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Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 - Digitalisierungszentrum klärt über bevorstehende Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf - Kostenfreies Seminar und Unternehmergrillen


Um regionale Unternehmerinnen und Unternehmer bei der verpflichtenden Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung zu unterstützen, veranstaltet das Digitalisierungszentrum Zeitz ein kostenfreies Seminar mit dem Titel „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“. Dieses findet am Dienstag, den 7. Mai 2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Brikettfabrik Herrmannschacht in Zeitz statt. Teilnehmende lernen relevante Rahmenbedingungen der bevorstehenden E-Rechnungspflicht kennen. Zur Veranstaltung serviert das Digitalisierungszentrum zudem kostenlose Speisen vom Grill.

Verpflichtung zur E-Rechnung ab 2025


Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg für die stufenweise Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) im B2B-Bereich geebnet. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen fähig sein, elektronische Rechnungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Bis Ende 2027 werden Unternehmen zudem schrittweise verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen, sofern sie Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigen. Die Verpflichtung erfordert Anpassungen im Rechnungswesen von Unternehmen, welche sich auch auf die IT-Sicherheit und Datensicherung auswirken. Mit dem Ziel, die regionale Wertschöpfung zu unterstützen, informiert das Digitalisierungszentrum Zeitz Unternehmen heute und in Zukunft über digitale Themen.



Kostenloser Informationsabend mit anschließendem Unternehmergrillen

Das Seminar „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“ findet am 7. Mai 2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Brikettfabrik Herrmannschacht in Zeitz statt. Sven Sommer, Mitarbeiter der Handwerkskammer Halle (Saale) und des Mittelstand-Digital Zentrum Leipzig-Halle, informiert die Teilnehmenden über rechtliche und technische Rahmenbedingungen der bevorstehenden E-Rechnungspflicht. Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten unter anderem Einblicke in die Definitionskriterien elektronischer Rechnungen sowie die notwendigen Schritte zur Implementierung eines entsprechenden Rechnungssystems. „Viele Unternehmerinnen und Unternehmer blicken mit Unsicherheit auf die bevorstehende Verpflichtung. Mit unserem Seminar möchten wir stressfrei auf die bevorstehende Implementierung vorbereiten.“, sagt Matthias Laue, Leiter Digitalisierungszentrum Zeitz.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, welche ihre Geschäftsprozesse an die neue Rechnungspflicht anpassen müssen. Neben dem Erwerb neuer Kenntnisse bietet das Seminar die Gelegenheit, persönliche Fragen zu stellen und sich mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern zu vernetzen.

Interessierte können sich unter www.zeitz-digital.de/veranstaltungen kostenfrei für die Veranstaltung anmelden.

Verfasser: Lars Werner / Pressesprecher Stadt Zeitz  |  vor dem 01.07.2024

Werbung Miete oder Wohneigentum?

Es stellt sich die Frage: Bezahle ich Miete an meinen Vermieter oder investiere ich in Wohneigentum, also in meine eigene Tasche?

Die Lebensqualität im Wohneigentum ist in der Regel höher. Vergleicht man ein Eigenheim mit Grundstück mit einer Mietwohnung in einem Neubaugebiet, zeigen sich deutliche Unterschiede. Kinder, die im Wohneigentum aufwachsen, erleben die Freuden eines eigenen Pools, Grillpartys im Garten, oft ein eigenes Haustier und viele andere Annehmlichkeiten.
Auch ein unmittelbarer Parkplatz am Haus oder eine eigene Garage auf dem Grundstück sind große Vorteile.

Ein Mieter ist dagegen oft eingeschränkt: ein kleiner Balkon mit Blick zum Nachbarn, tägliche Parkplatzsuche im Wohnviertel, Treppensteigen in höhere Etagen und ein Leben lang Mietzahlungen sowie ständige Mieterhöhungen.

An dem Tag, an dem ein Bundesbürger mit Wohneigentum in Rente geht, hat der Rentner ein durchschnittliches Guthaben von 160.000 €. Ein Rentner, der zur Miete wohnt, verfügt im Durchschnitt über ein Guthaben von 30.000 €. Bei einem Ehepaar in Rente macht das 320.000 € gegenüber 60.000 € aus.

Dass der Mieter in seinem Leben mit der Mietzahlung weitaus mehr als nur ein Eigenheim abbezahlt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Mit einem Bausparvertrag und dem aktuellen Sollzins von nur 1,25 % in der Baufinanzierung ist das Haus oft bis zur Rente abbezahlt.

Das bedeutet: eine hohe Lebensqualität für die ganze Familie sowie mietfreies Wohnen im Ruhestand.

Kontakt und Beratung: https://www.wuestenrot.de/aussendienst/uwe.darnstaedt

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