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Ist kein Handzeichen trotzdem ein Handzeichen? Ist keine Zustimmung trotzdem eine Zustimmung?


Die Untersagung des Landrates Götz Ulrich, den öffentlichen Teil der 2. Kreisausschusssitzung am 15.10.2024 auf Video aufzuzeichnen, hat es tatsächlich in die Mitteldeutsche Zeitung geschafft! High Five, Bro! Allerdings wurde im Artikel eine Sache nicht behandelt: das Abstimmungsverfahren.



Zur Erinnerung: Landrat Götz Ulrich gestattet nicht die Bild- und Tonaufzeichnung der Kreisausschusssitzung mit der Begründung, dass diese vorher anzumelden sei. Er bezog sich dabei auf die Kommunalverfassung und die Geschäftsordnung des Kreistages. Ein Nachreichen der Anmeldung zwei Minuten, nachdem er selbst die Sitzung eröffnet hatte, akzeptierte er nicht. Er argumentierte, er könne sich nicht über die Regelungen in der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung des Kreistages hinwegsetzen. Es müsse sich an diese Regeln gehalten werden. Die Pressefreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, war für ihn nachrangig. Das Grundgesetz steht über Kommunalverfassungen und Kreistagsgeschäftsornungen. An Transparenz hatte Landrat Ulrich demnach kein Interesse.

Auffälligkeit beim Abstimmungsprozedere

Aufgefallen war bei dieser Ausschusssitzung, dass die Abstimmung der Ausschussmitglieder in der Weise erfolgte, dass Landrat Ulrich fragte, wer dagegen stimmt und wer sich der Stimme enthält. Gingen bei diesen Fragen keine oder wenige Arme nach oben, schloss der Landrat daraus, dass dem jeweiligen Beschluss zugestimmt wurde und erklärte dies auch so.

Was sagt denn die Geschäftsordnung des Kreistages zum Abstimmungsverfahren?

In § 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Kreistages heißt es: Es wird offen durch Handzeichen, in Zweifelsfällen durch Aufstehen abgestimmt.

Pingelig wie der Landrat sein?

Wenn man so pingelig wie Landrat Götz Ulrich wäre, müsste man also feststellen, dass den Beschlüssen durch die Mitglieder des Kreisausschusses gemäß der Geschäftsordnung eben nicht zugestimmt wurde, denn es fehlte das geforderte Handzeichen zur Zustimmung. Genau genommen gab es bei einigen Beschlüssen gar kein Handzeichen, wenn es keine Gegenstimmen und Enthaltungen gab.

Nun soll am 21.10.2024 im Kreistag über genau jene Beschlüsse abgestimmt werden. Wenn die Kreistagsmitglieder so pingelig wie der Landrat auf die Befolgung der Geschäftsordnung bestehen würden, müssten diese am 21.10.2024 vor den Abstimmungen ihr Veto einlegen und die Beschlüsse zurück in den Ausschuss verweisen, da man wohl kaum über Beschlüsse des Kreisausschusses abstimmen kann, die der Kreisausschuss so gesehen formell juristisch gar nicht beschlossen hatte, weil das Handzeichen fehlte.

Würden die Beschlüsse am 21.10.2024 doch im Kreistag durchgewunken werden, und man wäre als Bürger genauso pingelig wie Landrat Götz Ulrich, könnte man überlegen, Rechtsmittel gegen die Abstimmung im Kreistag einzulegen, da der Kreistag dann formell juristisch über Beschlüsse abgestimmt hat, denen vom Kreisausschuss aufgrund des fehlenden Handzeichens nicht zugestimmt wurde.

Was machen wir aus der Gemengelage? Die Geschäftsordnung ignorieren oder genauso pingelig wie der Landrat sein?

Anzumerken ist, dass ein Mitglied der nicht gefilmten Kreisausschusssitzung der Vorsitzende des Kreistages, Andy Haugk, ist, der am 21.10.2024 wohl die Kreistagssitzung leiten wird. Wie wird er also verfahren, wenn es um die Abstimmung der Kreisausschussbeschlüsse geht, denen formell juristisch nicht zugestimmt wurde, weil das geforderte Handzeichen fehlte?

Jeder darf dabei sein

Die Kreistagssitzung am 21.10.2024 beginnt um 17 Uhr und ist öffentlich. Jeder Interessierte kann live vor Ort dabei sein und sich anschauen, wie dies von den demokratisch Gewählten im Kreistag gehandhabt wird. Wird sich pingelig wie der Landrat in die Geschäftsordnung verbissen oder läuft es nach dem Motto: Das eine (das Filmen, was man nicht wollte) ist das eine und das andere (die nicht regelkonforme Abstimmung) ist das andere.

Verfasser: Michael Thurm  |  17.10.2024

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