![]() |
||
![]() |
||
![]() |
||
![]() |
||
Home Über die Bürgerstimme Kontakt English | ||
![]() |
![]() |
|
Wann werden die Landeigentümer für das IKIG enteignet?Die geänderte Satzung für den zu gründenden Zweckverband für das IKIG (Interkommunale Industriegebiet) an der A9/B91 bei Weißenfels soll im kommenden Kreistag und im Stadtrat Lützen beschlossen werden. Weißenfels hatte diese Beschluss schon gefasst. ![]() In der Stadtratssitzung Weissenfels am 20.03.2025 wurde auf eine Bürgeranfrage hin öffentlich erklärt, dass es keine Enteignungen geben werde. Die Satzung für den Zweckverband wurde entsprechend verabschiedet. Auch in der Sitzung des Kreistagsausschusses des Burgenlandkreises am 07.04.2025 zum Thema Strukturwandel war die Satzung ein Thema. Es wurde erneut betont, dass keine Enteignungen geplant seien. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag die Verabschiedung der Satzung – zumal die Landesverwaltung dieser in der vorliegenden Form zugestimmt hatte. Doch das verwundert. Denn wenn tatsächlich keine Enteignungen stattfinden sollen, könnten die Landeigentümer de facto Mondpreise verlangen. Genau diese Flächen werden jedoch benötigt. Die Landeigentümer besitzen das Monopol. Da das IKIG zu über 90 % mit Fördermitteln finanziert werden soll, wäre es kaum zu rechtfertigen, wenn zahlreiche Multimillionäre durch Landverkäufe entstünden. Fördermittel sind Steuermittel und dürfen nicht verschwendet werden. Es ist denkbar, dass Fördermittelgeber nach einer Prüfung Mittel für den Landerwerb zu überhöhten Preisen zurückfordern würden. Die zu viel gezahlten Millionen müssten dann die Mitglieder des Zweckverbandes aus eigener Tasche begleichen – also der Burgenlandkreis sowie die Städte Weißenfels, Hohenmölsen und Lützen. Außerdem hieß es, dass die zukünftigen Unternehmen die Landflächen vom Zweckverband erwerben und der Erlös in die weitere Entwicklung des IKIG investiert werden soll. Man muss kein BWL-Studium absolviert haben, um zu erkennen, dass Unternehmen keine überhöhten Preise für solche Grundstücke zahlen werden. Das Ende des IKIG wäre somit bereits besiegelt, bevor der Zweckverband überhaupt gegründet ist. Das sollte allen Beteiligten und auch der Landesverwaltung klar sein. Dennoch wurde dieser Umstand bisher öffentlich nicht diskutiert. Die zukünftigen Mitglieder des Zweckverbandes – Burgenlandkreis, Weißenfels, Hohenmölsen und Lützen – scheinen vollkommen entspannt zu sein, trotz der Summen, die theoretisch im Raum stehen. Wann wird es Enteignungen für das IKIG geben?Die wahrscheinlichste Erklärung ist, dass die Beteuerungen, es werde keine Enteignungen geben, bloße Lippenbekenntnisse sind, mit denen Mitglieder des Kreistags, der Stadträte, die Bürger und selbstverständlich die Landeigentümer getäuscht werden sollen. Eine Satzung eines Zweckverbandes ist so gesehen eine Willensbekundung und nicht in Stein gemeißelt. Sie kann jederzeit geändert werden. Enthält sie Festlegungen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder von Gesetzen überlagert werden, sind diese ohnehin hinfällig. Das dürfte den Hauptverwaltungsbeamten wie Landrat, Bürgermeistern und Verwaltungsmitarbeitern bekannt sein.Es ist also davon auszugehen, dass es früher oder später zu Enteignungen mit geringen Entschädigungszahlungen kommen wird. Der Zweckverband soll unbedingt gegründet werden, weil die Mitglieder die Fördermillionen in die Region holen wollen. Ist der Zweckverband erst einmal gegründet, wird man ihn vermutlich nicht nach einigen Jahren ergebnislos wieder auflösen. Denn das würde ebenfalls bedeuten, dass die Mittel zur Finanzierung der Angestellten des Zweckverbandes aus den Haushalten der Zweckverbandsmitglieder umsonst ausgegeben / verschwendet wurden. Wolfgang Gotthelf hatte hierzu eine Anfrage im Weißenfelser Stadtrat gestellt und schreibt dazu: Haben sich alle Hoffnungen auf eine Vielzahl an neuen Multimillionären und Multimilliardären im Burgenlandkreis im Zusammenhang mit den Flächenerwerb fürs IKIG in Luft aufgelöst?Bisherige Aussagen des Leiters der Stabsstelle für Strukturwandel, Herr Zschukelt und insbesondere durch den Oberbürgermeisters von Weißenfels, Herr Papke, in Presse, zu Bürgerinformationen und auf Stadtratssitzungen, haben den vielen betroffenen Landbesitzern und Pächtern der nunmehr nur noch 248,5 Hektar großen IKIG Fläche suggeriert, dass es im Zusammenhang mit dem notwendigen Flächenerwerb keine Enteignungen geben wird. Im letzten Artikel der Bürgerstimme Naumburg wurde diese, als verbindlich aufzufassenden Aussagen der genannten Verantwortungsträger dahingehend interprediert, dass damit quasi allen Landeigentümern das Monopol zur Bestimmung des Verkaufspreises eingeräumt worden ist. Schlussfolgerung: "Rotkäppchen-Sekt kann schon mal in großen Mengen bestellt werden - zum darin Baden, nicht zum Trinken! Nach der wegen des Ausscheidens der Stadt Teuchern aus dem IKIG notwendigen Änderung der Zweckverbandssatzung würde es "keine Enteignungsoption mehr gegeben" so die Aussage der Stadt Weißenfels in einer Antwort auf eine entsprechende Bürgeranfrage im Stadtrat der Stadt WSF vom 20. 