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Jobcenter-Kunden-Abwehr-Reaktions-ManagementKreistagszeit ist Bürgerfragezeit. Bürgern, also dem Souverän, wird gestattet, öffentlich in dieser illustren Runde Fragen zu stellen. Wobei – ganz so ist das nicht. Ein Bürger darf eine Frage und zwei Nachfragen zu seiner Frage stellen. Das darf exakt drei Minuten dauern. So hatten es sich die Kreistagsmitglieder – bzw. die Mehrheit der Kreistagsmitglieder – einmal ausgedacht. Außerdem ist die Fragestunde auf eine halbe Stunde begrenzt. Der Bürger möge sich also kurz und knapp halten und nicht zu sehr nerven. Und ja, selbstverständlich ist das gelebte Demokratie – gelebte „unsere Demokratie“, in der die Angestellten des Souveräns die Regeln dahingehend machen, wie der Arbeitgeber mit den Angestellten kommunizieren darf. Toll, oder? Heik Meißner hatte wieder eine Frage. Er hat seit geraumer Zeit seinen „Spaß“ mit dem Jobcenter des Burgenlandkreises und aufgrund der dortigen inakzeptablen Art und Weise eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin des Jobcenters eingereicht. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen die Leiterin gerichtet hatte, wurde vom Landrat zu einer Fachaufsichtsbeschwerde umgewandelt, wodurch sich die Beschwerde hinsichtlich der Art und Weise nun gegen die ganze Abteilung richtet. Nur waren die Reaktionen, die Heik Meißner bekam, nicht so wirklich zielführend. Die Leiterin des Jobcenters wurde im Januar 2026 einer anderen Verwendung im Landratsamt zugeführt. Der neue Leiter wurde Herr Robert Aßmann. Ich muss gestehen: Das ist ein richtig toller Typ, der sein Handwerk beherrscht, auf Fragen ausweichend bis nichtssagend zu antworten. Also genau der richtige Mann für diesen Posten. Heik Meißner fragte am 30.03.2026 erneut nach (siehe Video oben), wann er denn eine Antwort auf seine Beschwerde bekommen werde. Der Landrat Götz Ulrich (CDU) überließ die Beantwortung der Frage eben jenem Robert Aßmann, der sich offenbar schon auf die Frage von Heik Meißner vorbereitet hatte. Aßmann teilte mit, dass man Heik Meißner bereits erschöpfend geantwortet habe. Ja, auch Nicht-Antworten zu verfassen, kann einen Verwaltungsmitarbeiter durchaus erschöpfen. Heik Meißner ist der Auffassung, dass sich der Landrat mit seiner Beschwerde befassen müsse, da der Landrat der Hauptverwaltungsbeamte ist. Der Landrat sieht das anders. Das Jobcenter habe ein Beschwerdemanagement, und aus Sicht des Landrates sei es durchaus möglich, dass man von der Beschwerdestelle eine Beantwortung bekommen könne. Dass Heik Meißner diese Beantwortung offensichtlich nicht bekam, fiel dem von vielen geliebten Landrat offenbar nicht auf. Heik Meißner fragte den Landrat, ob dieser das Kundenabwehrreaktionsmanagement des Jobcenters meine. Der Herr Landrat antwortete: „Ich meine nichts weiter als das, was ich gesagt habe.“ Eine Verneinung des Landrates war das nicht. Die Auffassung von Heik Meißner ist trotzdem, dass der Verursacher einer Beschwerde diese nicht selbst bearbeiten kann. Deswegen richtete er sich konkret an den Landrat Götz Ulrich (CDU). Der Sidekick des Landrates, Kreistagsvorsitzender Andy Haugk, übernahm das Mikrofon und erklärte: „Der Hauptverwaltungsbeamte hat Ihnen gerade eine Antwort gegeben. Ob sie Ihnen gefällt, weiß ich nicht. Aber ich habe eine Antwort gehört. Ich habe auch eine Frage und zwei Nachfragen gehört.“ Und damit war die Möglichkeit des Souveräns, den Angestellten öffentlich eine Frage zu stellen, einmal mehr erfolgreich abgewehrt worden. Die haben es richtig drauf, unsere Angestellten, oder? Verfasser: Maximus Polemikus | 31.03.2026 |
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