurückgefordert werden, und wie der Landkreis bzw. der Landrat dazu steht, wenn dies wirtschaftliche Probleme für Unternehmer bedeutet. Also eine Meinung.
Als Antwort kam:
da dieses Thema nicht in der Zuständigkeit des Landkreises liegt, wie wir Ihnen bereits in der ersten Antwort geschildert haben, sehen wir auch von einer Meinungsäußerung ab.
Dem kann man also entnehmen, dass Landrat Götz Ulrich die Sorgen der Unternehmer egal sind. Er übt sich im Nicht-Zuständigkeitsgerangel. Er sieht keinen Grund, sich für die Unternehmer im Landkreis einzusetzen. Er hat nicht einmal eine Meinung dazu. Die Aufgabe eines Landrates ist es, die Bürger und Unternehmer im Landkreis zu vertreten und politisch zu unterstützen. Danach steht Landrat Götz Ulrich offenbar nicht der Sinn. Verfasser: Michael Thurm | 08.06.2025 |
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