03 2025. )* Im Übrigen wurde diese Aussage in der Fragestunde eindeutig durch den OBM, Herr Papke, bestätigt. Es wird in diesem Zusammenhang keine Enteignung geben, so seine Worte (sogar in Wort und Bild festgehalten). )* Hinweis: Es handelt sich um die ersatzlose Streichung des Passus unter § 3 Aufgaben , Abschnitt (5), Pkt c auf Seite 8/28 der alten Satzung (In der Synopse der neuen angepassten IKIG - Zweckverbandssatzung nicht mehr aufgeführt, siehe Anhang). Für die meisten juristisch nicht vorgebildeten betroffenen Bürger ein Grund zum Jubeln, könnten doch, wenn man solchen Worten Glauben schenkt, utopische Preise für den Grunderwerb aus Privathand verlangt werden. Die ganze Sache hat natürlich einen Pferdefuß. Juristen haben erkannt, dass Enteignungen, wenn diese auch noch zu Spottpreisen (insbesondere für öffentliche Flächen) über die Bühne gehen sollen, als öffentlich-rechtlichen Enteignungen nur nach Baugesetzbuch (BauGB §§ 85 ff) durch- geführt werden können. Das dafür notwendige Entscheidungsorgan ist die kommunale Vertretung. Bei in der Mehrheit bürgerfeindlich eingestellten Stadträten dürfte dies allerdings keine Hürde sein. Was liegt dann näher, als aus der vermeindlichen Not eine Tugend zu machen. Erst mal den formalen zivilrechtlichen Flächenerwerb beim Zweckverband belassen, sollten Einigungen mit den Landbesitzern oder Pächtern scheitern (was fast logisch erscheint), ist der Zweckverband sowieso nicht der richtige Ansprechpartner für die angestrebten Enteignungen zum (fast) Nulltarif nach BauGB. Eine Formalie die zur Zeit hervorragend zur Beruhigung der Betroffenen und zur Werbung fürs IKIG passt. Unter dem Slogan, es werden keine Enteignungen durchgeführt, wird so von Leuten argumentiert, die es genau besser wissen und diese Wissenslücke schamlos ausnutzen. Dabei geht aus dem gestrichenen Text bereits hervor, dass dem Zweckverband ausschließlich nur die Beantragung der notwendigen erforderlichen Enteignungen zugunsten eines oder mehrerer öffenlicher Planungsträger mit der vorgenommenen Streichung entzogen worden ist. Also eine von vornherein juristisch fehlerhafte Bestimmung wurde nachträglich gestrichen. Entsprechend auch die von einer Juristin im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels verklausilierte Antwort auf die Bürgeranfrage zu Enteignungen im Zusammenhang mit dem IKIG. Es braucht ja keiner ausdrücklichen Ermächtigung des Zweckverbandes, da diese Entscheidung gesetzlich durch die kommunale Vertretung getroffen werden muss. Leider eine Antwort, die beim genaueren Hinschauen die schlimmsten Befürchtungen von Landwirten und Landbesitzern bestätigt. Anders als zum Beispiel beim Landerwerb für Intel, wird beim IKIG von vornherein auf gnadenlose Enteignung zu Dumpingpreisen abgestellt. Als Fazit bleibt nur die Feststellung übrig, warum soll es in der Politik im Kleinen anders sein als im Großen. Lügen und Heuchelei haben gerade Hochkonjunktur. Wolfgang Gotthelf BUND Kreisgruppe BLK Verfasser: Wolfgang Gotthelf, Michael Thurm | 24.04.2025 |
![]() |
Weitere Artikel: |
![]() | Ich finde, dass Sie hier nicht hergehören - CSD in Weissenfels, BurgenlandkreisIn den letzten Tagen stieß ich auf ein Video des YouTube-Kanals „Weichreite TV“, das einmal wieder bei mir Kopfschütteln verursacht hat. Der Betreiber, der für seine unabhä... zum Artikel |
![]() | Gute Neujahrsvorsätze: Einsatzfähig und kriegsfähig werden!Wir haben es im Prinzip geschafft! 2024 ist Geschichte! Doch wie wird 2025? Hauptsache friedlich, würden wahrscheinlich viele sagen. Doch was will die Politik? Und was ist mit der... zum Artikel |
![]() | Luftschloss, Hirngespinst, Ressourcenvernichtung - Demo in Teuchern gegen das IKIG (Interkommunale Industriegebiet)Schätzungsweise 60 Menschen fanden sich am 18.06.2024 in Teuchern zu einer Demonstration gegen das geplante Interkommunale Industriegebiet ein. Es wurde von zahlreichen Rednern er... zum Artikel |
Unterstützen Sie das Betreiben dieser WebSite mit freiwilligen Zuwendungen: via PayPal: https://www.paypal.me/evovi/12 oder per Überweisung IBAN: IE55SUMU99036510275719 BIC: SUMUIE22XXX Konto-Inhaber: Michael Thurm Shorts / Reels / Kurz-Clips Impressum / Disclaimer |